BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13197 21. Wahlperiode 01.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 25.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten im Fokus – Ein Querschnitt der Hamburger Szene (Mai 2018) Die salafistische Szene Hamburgs unterliegt seit Jahren einem rasanten Wachstum. Jüngsten Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz zufolge gab es im Dezember 2016 bereits 670 Salafisten in der Hansestadt.1 Vor diesem Hintergrund ist es nötig, hier regelmäßig die aktuellen Daten abzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist die Struktur der salafistischen Szene gegenwärtig in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ihrer Angehörigen beschaffen? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit aufschlüsseln sowie die bislang nach Syrien Gereisten gesondert nennen. 2. Wie viele von diesen Leuten verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft ? Bitte die jeweiligen Kombinationen einzeln nennen. 3. Wie viele bosnische, serbische, kroatische, mazedonische, albanische, kosovarische, tunesische, algerische, marokkanische, libysche, ägyptische , irakische, syrische, libanesische und russische Staatsbürger sind seit dem 1. Januar 2016 in Hamburg registriert worden? 4. Wie viele Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten sind seit dem 1. Januar 2015 strafrechtlich in Hamburg in Erscheinung getreten? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit jeweils gesondert aufschlüsseln. 5. Wie viele Personen mit einer der oben genannten Staatsangehörigkeiten saßen 2015 in Hamburger Justizvollzugsanstalten? Wie viele waren es bis zum 1.6.2018? 6. Gegen wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, wird gegenwärtig in Hamburg ermittelt ? Gegen wie viele von ihnen wird gegenwärtig prozessiert? 7. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, sind zwischen dem 1.1.2015 und dem 1.6.2018 im Rahmen von strafrechtlichen Prozessen verurteilt worden? 8. Gibt es Belege dafür, dass die salafistischen Szenen Hamburgs und Bremens miteinander vernetzt sind? Siehe Drs. 21/12998. In dem darin zu strafrechtlichen Prozessen aufgeführten zweiten Verfahren ist die Entscheidung hinsichtlich zwei der sechs Angeklagten rechtskräftig. 1 Confer Verfassungsschutzbericht Hamburg 2016. Seite 26.