BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13219 21. Wahlperiode 05.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 29.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um die zugesagte verstärkte Grundwerte- und Rechtsvermittlung des Senats gegenüber Flüchtlingen in Hamburg? (V) In dem Antrag „Worauf es uns ankommt − Unsere Werte und Normen von Anfang an“ (Drs. 21/3017) forderte die CDU-Fraktion im Januar 2016, den Flüchtlingen zeitnah nach ihrer Ankunft Grundwissen über unsere Gesetze sowie unsere Grundwerte und -normen zu vermitteln. Auch die FDP und Rot- Grün schlugen in der Bürgerschaft Modelle vor, wie die Flüchtlinge eine Art Orientierungshilfen erhalten könnten. Der rot-grüne Senat begann dann zaghaft , neben der Verteilung eines mehrsprachigen, sehr knapp gehaltenen Flyers verschiedene Veranstaltungsformate in diesem Bereich in einigen Erstunterkünften anzubieten, die aber schnell auf positive Resonanz stießen und deshalb ausgeweitet wurden. Drs. 21/9940 erwähnt zudem, dass die Akademie der Polizei ein Konzept für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) entwickelt habe, das in der zweiten Jahreshälfte 2017 pilotiert wurde und das danach auf alle örU aus gerollt werden sollte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in 2016 in Hamburg eingeführten Formate der Akademie der Polizei, der Landeszentrale für politische Bildung, des Richtervereins Hamburg e.V. und der Kulturbrücke e.V. richteten sich vornehmlich an Geflüchtete, die bisher keinen Zugang zu Angeboten des Regelsystems besaßen und somit keine Möglichkeit hatten, sich mit Normen und Werten der hiesigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Dies waren in erster Linie Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive, die keinen Zugang zu den Integrationskursen des Bundes haben. Seit Juli 2017 gibt es die Erstorientierungskurse (EOK) des Bundes, die sich genau an diese Zielgruppe richten. Sie umfassen insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE). In diesen Kursen erhalten Asylsuchende, die (noch) keinen Zugang zu den Integrationskursen haben, wesentliche Informationen über das Leben in Deutschland, hierzu zählt die Vermittlung von Werten und Normen. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden erste Deutschkenntnisse. Zum Curriculum siehe www.bamf.de/eok. Für das erste Jahr hat der Bund insgesamt 40 Millionen Euro für diese Kurse zur Verfügung gestellt. Für Hamburg sind rund 1 Million Euro vorgesehen. Hiervon werden im Zeitraum Juli 2017 bis Juli 2018 51 Kurse mit jeweils bis zu 20 Teilnehmern finanziert. In Hamburg ist das Angebot flächendeckend eingeführt. Träger sind der Johanniter Unfallhilfe e.V., die Volkshochschule Hamburg und die Stiftung Berufliche Bildung. Damit wird für Geflüchtete eine wichtige Lücke in der Erstorientierung und der Vermittlung von Normen und Werten geschlossen. Gleichzeitig hat sich durch die Einführung dieser Erstorientierungskurse die Nachfrage nach ergänzenden Veranstaltungsangeboten deutlich verringert. Im Übrigen siehe Drs. 21/10281. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/13219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Die Akademie der Polizei hat im Jahr 2016 bereits 20 Veranstaltungen in verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen durch das Institut für Transkulturelle Kompetenz (ITK) durchgeführt. a) Wie viele Veranstaltungen der Reihe wurden im Jahr 2017 insgesamt mit zusammen wie vielen Teilnehmern durchgeführt? Das Institut für Transkulturelle Kompetenz (ITK) hat 2017 128 Veranstaltungen mit insgesamt 2.428 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. b) Wie viele Veranstaltungen der Reihe wurden bisher im Jahr 2018 mit jeweils wie vielen Teilnehmern an jeweils welchen Standorten mit jeweils welchem Betreiber durchgeführt? Dem ITK liegen zum Stichtag 31. Mai 2018 Unterlagen über 15 durchgeführte Veranstaltungen mit insgesamt 430 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor. Es konnten noch nicht alle durchgeführten Veranstaltungen berücksichtigt werden. Einrichtung Betreiber Veranstaltungen Sprachgruppen Teilnehmer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Höltigbaum Malteser Hilfsdienst e.V. 5 Dari, Kurmanci, Tigrinya, Arabisch , Russisch 150 EA Papenreye Arbeiter- Samariter-Bund e.V. 2 Kurmanci, Arabisch 40 öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) Sieversstücken fördern und wohnen AöR (f & w) 2 Dari, Tigrinya 80 örU Eschenweg f & w 6 Tigrinya, Twi, Somali, Dari, Arabisch, Russisch 160 Gesamt 15 430 c) Sind für das zweite Halbjahr 2018 bereits weitere Veranstaltungen geplant? Wenn ja, wann an welchen Standorten für welche Zielgruppe und wer ist Betreiber der jeweiligen Unterkunft? Die Planungen für das zweite Halbjahr 2018 sind derzeit noch nicht abgeschlossen; eine Priorisierung der 107 Standorte der örU ist vorgesehen. d) Wurde das Ursprungsformat aufgrund erlangter Erkenntnisse bei den Veranstaltungen geändert? Wenn ja, wieso und inwieweit? Das Ursprungsformat wurde mit dem Übergang von den EA in die örU neu konzipiert und punktuell bedarfsorientiert angepasst, da sich die organisatorischen Abläufe und persönlichen Voraussetzungen der Wohnenden unterscheiden. Zum Beispiel besitzen die Wohnenden in der örU vielfach einen gesicherten Aufenthalt. Veränderungen des Formats betreffen zum Beispiel Gruppengröße, Zeitaufwand, Themenauswahl sowie zusätzliche Aspekte wie Stärkung der Eigeninitiative oder das das Einbeziehen der Nachbarschaft und der ehrenamtlich Tätigen. Da in jeder Unterkunft individuell geprägte Ausgangssituationen herrschen, müssen Einzelkonzepte entwickelt werden, die zeitintensiv sind und nur in enger Abstimmung mit dem Betreiber erfolgen können. Ergänzend wurde eine Kooperation mit dem Projekt „Interkulturelle Mediatoren“ des Bezirksamtes Hamburg Altona begonnen. Dadurch müssen bestimmte Bereiche nicht mehr vom ITK abgedeckt werden. Die Zusammenarbeit beginnt in der örU Albert-Einstein-Ring. 2. Die Landeszentrale für politische Bildung hat im Jahr 2016 elf Veranstaltungen zur Vermittlung von Grundwerten in Erstunterkünften durchgeführt . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13219 3 a) Wie viele Veranstaltungen der Reihe wurden im Jahr 2017 mit insgesamt wie vielen Teilnehmern durchgeführt? Die Landeszentrale für politische Bildung führte im Jahr 2017 25 Veranstaltungen mit insgesamt 608 Teilnehmenden durch. b) Wie viele Veranstaltungen der Reihe wurden bisher im Jahr 2018 mit jeweils wie vielen Teilnehmern an jeweils welchen Standorten mit jeweils welchem Betreiber durchgeführt? Siehe Anlage 1. c) Sind für das zweite Halbjahr 2018 bereits weitere Veranstaltungen geplant? Wenn ja, wann an welchen Standorten für welche Zielgruppe und wer ist Betreiber der jeweiligen Unterkunft? Ja, die Termine sind in Abstimmung mit den Betreibern und dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) in Vorbereitung. Konkretisiert werden die Veranstaltungen bis zu den Hamburger Sommerferien; siehe Anlage 2. d) Wurde das Ursprungsformat aufgrund erlangter Erkenntnisse bei den Veranstaltungen geändert? Wenn ja, wieso und inwieweit? Es gibt bisher keine inhaltliche Änderung. Da die Teilnehmerzahlen in den EA für sprachlich homogene Gruppen nicht ausreichend sind, werden die Seminare in Abstimmung mit dem ZKF ab Juni 2018 auch in den Folgeunterkünften stattfinden. In den Beruflichen Schulen werden bereits seit Mai 2018 Seminare angeboten. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge als Zielgruppe der Seminare sind zunehmend in den Klassen der Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM) der Beruflichen Schulen zu erreichen. Daher finden die Angebote in Zusammenarbeit mit diesen Schulen statt. 3. Auch der Hamburgische Richterverein hat bereits verschiedene Gesprächsrunden in Erstunterkünften angeboten. a) Wie viele Veranstaltungen wurden im Jahr 2017 mit insgesamt wie vielen Teilnehmern durchgeführt? b) Wie viele Veranstaltungen der Reihe wurden bisher im Jahr 2018 mit jeweils wie vielen Teilnehmern an jeweils welchen Standorten mit jeweils welchem Betreiber durchgeführt? c) Sind für das zweite Halbjahr 2018 bereits weitere Veranstaltungen geplant? Wenn ja, wann an welchen Standorten für welche Zielgruppe und wer ist Betreiber der jeweiligen Unterkunft? d) Wurde das Ursprungsformat aufgrund erlangter Erkenntnisse bei den Veranstaltungen geändert? Wenn ja, wieso und inwieweit? Der Hamburgische Richterverein ist ein unabhängiger und selbstständiger eingetragener Verein, der der Justizbehörde gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet ist. Der Hamburgische Richterverein hat die Justizbehörde daher ausschließlich freiwillig auf Nachfrage darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Jahr 2017 eine Veranstaltung in der Erstaufnahmeeinrichtung Kaltenkirchener Platz durchgeführt wurde. Aus kapazitären Gründen wurden in 2018 bisher keine derartigen Veranstaltungen angeboten. Derzeit wird eine Beteiligung des Hamburgischen Richtervereins in den „Erstorientierungskursen “ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab dem zweiten Halbjahr 2018 geprüft. 4. In Drs. 21/9940 wird erwähnt, dass die Akademie der Polizei in der zweiten Jahreshälfte 2017 ein Konzept für den Bereich der örU pilotiert habe. Drucksache 21/13219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a) Von wann bis wann lief die Pilotierung in jeweils welchen Unterkünften mit insgesamt wie vielen Teilnehmern? b) Welche Auswirkungen hatte die Pilotierungsphase auf das Konzept? Wurde es daraufhin überarbeitet oder konnte es sofort umgesetzt werden? c) Was sind die wesentlichen Unterschiede dieses Konzepts für örU gegenüber jenem für Flüchtlinge in Erstunterkünften? d) Wann wurde das Konzept auf alle örU ausgerollt? e) In welchen örU fanden seitdem Veranstaltungen mit jeweils wie vielen Teilnehmern statt? f) Für welche Standorte sind für das zweite Halbjahr 2018 bereits Veranstaltungen geplant? g) Wie viele Veranstaltungen in örU strebt die Akademie der Polizei in örU im Jahr 2018 insgesamt an? Die Pilotierung der einrichtungsspezifischen Konzepte erfolgte im September 2017 in den örU Hafencity (Kirchenpauerstraße) und Sieversstücken 3. In beiden Unterkünften waren alle Beschäftigten sowie alle Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen. In der örU Sieversstücken wurde in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten der Unterkunft ein individuelles Programm entwickelt und mit dem Betreiber abgestimmt. Dies wird fortlaufend aktualisiert und fortgeschrieben, unter anderem als Folge der Fluktuation bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Evaluation soll dort im Juni 2018 erfolgen . Für die örU Hafencity wird das Konzept nicht überarbeitet, da derzeit kein Bedarf für weitere Veranstaltungen besteht. Die Konzepte können nicht allgemein gültig angeboten werden, sie werden derzeit bei Bedarf speziell für die einzelnen Einrichtungen erarbeitet, um die verschiedenen Ausgangslagen zu berücksichtigen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antworten zu 1. c) und 1. d). 5. Auch die Kulturbrücke e.V., die laut Drs. 21/7415 im Jahr 2017 bis zu 25.000 Euro aus dem Integrationsfonds erhalten hat, hat im vergangenen Jahr Veranstaltungen zur Vermittlung gesellschaftlicher, demokratischer Grundwerte in örU durchgeführt. a) Wie viele Veranstaltungen mit wie vielen Teilnehmern an jeweils welchen Standorten hat die Kulturbrücke e.V. im Jahr 2017 durchgeführt ? Im Projektzeitraum 15. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017 wurden in 18 Unterkünften 32 Workshops mit jeweils 20 bis 25 Teilnehmenden angeboten. Die genaue Teilnehmeranzahl wird statistisch nicht erfasst. Standort Anzahl Veranstaltungen 1 Rahlstedter Straße 8 2 2 Winsener Str. 219-225 1 3 Volksdorfer Grenzweg 139 2 4 Auf dem Sülzbrack 1 2 5 Eiffestr. 48 2 6 Billbrookdeich 227 2 7 Pinneberger Str. 44 1 8 Schnackenburgallee 81-83 1 9 Berzeliusstr. 103 2 10 Bahngärten 11 2 11 Rodenbeker Str. 32 2 12 Sieker Landstr. 61 2 13 Am Veringhof 25 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13219 5 Standort Anzahl Veranstaltungen 14 Weddestr. 28 2 15 Duvenstedter Damm 10 2 16 Fiersberg 8 2 17 Am Stadtrand 35-37 2 18 Neuenfelder Fährdeich 80 1 b) In welcher Höhe hat die Kulturbrücke e.V. hierfür finanzielle Mittel aus dem Integrationsfonds erhalten? Die Kulturbrücke e.V. hat in der Projektlaufzeit vom 15. Juli 2017 bis 31. Januar 2018 Mittel aus dem Hamburger Integrationsfonds in Höhe von 25.000 Euro erhalten. c) Erfolgt im Jahr 2018 eine Fortführung der Veranstaltungen? Wenn ja, an welchen Standorten mit wie vielen Teilnehmern bisher und mit finanziellen Mitteln in welcher Höhe aus welcher Quelle? Wenn nein, warum nicht? Die Fortführung der Veranstaltungen im Jahr 2018 erfolgten bisher an den Standorten Maienweg, Billbrookdeich und Kirchenpauerstraße. Zur Teilnehmeranzahl siehe Antwort zu 5. a). Derzeit werden die Veranstaltungen über Spenden finanziert, da eine Entscheidung über die Fortführung des Integrationsfonds seitens der Bürgerschaft noch zu treffen ist. Drucksache 21/13219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Flüchtlingsseminare 2018 Standort Betreiber Teilnehmende 1 EA Flagentwiet Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 25 2 EA Flagentwiet DRK 13 3 Hamburger Rathaus mit anschließendem Rundgang zum Mahnmal St. Nikolai Sammelgruppe aus EA 12 4 Landeszentrale für politische Bildung RAI -Vision – Verein von Geflüchteten für Geflüchtete aus Eritrea e.V. 17 5 Hamburger Rathaus RAI -Vision – Verein von Geflüchteten für Geflüchtete aus Eritrea e.V. 17 6 EA Harburger Poststraße f & w 16 7 Hamburger Rathaus Die Johanniter Unfallhilfe e.V. 11 8 EA Schmiedekoppel Arbeiter-Samariter-Bund e.V. 17 9 EA Sportallee f & w 10 10 Landeszentrale für pol. Bildung Berufliche Schule für Wirtschaft, Eimsbüttel 12 11 Hamburger Rathaus Berufliche Schule für Wirtschaft, Eimsbüttel 15 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand 31.05.2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13219 7 Anlage 2 Planung bis zu den Hamburger Schulferien 1 Landeszentrale für politische Bildung RAI -Vision – Verein von Geflüchteten für Geflüchtete aus Eritrea e.V. 2 Hamburger Rathaus mit anschließendem Rundgang zum Mahnmal St. Nikolai RAI -Vision – Verein von Geflüchteten für Geflüchtete aus Eritrea e.V. 3 Landeszentrale für politische Bildung Berufsschulen Sammelgruppe 4 Hamburger Rathaus Berufsschulen Sammelgruppe 5 Landeszentrale für pol. Bildung Berufliche Schule City-Nord 6 Erstaufnahme Schmiedekoppel Arbeiter-Samariter-Bund e.V. 7 Universität Hamburg RAI -Vision – Verein von Geflüchteten für Geflüchtete aus Eritrea e.V. 8 Landeszentrale für politische Bildung und Hamburger Rathaus Berufliche Schule Uferstraße AVM d&i Klassen (gehörlosenklasse ) 9 Hamburger Rathaus Sammelgruppe aus EA 10 Folgeunterkunft DRK Neugraben DRK 11 Landezentrale für politische Bildung und Hamburger Rathaus Berufliche Schule Anckelmannstraße 12 Hamburger Rathaus Rathausführung Sammelgruppe 13 Folgeunterkunft des DRK Am Röhricht 19 DRK 14 Folgeunterkunft des DRK Am Röhricht 19 DRK 15 Landeszentrale für politische Bildung RAI -Vision – Verein von Geflüchteten für Geflüchtete aus Eritrea e.V. 16 Hamburger Rathaus RAI -Vision – Verein von Geflüchteten für Geflüchtete aus Eritrea e.V. Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand: 31.05.2018