BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13222 21. Wahlperiode 05.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 29.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Schüler aus Over, Bullenhausen und Neuland müssen erstmals weitere Wege gehen Seit dem Schuljahr 1972/1973 gibt es das Abkommen über die schulische Versorgung der Kinder aus dem Grundschuleinzugsbereich der ehemaligen Gemeinden Bullenhausen und Over – Landkreis Harburg – in der Grundschule Hamburg-Neuland. Mit der Ergänzung aus dem Jahr 1998 verpflichtet sich Hamburg weiter, den Besuch allgemeinbildender Schulen der Sekundarbereiche I und II in Hamburg bis zum Ende der Vollzeitschulpflicht, längstens bis zum Erreichen eines Bildungsabschlusses, zu ermöglichen. Das Abkommen ist der Tatsache geschuldet, dass die Schüler aus Over und Bullenhausen ansonsten sehr weite Wege zurücklegen müssten, die zudem keine direkte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Ebenso lange ist es gängige Praxis, dass auch bei der Wahl der weiterführenden Schule der lange Schulweg der Schüler aus Over, Bullenhausen und Neuland berücksichtigt wird (der Schulweg aus Over, Bullenhausen und Neuland beträgt immerhin bereits circa 35 Minuten mit dem Bus) und diese an der ehemaligen Gesamtschule, heute die Stadtteilschule Goethe-Schule (GSH), in die fünfte Klasse eingeschult werden, falls der Wunsch danach besteht. Nun gab es in der aktuellen Anmelderunde 2018/2019 erstmalig ablehnende Bescheide für Schüler aus Over, Bullenhausen und Neuland mit dem Wunsch, die fünfte Klasse an der Goethe-Schule besuchen zu wollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Von den 13 Schulkindern aus der Gemeinde Seevetal, die gemäß des Abkommens zur Ergänzung des Abkommens über die schulische Versorgung der Kinder aus dem Grundschuleinzugsbereich der ehemaligen Gemeinden Bullenhausen und Over – Landkreis Harburg – in der Grundschule Hamburg-Neuland für weiterführende Schulen im Bezirk Harburg angemeldet wurden, haben zehn einen Platz an der Erstwunschschule , zwei an der Zweitwunschschule und eins an der Drittwunschschule erhalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchem Grund wurden in der Anmelderunde zum Schuljahr 2018/ 2019 in die weiterführende Schule keine Schüler aus Over, Bullenhausen und Neuland an der Goethe-Schule-Harburg (GSH) angenommen? Die Goethe-Schule Harburg nimmt zum kommenden Schuljahr Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Seevetal auf. Da die Anzahl unter fünf liegt, wird aus Gründen des Datenschutzes von einer Spezifizierung abgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/13222 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl beziehungsweise Ablehnung ? Die im Rahmen der Schulorganisation zu treffenden Einzelfallentscheidungen berücksichtigen die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben in den §§ 87 (1), 42 (7) und 12 des Hamburgisches Schulgesetzes mit ergänzenden Regelungen sowie das oben zitierte einschlägige Abkommen. Hiernach können Schülerinnen und Schüler aus den ehemaligen Gemeinden Bullenhausen und Over, die die Grundschule Neuland besuchen , ihre Schullaufbahn in Hamburg fortsetzen. Eine Vorabaufnahme in Klasse 5 an einer bestimmten Schule ist damit nicht verbunden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele davon haben Widerspruch eingelegt? Mit Stand 30.05.2018 lag kein entsprechender Widerspruch in der Rechtsabteilung der zuständigen Behörde vor. Über die zurzeit von Schulen bearbeiteten Widersprüche liegen der zuständigen Behörde noch keine Erkenntnisse vor. 4. Ist es richtig, dass es in der Vergangenheit aufgrund der Entfernung eine Verabredung gab, nachdem Schüler aus Over, Bullenhausen und Neuland an der ehemaligen Gesamtschule Harburg, jetzt Stadtteilschule Goethe-Schule (GSH), vorrangig angenommen wurden? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 2. 5. Ist es richtig, dass bis zum Schuljahr 2017/2018 diese Praxis gelebt wurde und alle Schüler aus Over, Bullenhausen und Neuland an der Goethe-Schule angenommen wurden? Wenn nein, in welchen Schuljahren gab es wie viele ablehnende Bescheide und mit welchem Ergebnis wurde jeweils gegen wie viele dieser Bescheide Widerspruch eingelegt? In den Jahren 2015, 2016 und 2017 gab es keine Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern aus Niedersachsen wegen Nichtaufnahme an der Goethe-Schule Harburg. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. Warum wurde von der gängigen Praxis in der Anmelderunde 2018/2019 abgewichen? Entfällt, siehe Antwort zu 2. 7. Bei wie vielen abgelehnten Schüler aus Over, Bullenhausen und Neuland wurde a) der zweite Wunsch, b) der dritte Wunsch, c) keiner der Wünsche erfüllt? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie viel weiter sind die unter 7. genannten Alternativen entfernt (bitte Angabe in Kilometern)? 9. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Differenzen für zumutbar? Wenn ja, warum? Da in allen Fällen Elternwünsche erfüllt werden konnten, ist seitens der zuständigen Behörde keine Auswertung nach Schulweglängen vorgenommen worden. Im Übrigen sieht die zuständige Behörde in derartigen Fällen grundsätzlich von einer Bewertung von Elternwünschen ab. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13222 3 10. Wie ist der Baufortschritt der Lessing-Stadtteilschule? Wird die Schule zum Schuljahr 2018/2019 gänzlich zum Hanhoopsfeld umgezogen sein? Wenn nein, warum nicht? Der Neubau der Lessing-Stadtteilschule ist weit fortgeschritten, derzeit findet der Innenausbau statt. Aufgrund von Verzögerungen durch starken Frost im Frühjahr 2018 wird nach Abstimmung zwischen GMH | Gebäudemanagement Hamburg und der Schule der Umzug voraussichtlich in den Herbstferien stattfinden.