BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13231 21. Wahlperiode 05.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 30.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Vorgänge in der Kita Plaggenmoor Nach Presseberichten soll es in der Kita Plaggenmoor in Neugraben zu Beschimpfungen, Strafaktionen und Gewalt gekommen sein. Mehrere Eltern, eine ehemalige Mitarbeiterin der Kita und Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg sollen entsprechende Vorwürfe erhoben haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei den erfragten Informationen handelt es sich überwiegend um geschützte Sozialdaten im Sinne der §§ 35 SGB I, 61 fortfolgende SGB VIII, 67 fortfolgende SGB X. Nach dem umfassenden Sozialdatenbegriff der SGB I, VIII und X sind alle in den Akten des Sozialleistungsträgers befindlichen Daten über den Träger Sozialdaten, soweit sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen. Die Übermittlung solcher Informationen durch den Senat kommt damit nur unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Gemäß § 67 b Absatz 1 S. 1 SGB X ist die Verarbeitung von Sozialdaten, zu der gemäß § 67 Absatz 6 S. 1 SGB X auch das Übermitteln gehört, nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift im SGB dies erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene schriftlich eingewilligt hat. Im SGB existiert keine Übermittlungsbefugnis zugunsten des Parlaments. Eine vorherige schriftliche Einwilligung der Betroffenen, die eine Übermittlung zulassen würde, liegt derzeit nicht vor. Auch der Umstand, dass viele Informationen bereits in den Medien verbreitet wurden, rechtfertigt eine Übermittlung von Sozialdaten nur dann, wenn die öffentlich bekannten Informationen nachweislich aus einer zuverlässigen Quelle stammen. Nicht als „öffentlich bekannt“ und damit dem Sozialdatenschutz unterliegend gelten Informationen aus „zweiter Hand“, vom Hörensagen und solche, deren Ursprung nicht bekannt ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer betreibt die Kita seit wann? Die Kita Plaggenmoor wird seit 05.10.2017 durch das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. betrieben. 2. Wie viele Mitarbeiter mit welcher Ausbildung arbeiten in welchem zeitlichen Umfang in der Kita? Am Stichtag 16.05.2018 arbeiteten elf Personen in der Kita Plaggenmoor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Kinder welchen Alters besuchen die Kita in welchem Umfang? Am 30.04.2018 besuchten 53 Kinder die Kita Plaggenmoor. Davon waren 24 Kinder im Alter von null bis zwei Jahren und 29 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/13231 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Vorwürfe sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde seit wann bekannt? Wie wurde darauf jeweils wann und von wem reagiert? Die Kita-Aufsicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde hat erstmals über das Bezirksamt Hamburg-Harburg am 11.05.2018 Kenntnis über Vorfälle in der Kita Plaggenmoor erlangt. Seitdem nimmt die Kita-Aufsicht ihre ihr zustehenden Befugnisse wahr mit dem Ziel, beim Träger Maßnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls der betreuten Kinder und zur Gewährleistung einer guten pädagogischen Arbeit zu ergreifen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Sind in diesem Zusammenhang Strafanzeigen gestellt worden? Wenn ja, bitte ausführen. Nein. 6. Hat das Bezirksamt Harburg Beanstandungen festgestellt? Wenn ja, wann und welche? 7. Um was für einen „Vorfall“ während einer Begehung durch Behördenmitarbeiter , den diese an das Jugendamt gemeldet haben sollen, handelt es sich? Die zuständige Stelle des Bezirksamtes Harburg hat eine Überprüfung vor Ort durchgeführt . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Was für Konsequenzen zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus alledem? Siehe Antwort zu 4. Darüber hinaus sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen . 9. Nachdem die Verhandlungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Kita-Trägern zur Einführung eines geregelten „Kita- TÜVs“ im Herbst 2015 gescheitert waren, wurde das Thema von der Stadt in den Zeitraum nach der Sommerpause 2016 verschoben. Der Senat versprach damals, ein eigenes System zur Kita-Inspektion zu entwickeln. a. Was ist der Stand der Entwicklung? b. Wann soll eine Kita-Inspektion eingeführt werden? Welche Schritte sind geplant? Wann und in welcher Form sollen parlamentarische Gremien darüber informiert werden? c. Wie viel soll das eigens erstellte System kosten? d. Werden erneute Verhandlungen mit den Kita-Trägern zu diesem Thema geführt oder in Erwägung gezogen? e. Welche Mittel wurden für die laufenden Planungen beziehungsweise die Erstellung einer Kita-Inspektion bisher aufgewendet? Bitte nach Art der Ausgaben aufschlüsseln. Aus welchen Haushaltstiteln? Die bislang geltenden Rechtsgrundlagen für die Entwicklung einer Kita-Inspektion setzen eine einvernehmliche Zusammenarbeit mit den Kita-Anbietern voraus. Die Einführung einer Kita-Inspektion nach § 21a KibeG traf bislang auf den Widerstand der Kita-Verbände und -Träger, da die Bestimmungen des SGB VIII nach Auffassung der Kita-Anbieter im Widerspruch zu den weitreichenden Befugnissen der Kita-Inspektion stünden. Die zuständige Behörde plante die Umsetzung der Kita-Inspektion daher nach der für Herbst 2016 angekündigten Reform des SGB VIII, die den Ländern unter anderem deutlich mehr Möglichkeiten der Überprüfung der Arbeit der Kitas gewähren sollte. Bisher kam die SGB-VIII-Novelle jedoch nicht zustande. Unabhängig davon haben sich im Zuge der Verhandlungen zum neuen Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV) Kita-Verbände und -Träger sowie die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde auf die Einführung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13231 3 eines Kita-Prüfverfahrens verständigt. Danach ist die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde künftig berechtigt, anlassunabhängige Überprüfungen der Einhaltung der Regelungen des LRV durchzuführen. Die Vorbereitungen zur Einführung eines Kita-Prüfverfahrens laufen bereits. In einem nächsten Schritt werden sich die Vertragsparteien des LRV auf konkrete Prüfkriterien verständigen. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist für die Einführung des Kita-Prüfverfahrens auf Basis des LRV eine Information der parlamentarischen Gremien nach Fertigstellung der konzeptionellen Grundlagen vorgesehen. Kosten hierzu sind bisher keine angefallen . Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen.