BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13233 21. Wahlperiode 05.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 30.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Bauvorhaben und Garagenabriss in den Straßen Bauernvogtkoppel, Kählerkoppel und Schillingkoppel Der angekündigte Garagenabriss und gleichzeitige Wegfall von über 100 Parkplätzen in der Bauernvogtkoppel und den Nebenstraßen Kählerkoppel und Schillingkoppel führte nebst einem großen Presseecho zu großer Wut und Verständnislosigkeit bei den Anwohnerinnen und Anwohnern des Quartiers . Die Garagen, die damals Voraussetzung für den Bau der gesamten Siedlung waren, sollen einer völlig überhöhten Nachverdichtung durch Wohnungen ohne Tiefgarage weichen. In der Konsequenz wird der Parkdruck in den Straßen massiv erhöht und der allgemeine Friede wird stark gestört. Betroffene Bürgerinnen und Bürger setzen sich bereits zur Wehr und wollen ihren jahrelang genutzten Parkraum retten. Der Bauherr des geplanten Bauvorhabens scheint nicht an einer positiven Lösung des Problems interessiert zu sein, obwohl es viele Unklarheiten zu Fristen und Informationen rund um das Bauvorhaben zu geben scheint. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Pläne musste der Bauherr dem Bezirksamt Wandsbek oder einer anderen verantwortlichen Stelle für das Bauvorhaben Bauernvogtkoppel , Kählerkoppel, Schillingkoppel vorlegen, um eine Baugenehmigung zu erhalten? 2. Wann waren die Fristen für diese Unterlagen zeitlich festgelegt? 3. Wurden etwaige Fristen überschritten? Wenn ja, welche und warum? 4. Welche Konsequenzen hatte der Fristablauf für den Bauherrn und das gesamte Bauvorhaben? Nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) sind die Unterlagen einzureichen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Für die Baugrundstücke Bauernvogtkoppel 35 g (vorläufige Hausnummer; 35 a – f bleiben unberührt), Kählerkoppel 18 und Schillingkoppel 14 sind noch keine Bauanträge eingereicht worden. Der Bauantrag Bauernvogtkoppel 65 e – g ist noch unvollständig, sodass die gesetzliche Entscheidungsfrist nach § 61 Absatz 3 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) noch nicht begonnen hat. Drucksache 21/13233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie beurteilen der Senat, das Bezirksamt und die zuständigen Fachbehörden diesen massiven Parkplatzverlust in Sasel? Die zuständige Fachbehörde, das Bezirksamt sowie das beteiligte Polizeikommissariat gehen nicht davon aus, dass es bei einem Wegfall der Garagen zu einer umfassenden negativen Änderung der Verkehrssituation kommen wird. 6. Plant der Senat, das Bezirksamt oder eine der zuständigen Fachbehörden den Bewohnern beizuspringen und für einen Ersatz der massenhaften Parkplätze zu sorgen? Wenn ja, wie soll das genau aussehen? Wenn nein, warum nicht? Vom zuständigen Bezirksamt wurden in den erteilten Vorbescheiden Auflagen zur Teilkompensation des Wegfalls der 59 Garagen formuliert. Im Übrigen siehe Drs. 21/12278. 7. Warum gab es im Falle überschrittener Fristen trotzdem eine Baugenehmigung ? Entfällt. Siehe Antwort zu 1. bis 4.