BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13236 21. Wahlperiode 05.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 30.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage – BAMF-Korruptionsskandal auch in HH? Die Antworten des Senats auf meine Anfrage (Drs. 21/12784) vom 20.04.2018 zum BAMF-Korruptionsskandal geben Anlass zur weiteren Nachfrage . Denn mittlerweile hat sich der Skandal inhaltlich als auch regional ausgeweitet, sodass unter anderem die Bundes-FDP derzeit die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der sich mit der Aufklärung der Vorwürfe gegen das BAMF befasst, fordert. Welche Erkenntnisse gibt es zur BAMF-Außenstelle Hamburg? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Asylfehlentscheidungen der BAMF-Außenstelle Hamburg? Wenn der Senat keine Erkenntnisse haben sollte, wo liegt das Informationsdefizit? Nach den bislang vorliegenden Informationen ergeben sich weder Hinweise auf Asylfehlentscheidungen der Außenstelle Hamburg des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch auf ein Informationsdefizit. Allerdings hat das BAMF mit Schreiben vom 4. Juni 2018 mitgeteilt, dass von bundesweit 13.099 Asylverfahren, die seit dem Jahr 2000 von der Außenstelle Bremen des BAMF positiv entschieden wurden und die derzeit einer Überprüfung unterzogen werden, 149 Verfahren Personen betreffen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung in Hamburg wohnhaft waren. 2. Wann erfolgten Gespräche zwischen dem BAMF und dem Senat im Jahr 2017 und 2018 zur aktuellen Lage? a. Welche inhaltlichen Themenschwerpunkte hatten diese Gespräche? b. Welche Handlungsbedarfe ergaben sich daraus? 3. Welche Mitwirkungs-, Gestaltungs- beziehungsweise Mitsprachemöglichkeiten hat der Senat generell bei der BAMF-Außenstelle Hamburg? Wie hat der Senat in den Jahren 2017 und 2018 davon Gebrauch gemacht? Siehe Drs. 21/12784: Die Behörde für Inneres und Sport steht mit dem BAMF auf allen Ebenen in einem engen kontinuierlichen Gesprächskontakt. So werden unter anderem regelmäßige Besprechungsrunden zur aktuellen Situation und der gemeinsamen Zusammenarbeit abgehalten, um Möglichkeiten einer weiteren Optimierung der Zusammenarbeit und der Verfahrensabläufe zu erörtern. Die Behörde für Inneres und Sport bewertet die Kooperation mit der BAMF-Außenstelle Hamburg als gut und konstruktiv. Im Rahmen dieses Austausches haben sich Hinweise auf Fehlentscheidungen , wie sie der BAMF-Außenstelle Bremen vorgeworfen werden, bei Gesprächen des Senats mit dem BAMF nicht ergeben. Siehe auch Antwort zu 1. 4. Hat der Senat Kenntnisse darüber: Drucksache 21/13236 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. wie die Fluktuation der Mitarbeiter der BAMF-Außenstelle Hamburg in den Jahren 2017 und 2018 war/ist? b. wie hoch der Krankenstand in der BAMF-Außenstelle Hamburg in den Jahren 2017 und 2018 war/ist? c. wie viele Mitarbeiter der psychischen Belastung in der BAMF- Außenstelle Hamburg in den Jahren 2017 und 2018 nicht standhalten konnten? Nein. Das BAMF hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet, und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. 5. Wie stellen sich die von der Außenstelle des BAMF Hamburg erteilten Schutzquoten im Bundesvergleich dar? (Bitte für die zehn häufigsten Herkunftsländer aufschlüsseln.) Sind dem Senat gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten bekannt? Die Angaben zu den im Jahr 2018 entschiedenen Verfahren sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Schutzquote in Hamburg Schutzquote Bund Afghanistan 40,0 % 37,8 % Syrien 72,3 % 76,7 % Irak 33,5 % 31,7 % Russische Föderation 10,1 % 12,1 % Iran 21,1 % 25,9 % Eritrea 72,0 % 75,3 % Somalia 47,6 % 46,6 % Georgien 1,8 % 1,5 % Türkei 12,2 % 40,5 % Albanien 0,0 % 1,4 % (Quelle: BAMF, Stand: 30.04.2018) 6. Hamburg hat drei Sitze im Bundesrat. Wie nutzt der Senat seinen Einfluss , um die Vorwürfe gegen das BAMF aufzuklären und herauszufinden , ob auch Hamburg von Asylfehlentscheidungen betroffen ist? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. bis 3.