BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13259 21. Wahlperiode 08.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 31.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Fast 5 Millionen Euro für die Bargeldoptimierung der Stadt – Wie kommt der Senat voran? Mit der Drs. 21/8842 hat der Senat die Bürgerschaft unter anderem um Zustimmung gebeten, im Rahmen der für den „Innovationsfonds Digitale Stadt“ vorgesehenen Haushaltsmittel 4,7 Millionen Euro für die Bargeldoptimierung der Verwaltung einzusetzen. Der Großteil der Mittel sollte den Planungen zufolge bis einschließlich 2018 eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Optimierung des Bargeldverkehrs ist ein Bestandteil der in der Drs. 21/8842 genannten Maßnahmen zur Modernisierung des Rechnungswesens. Die Prozesse sollen in Bezug auf Steuerbarkeit und für das Interne Kontrollsystem (IKS) relevante Gesichtspunkte optimiert werden. Die generelle Rahmenbedingung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ausreichend Möglichkeiten haben, Leistungen im Bedarfsfall unkompliziert und vor Ort in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Zahlstellen, wie viele Kassenautomaten und wie viele Bargeldkassen gibt es derzeit in den Behörden und Landesbetrieben der Freien und Hansestadt Hamburg? Wie hat sich die Anzahl in den letzten fünf Jahren verändert und welche weitere Entwicklung wird erwartet? Siehe Anlage 1. Es wird angestrebt, für alle Bezahlvorgänge vorrangig unbare Lösungen zu realisieren. Dies wird zu einer weiteren Reduzierung der Zahlstellen führen. 2. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan des angekündigten Projektes zur Bargeldoptimierung? Welche Maßnahmen wurden bereits durch wen eingeleitet? Welche Behörde ist federführend zuständig? Siehe Anlage 2. Der Landesbetrieb Kasse.Hamburg (K.HH) war im Rahmen der Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung neuer Kassenautomaten und EC-Terminals sowie der Gestaltung der Rahmenverträge koordinierend tätig. Im Zuge der Optimierung des Zahlungsverkehrs der Freien und Hansestadt Hamburg werden die Ziele Erhöhung der Kassensicherheit, Optimierung der Geschäftsprozesse sowie Minimierung des Bargeldverkehrs zugunsten einer unbaren Abwicklung verfolgt. Ein laufender wirtschaftlicher Betrieb von Kassentechnik vor Ort setzt voraus, dass ein hoher Grad an automatisierter Verarbeitung mit wenig Nachbearbeitungsbedarf stattfindet. In diesem Kontext optimiert die K.HH die Verbuchung der Fälle einschließlich des Schnittstellenbetriebes zum SAP-System der Stadt im Rahmen der laufenden Betreuung des Systems. 3. Welche Aufträge mit welcher Leistungsbeschreibung wurden in diesem Zusammenhang im Einzelnen vergeben? Drucksache 21/13259 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zur Sicherstellung der Betreuung der Anwenderinnen und Anwender und zur Sicherstellung des Produktivbetriebs wurden die Verträge mit Dataport AöR (Dataport) zum technischen und fachlichen Support aktualisiert. Hinsichtlich der Ausstattung der Dienststellen mit neuen Kassenautomaten und EC-Terminals wurden neue Rahmenverträge über Dataport abgeschlossen. Dabei handelt es sich zum einen um eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung neuer Kassenautomaten, über die Miete oder den Kauf und Aufstellung von Kassensystemen, für Ein- und Auszahlungen und dazugehöriger Software sowie Verbrauchsmaterial für die Freie und Hansestadt Hamburg . Zum anderen wurde für die Beschaffung neuer EC-Terminals ein offenes Verfahren zum November 2017 abgeschlossen. 4. In welcher Höhe sind im Jahr 2017 sowie bislang im Jahr 2018 jeweils investive und konsumtive Haushaltsmittel für die Maßnahmen der Bargeldoptimierung eingesetzt worden? 5. Welcher weitere Einsatz von Haushaltsmitteln wird in den Jahren 2018 und 2019 erwartet? Im Jahr 2017 sind 86.100 Euro, im Jahr 2018 bislang 8.100 Euro (beides konsumtiv) verausgabt worden. Der Mittelabfluss wird sich im Wesentlichen auf die Jahre 2019 und 2020 verteilen. Hintergrund ist, dass die Bargeldoptimierung den dezentral organisierten Bereich der Zahlstellen, Geldannahmestellen, Handvorschüsse und Kassenautomaten betrifft. Optimierungen setzen eine enge Abstimmung mit benachbarten Themenfeldern voraus, da dort die Rahmenbedingungen für den reibungslosen Betrieb festgelegt werden. Hier sind insbesondere die Umstellung der Enterprise- Resource-Planning(ERP)-Landschaft der Freien und Hansestadt Hamburg auf SAP HANA, die Einführung der SAP-Barkasse und die Ablösung des Fachverfahrens PROSA (Projekt Sozialhilfe-Automation) zu nennen. Die jetzige technische Basis für einen Großteil der Zahlstellen entfällt durch die Ablösung von PROSA. Die Entwicklung einer Ersatzlösung ist hiervon abhängig und somit noch nicht abgeschlossen. 6. Geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde weiterhin davon aus, dass insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 4,7 Millionen Euro für die Bargeldoptimierung der Freien und Hansestadt Hamburg aufzubringen sind? Wenn ja, bis wann sollen diese Mittel eingesetzt werden? Wenn nein, welche Änderungen hat es im Einzelnen gegeben? Ja, es wird davon ausgegangen, dass über die Mittel während der Laufzeit der Drucksache verfügt wird. 7. Ist es zutreffend, dass die für Maßnahmen der Bargeldoptimierung im Rahmen des „Innovationsfonds Digitale Stadt“ beschlossenen Haushaltsmittel nur durch einen erneuten Beschluss der Bürgerschaft für anderen Zwecke innerhalb des „Innovationsfonds Digitale Stadt“ eingesetzt werden können? Wenn nein, warum nicht? Es gelten die allgemeinen Regeln der Haushaltsbewirtschaftung einschließlich Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit. Zweck der Veranschlagung der Mittel in einem „Fonds“ ist (auch) die flexible Verwendung der Mittel je nach Realisationsgrad auf der Zeitachse einschließlich Ausgleich von unerwartetem Mehr- und Minderbedarf. Insbesondere können so Überschneidungen von „benachbarten“ Vorhaben ohne die Gefahr einer Doppel- oder Minderveranschlagung abgefangen werden, wie beispielsweise die Programmierung von Schnittstellen. 8. In welcher Höhe und in welchem Zeitraum wird derzeit die in der Drs. 21/8842 angekündigte Kostenreduktion durch Maßnahmen der Bargeldoptimierung erwartet? Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Kostenreduzierung kurzfristig nach der jeweiligen Realisierung eintritt. Einzelheiten können erst genannt werden, wenn Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13259 3 die Detailplanungen zu den oben genannten Punkten (siehe Antwort zu 4. und 5.) abgeschlossen sind. 9. Welche Erhebungen oder Ähnliches hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde wann und in welcher Form zu den von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Bezahlmöglichkeiten für Verwaltungsdienstleistungen mit welchen Ergebnissen im Einzelnen vorgenommen? Die K.HH tauscht sich regelmäßig im Rahmen der operativen Tätigkeiten mit Banken, insbesondere mit der Bundesbank über Bezahlverfahren, Trends und neue Entwicklungen auf diesem Gebiet aus. Diese Erkenntnisse werden bei Bedarf an die Behörden weitergegeben. Darüber hinaus steht die K.HH mit den Behörden und Landeseinrichtungen über die Erfahrungen und Akzeptanz vorhandener Verfahren im Dialog, die daraufhin gegebenenfalls angepasst werden. Ferner werden im Rahmen der laufenden Tätigkeit bedarfsweise einschlägige Fallzahlen aus den ERP-Systemen der Stadt ermittelt. 10. Welche unterschiedlichen Bezahlmöglichkeiten werden derzeit bei Behörden und Landesbetrieben der Freien und Hansestadt Hamburg angeboten? Welche weiteren Bezahlmöglichkeiten werden derzeit geprüft oder erwogen? Derzeit werden neben der Barzahlung die Überweisung, die Scheckzahlung, die Giro- Card-Zahlung von deutschen und ausländischen Banken als Bezahlmöglichkeiten angeboten. Darüber hinaus können in bestimmten Fällen auch Online-Dienste per Kreditkarte gezahlt werden, sofern es sich um die Inanspruchnahme von im Internet verfügbaren Leistungen handelt. Im Rahmen der nächsten Ausschreibung der Providerleistung für Kartenlesegeräte sollen auch Kreditkartenzahlungen (Mastercard und Visa) mit in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Darüber hinaus wird die Nutzung weiterer Möglichkeiten, wie zum Beispiel Online-Zahlungsdienste, geprüft. Drucksache 21/13259 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Stichtag Anzahl Zahlstellen Anzahl Geldannahmestellen Anzahl Handvorschüsse Anzahl Kassenautomaten 31.12.2013 53 642 707 35 31.12.2014 53 638 703 34 31.12.2015 46 626 654 36 31.12.2016 46 614 493 36 31.12.2017 44 605 319 38 01.06.2018 43 597 312 39 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13259 5 Anlage 2 Maßnahme Sachstand Steigerung der unbaren Verarbeitung von Einnahmevorgängen und die Auszahlung von (Transfer-) Leistungen an Zahlungsempfängerinnen und -empfänger durch Überweisungen. Die Dienststellen haben damit begonnen , Auslagenerstattung an Mitarbeiter umzustellen. Parallel hat die Bundesinitiative „Konto für Alle“ für mehr unbaren Zahlungsverkehr gesorgt, weil für viele Bürger Bankkonten neu eingerichtet werden konnten. Einsatz von Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten zur automatisierten Verarbeitung unbarer und ggf. auch barer Einnahmevorgänge sowie zur Bargeldauszahlung in unabdingbaren Bedarfen (Anlage 8, Teil I zu den VV-ZBR - Bestimmungen für die für Zahlungen zuständigen Stellen - BestZaSt, S. 6 sowie Anlage 8, Teil II zu den VV-ZBR - Zahlstellenbestimmungen – ZBest, S. 3). Die Nutzung von Kassenautomaten ist Praxis. Parallel werden Anreize geschaffen , bei einer Reorganisation des Zahlstellengeschäfts verstärkt Kassenautomaten einzusetzen. Flächendeckender Einsatz stationärer Kartenlesegeräte in allen Bürgerservice- Bereichen. Die Nutzung stationärer oder mobiler Kartenlesegeräte ist inzwischen Praxis . Derzeit werden ca. 540 Geräte eingesetzt. Einsatz eines mobilen Kassensystems mit Schnittstelle zum Haushaltsverfahren zur Entgegennahme unbarer (Karten-) Zahlungen vor Ort, sowie im Ausnahmefall zur automationsunterstützten Verarbeitung von Bareinzahlungen für die Hamburger Wochenmärkte . Für die Hamburger Wochenmärkte befinden sich die Bezirksämter mit Unterstützung der K.HH auf der Suche nach einer geeigneten Soft- und Hardware. Sobald die Entscheidung getroffen ist, wird eine Schnittstelle zum SAP-Verfahren der Stadt realisiert . Die Anschaffungskosten wie auch die Einrichtung des laufenden Betriebes über das SAP-Verfahren der Stadt werden zentral über die in der Drucksache veranschlagten Mittel abgedeckt. Optimierung des Schnittstellenbetriebes zum SAP-System. Wird von der K.HH im Rahmen der laufenden Systembetreuung geleistet. Ausschreibungen zur Beschaffung neuer Kassenautomaten und EC-Terminals. Die Ausschreibungen sind abgeschlossen . Sie wurden durch die K.HH koordiniert. Die Abrufe aus den Rahmenverträgen erfolgen dezentral durch die Dienststellen.