BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13265 21. Wahlperiode 08.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 31.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie gut funktioniert die Schulspeisung an den staatlichen Schulen? Die angemessene Schulspeisung stellt eine wichtige Versorgung der Schüler /-innen an unseren staatlichen Schulen dar, die sowohl für die Lern- und Konzentrationsfähigkeit als auch für die Gewährleistung der körperlichen Gesundheit gerade angesichts der hohen Teilnahmezahlen am schulischen Ganztag enorme Bedeutung besitzt. Jedoch stellen die Gewährleistung der bedarfsgerechten Räumlichkeiten und der jeweiligen Kapazitäten im Bereich Mensa und Schulküche unseren Informationen nach dabei nicht selten ein wachsendes Problem für die schüler -/-innengerechte Speisung an manchen Standorten dar. So führen etwa zu hohe Frequentierung infolge steigender Schüler-/-innenzahlen beziehungsweise die gleichzeitige Nutzung einer Mensa beziehungsweise Schulkantine durch mehrere Schulen mitunter zu erheblichen Komplikationen beim Ablauf der Versorgung. In der Folge sind kritische zeitliche Verzögerungen im Schulund Lernalltag, die Schaffung einer ungesunden Essensatmosphäre samt unangemessenen Drucks für die betroffenen Kinder- und Jugendlichen zu befürchten. Nicht zuletzt, weil der Senat in der Einigung mit der Volksinitiative „Guter Ganztag“ die hohe Bedeutung guter Bedingungen und Qualität bei der Schulspeisung und deren notwendige Verbesserung an den staatlichen Schulen anerkannt hat (vergleiche https://www.abendblatt.de/hamburg/ kommunales/article207683989/Senat-und-Volksinitiative-praesentieren- Einigungspaket.html), sind Transparenz und Problembewusstsein zum aktuellen Sachstand umso mehr gefordert. Ich frage den Senat: Das große Engagement des Senats seit 2011 beim Ausbau der Kantinen hat die Situation rund um die Ernährung an den Hamburger Schulen deutlich verbessert. Seit 2011 wurden insgesamt 233 Schulen mit neuen Kantinen ausgestattet. Bis 2023 werden Kantinen an weiteren 50 Schulen erneuert und ausgebaut, allein 19 Kantinenfertigstellungen sind für das Jahr 2018 geplant. Damit reagieren die zuständigen Behörden unter anderem auf den Anstieg der Schülerzahlen und der Teilnahme am schulischen Ganztag. Für diese Neubauten dient das aktuelle Musterflächenprogramm (MFP) als Planungsgrundlage . Es bildet allein die Grundlage für Neu- und Ersatzbauten und dient bei Umbauten und Sanierungen als Orientierung und kann nicht zur Bewertung von Bestandsschulen herangezogen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/13265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Die Angaben des Musterflächenprogramms beziehen sich bei der Flächenberechnung des Essensbereichs auf „Plätze“ (je 1,5 m), da diese Angabe aber je nach Platzangebot der Schulmensen grundsätzlich variabel ist: Wie viel an reinem Essensbereich (abzüglich des Küchenbereichs ) ist aktuell (Stand 31.5.2018) pro Schüler/in an den staatlichen Bestandsschulen, wie viel an Neu- oder Umbauten von Standorten in Hamburg mindestens vorzuhalten? Sollte sich das Flächenangebot nicht über die Schüler-/-innenzahl ableiten, nach welcher Formel errechnet es sich dann? (Bitte für jede Schulform und jeden Bautyp gesondert erläutern , Berechnung darlegen und in absoluten Quadratmetern angeben.) Bei Neubauten gilt das MFP auf Basis der Organisationsfrequenzen für die verschiedenen Stufen und Schulformen in Primar- und Sekundarstufe I. Dabei wird die Fläche der Kantine so berechnet, dass ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler einer Schule gleichzeitig bequem sitzen kann. Deshalb werden pro Essensplatz 1,5 m² eingeplant. Bei einer zweizügigen Grundschule mit bis zu 230 Schülerinnen und Schülern entspräche das einer Gesamtfläche von 115 m² (= 230 x 1,5:3). Im Modulsystem des MFP entspricht dies fünf Modulen (5 x 24 = 120 m²). Hierzu kommt die Küchenfläche. Im Beispiel der zweizügigen Grundschule mit 230 Essensteilnehmenden umfasst die Küchenfläche 48 m², sodass planerisch für den Bereich 168 m² zur Verfügung stehen. Ergänzt werden diese Flächen in der Realisierung um Neben- und Verkehrsflächen, die mit dem Faktor 0,39 berechnet werden, sodass beim Neubau einer zweizügigen Grundschule 168 x 1,39 = 233,52 m² für den Essensbereich berücksichtigt werden. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/contentblob/7396540/ 169c7c435cb9f0cc5f2b1dd496b8f2d9/data/mfp-down.pdf. 2. An wie vielen staatlichen Standorten in Hamburg wird die in Frage 1. genannte Flächenvorgabe aktuell (Stand 31.5.2018) insgesamt je Schulform unterschritten? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) 3. Welche einzelnen Standorte welcher Schulform sind von den in Frage 2. genannten Unterschreitungen aktuell (Stand 31.5.2018) in welcher Höhe betroffen und wie viele davon nutzen gemeinsam mit jeweils welcher anderen Schule beziehungsweise welcher ebenfalls am Standort ansässigen Schulform eine Mensa? (Bitte mit Standort, Schulform, Sozialindex und Bezirk mit Defiziten in absoluten Quadratmeter-Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Welche dieser Standorte wurden innerhalb der letzten fünf Jahre neu errichtet beziehungsweise umfangreich umgebaut? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) b. Wie viele Schüler/-innen haben diese Schulen beziehungsweise diese an einem Schulstandort ansässigen Schulformen aktuell (Stand 31.5.2018) und wie viele nehmen an der Schulspeisung teil? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) 4. Welche Gründe liegen für die in Frage 3. genannten Unterschreitungen an Essenbereichsfläche am betreffenden Standort jeweils vor und seit wann bestehen diese? (Bitte tabellarisch angeben.) a. Was wurde/wird von Senat/zuständiger Fachbehörde unternommen, um diese Minderausstattungen zu beheben? (Bitte jeweilige Maßnahmen nennen und erläutern.) Entfällt. Die Vorgaben des MFP bilden die Grundlage für Neu- und Ersatzbauten beziehungsweise dienen bei Umbauten und Sanierungen als Orientierung, sie können damit nicht als Maßstab für Bestandsgebäude gelten. 5. Da die Ausweisung der vorgeschriebenen Küchenflächen bei Schulneubeziehungsweise aufwändigen Schulumbauten laut Musterflächenprogramm nach der Anzahl der Versorgungsteilnehmer/-innen bemessen wird: Wie viel an reiner Küchenfläche ist je Art der Küche sowie nach Schulform aktuell (Stand 31.5.2018) pro Schüler/in an den staatlichen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13265 3 Bestandsschulen in Hamburg mindestens vorzuhalten? Sollte sich das Flächenangebot nicht über die Versorgungsteilnehmer/-innen ableiten, nach welcher Formel errechnet es sich dann genau und welcher Wert ist dabei vorgeschrieben? (Bitte für jede Schulform gesondert erläutern und in absoluten Quadratmetern angeben.) Die Berechnung der Küchengröße orientiert sich an den voraussichtlichen Essensteilnehmenden , in dem mit steigender Zahl der Teilnehmenden die Fläche erhöht wird: Essensteilnehmende Küchengröße in m² mehr als 200 48 mehr als 300 72 mehr als 600 96 Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a. Welche gesonderten zusätzlichen Vorgaben gibt es diesbezüglich hinsichtlich der Art und Nutzungscharakteristik der Schulküchen jeweils für Vitalküchen, Frischeküchen und Aufwärmküchen? (Bitte im Einzelnen darlegen und Kriterien sowie Bemessungsgrundlage nach Schulformen in Quadratmetern angeben.) Für die Aufwärm-/Regenerierküchen bestehen über die Flächenvorgaben hinaus Vorgaben zur Ausstattung. Die Vorgaben enthalten eine Beschreibung der Einrichtungsgegenstände der Küche mit Geräten und Möbeln (Kombidämpfer, Haushaltsherd, Küchenmobiliar sowie einer Spülmaschine). Daneben bestehen Vorgaben zu Raumhöhe , Fußbodenbelag, Wand- und Deckenflächen und die technische Ausrüstung mit Elektroinstallationen, Wasser-/Abwasserinstallationen und einer Lüftungsanlage. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften, die sich vor allem aus dem Arbeitsrecht , dem Baurecht und den Hygienevorschriften ergeben. In Aufwärm-/Regenerierküchen ist ausschließlich die Regeneration beziehungsweise Verteilung der Speisen möglich. Diese Grundlagen gelten für alle Schulformen. Für die Vitalküche (Frischeküche) bestehen diese Vorgaben analog mit einer erweiterten Ausstattung (Multifunktionskochgerät, Gewerbeherd und einem Gemüseschneider ) sowie höheren Anforderungen an die Brandschutzqualitäten der Küchenräume. Die gesetzlichen Vorgaben gelten analog. In der Vitalküche ist die Zubereitung von Speisen uneingeschränkt vorgesehen. Lediglich das Frittieren von Speisen unterliegt aufgrund der Brandgefahr zusätzlichen Brandschutzanforderungen und ist in der Regel nicht möglich. Auch hier gelten diese Grundlagen in gleicher Weise für alle Schulformen, jedoch in Größenabstufungen abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Im Übrigen siehe Drs. 21/12120. 6. An wie vielen staatlichen Standorten in Hamburg wird die in Frage 5. genannte Flächenvorgabe aktuell (Stand 31.5.2018) insgesamt unterschritten und um wie viel? (Bitte nach Schulformen aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen beziehungsweise Quadratmeter-Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) 7. Welche einzelnen Standorte welcher Schulform sind von den in Frage 6. genannten Unterschreitungen aktuell (Stand 31.5.2018) in welcher Höhe betroffen, wie viele davon nutzen gemeinsam mit jeweils welcher anderen Schule beziehungsweise welcher ebenfalls am Standort ansässigen Schulform eine Mensa und welche Art von Küche liegt am Standort jeweils vor? (Bitte mit Standort, Schulform, Sozialindex und Bezirk, mit Art der Küche nach Vital-, Frische- beziehungsweise Aufwärmküche samt den Defiziten, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Welche dieser Standorte wurden innerhalb der letzten fünf Jahre neu errichtet, wie viele umfangreich umgebaut? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) b. Wie viele Schüler/-innen haben diese Schulen beziehungsweise diese an einem Schulstandort ansässigen Schulformen aktuell Drucksache 21/13265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 (Stand 31.5.2018) und wie viele nehmen an der Schulspeisung teil? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) c. Wie viele Lehrer/-innen und sonstige schulische Kräfte weisen diese Standorte aktuell (Stand 31.5.2018) auf und wie viele davon nehmen an der Schulspeisung teil? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) 8. Welche Gründe liegen für die in Frage 7. genannten Minderausstattungen an Küchenfläche am betreffenden Standort jeweils vor und seit wann bestehen diese? (Bitte tabellarisch angeben.) a. Was wurde/wird von Senat/zuständiger Fachbehörde unternommen, um diese Minderausstattungen zu beheben? (Bitte jeweilige Maßnahmen nennen und erläutern.) Entfällt, siehe Antwort zu 2. bis 4. a. sowie Vorbemerkung. 9. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) gibt die ausdrückliche Empfehlung von 60 Minuten Mittagspause für die Schulspeisung pro Schüler/in vor. Damit sollen die gebotene Entspannung und die gesundheitsverträgliche Nahrungsaufnahme einerseits sowie die wichtige soziale Handlung des gemeinsamen miteinander Essens für den schulischen Kontext und dessen Abläufe andererseits garantiert werden. Bewegungszeiten sollen dabei zwingend zusätzlich eingeplant werden (vergleiche https://www.schuleplusessen.de/fileadmin/user_upload/medien/ DGE_Qualitaetsstandard_Schule.pdf) Darum: Wie viel Zeit ist an den staatlichen Schulen in Hamburg derzeit (Stand 31.5.2018) insgesamt für die Schulspeisung pro Schüler/in und Schulform vorgesehen und welche konkrete Aufteilung in Wege-, Ansteh- und Essenszeit ist dabei angedacht ? (Bitte je Schulform in absoluten Minutenzahlen angeben.) a. Welche Berechnungsgrundlage der Schulspeisungszeit pro Schüler /in je Schulform wird dabei verwendet und wie genau ist diese jeweils im Vergleich zur Vorgabe der DGE begründet? (Bitte Berechnungsgrundlage je Schulform erläutern und sachlich wie fachlich Stellung nehmen.) Die Organisation des Mittagessens ist unter anderem abhängig von dem Ganztagsmodell sowie der pädagogischen Konzeption und liegt in der Verantwortung und der Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Schule, es werden keine zentralen Berechnungsgrundlagen vorgegeben. Vielmehr entwickeln die Schulen dabei unter Beteiligung der Ganztagsausschüsse und gemeinsam mit den Caterern auf Grundlage des miteinander geschlossenen Vertrags vor Ort passende Lösungen. Im Übrigen werden die erbetenen Daten nicht regelhaft zentral erfasst. Zu den letzten erfassten Daten der Grundschulen siehe Drs. 21/5977. 10. Laut aktueller Überarbeitung des Musterflächenprogramms (Mai 2018) beträgt die maximale Anzahl an Schichten, in denen die Schulspeisung für Schüler/-innen pro Tag erfolgen darf, drei. Da sich das Musterflächenprogramm generell auf Neubauten beziehungsweise umfangreiche Umbauten von Schulen bezieht: Ist diese maximale Schulspeisungssichtenanzahl auch für sämtliche anderen staatlichen Schulstandorte und Schulformen verbindlich? Wenn nein, welche Vorgaben bestehen dann je nach Schulform und auf welcher Grundlage? (Bitte nach Schulform erläutern und Bemessungsgrundlage beifügen.) Das MFP nutzt die Angabe von drei Schichten als Berechnungsgrundlage für den Flächenbedarf, es ist keine Vorgabe für die Organisation oder Taktung des schulischen Ablaufs, siehe Drs. 21/12802 sowie Antwort zu 9. und 9. a. 11. An welchen staatlichen Schulstandorten welcher Schulform in Hamburg wurde/wird die in Frage 10. genannte Dreischichtenvorgabe im laufen- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13265 5 den Schuljahr 2017/2018 (Stand 31.5.2018) insgesamt eingehalten, an wie vielen nicht und um wie viel wird sie jeweils überschritten? (Bitte nach Schulformen aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Wann beginnt die Schulspeisung an den betreffenden Standorten und wann endet sie jeweils täglich? (Bitte in der Tabelle zu 11. angeben.) b. Wie viele Schüler/-innen haben diese Schulen aktuell (Stand 29.5.2018) und wie viele nehmen an der Schulspeisung teil? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 11. angeben.) 12. Wenn es an staatlichen Schulen in Hamburg im laufenden Schuljahr 2017/2018 Überschreitungen der Dreischichtenvorgabe gab/gibt, welche Gründe liegen für diese Überschreitungen bei den Schulspeisungsschichten jeweils vor und seit wann bestehen diese? (Bitte Gründe und Zeitraum tabellarisch angeben.) a. Was wurde/wird von Senat/zuständiger Fachbehörde unternommen, um diese Minderausstattungen zu beheben? (Bitte jeweilige Maßnahmen nennen und erläutern.) Entfällt, siehe Antwort zu 10. 13. Gab es zu den in Fragen 3., 7. und 11. genannten Defiziten beim Flächenangebot für Mensa und Küche beziehungsweise zu den Schulspeisungsschichtenüberschreitungen an den betroffenen Standorten Beschwerden von Sorgeberechtigten, Schülern/-innen oder seitens der Schule an Senat/zuständige Fachbehörde? Wenn ja, von wem, wie viele und wann? (Bitte in absoluten Zahlen mit Standortnennung und Beschwerdepartei samt Datum in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Wie genau und wann wurde von Senat/zuständiger Fachbehörde auf diese Beschwerden jeweils reagiert? (Bitte jeweilige Maßnahmen nennen und erläutern.) Die zuständigen Behörden sind in ständigem Austausch mit den Schulen beziehungsweise den Schulgemeinschaften, um gemeinsam und teilweise auch unter Hinzuziehung der Hamburger Vernetzungsstelle für Schulverpflegung das Angebot zu verbessern, siehe auch Vorbemerkung sowie Drs. 21/12676. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. und 9. a. 14. In meiner letzten Anfrage zum Musterflächenprogramm (siehe Drs. 21/12802) hieß es als Antwort darauf, inwiefern die Lehrkräfte an den staatlichen Schulen hinsichtlich der Schulspeisung berücksichtigt werden : „Da in der Regel keine 100-prozentige Nutzung erfolgt (Krankheit, Klassenreise et cetera), entstehen im Alltag Kapazitäten, die von anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft genutzt werden können.“ Bedeutet das tatsächlich, dass Lehrer/-innen und sonstige schulische Kräfte bei der Planung und Umsetzung von Mensen- sowie von Küchenflächen an den Schulen weder in Anzahl noch in Flächeneinheiten explizit rechnerisch berücksichtigt werden? Wenn ja, wie ist das angesichts der teils beträchtlichen Anzahl von Lehrkräften und schulischem Personal pro Standort gerechtfertigt und wie kann das in Bezug auf die notwendigen Kapazitäten der Schulspeisung sachlich, als auch fachlich, als vertretbar gelten? (Bitte erläutern und jeweils gesondert Stellung nehmen.) Drucksache 21/13265 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Ja, das MFP gibt Richtwerte für die Einrichtung von Essensplätzen in Abhängigkeit der Anzahl der Schulkinder vor. Gleichwohl besteht für andere Mitglieder einer Schulgemeinschaft die Möglichkeit am Mittagessen teilzunehmen, siehe Drs. 21/12802. 15. Welche sachliche und fachliche Begründung gab es für die aktuelle Überarbeitung des Musterflächenprogramms (MFP) vor wenigen Wochen (Mai 2018)? Welche Akteure waren daran im Einzelnen und nach welchem Verfahren beteiligt? a. Wurden die Initiativen „Guter Ganztag“ und „Gute Inklusion“, die ja sehr konkrete Forderungen hinsichtlich des räumlichen Angebots für die Hamburger Schüler/-innen anstreben, in diesen Überarbeitungsprozess miteinbezogen? Wenn ja, wie genau und falls nein, mit welcher Begründung nicht? b. Wie wurden die Überarbeitung und die einhergehenden Veränderungen mit den Schulen abgestimmt beziehungsweise wie wurden diese und auch die Schüler/-innen- und die Elternvertretungen darüber informiert? c. Steht die jüngste Überarbeitung des Musterflächenprogramms in direktem oder indirektem Zusammenhang zu Parlamentarischen Anfragen der letzten Zeit? Wenn ja, zu welchen? (Bitte Drucksachennummern angeben.) d. Wurde im Vorfeld der Überarbeitung Musterflächenprogramms in den parlamentarischen Veröffentlichungen beziehungsweise den einschlägigen parlamentarischen Informationskanälen von Senat/zuständiger Fachbehörde auf diese und deren Inhalt hingewiesen? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde hat gemäß den Beschlüssen der Hamburgischen Bürgerschaft zu den Drs. 21/4866 und 21/11428 das MFP überarbeitet und hat der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Drs 21/11561 entsprechend berichtet beziehungsweise wird hierzu berichten. e. Weshalb werden die Neuerungen im MFP hinsichtlich der zusätzlichen Flächenzuteilungen für Schwerpunktschulen nicht in den Berechnungsbeispielen im Anhang der Überarbeitung nachvollzogen /nachvollziehbar abgebildet? Die Berechnungsbeispiele im MFP beziehen sich auf alle staatlichen Schulen und Schulformen. Die zusätzlichen Flächen für Schwerpunktschulen setzen eine Einzelfallprüfung voraus, die Schülerzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird berücksichtigt.