BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13268 21. Wahlperiode 08.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 31.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Dicke Luft im Hafen – Wieso hat die HafenCity keine eigene Messstation ? Nachdem der Hamburger Senat im vergangenen Jahr die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg vorgelegt hatte, wurde bekannt, dass die Hintergrundbelastung durch Schadstoffe aus dem Hafen, insbesondere an einigen Straßen am Nordufer der Elbe, eine weitaus erheblichere Beeinträchtigung für die Luftqualität darstellt als bisher angenommen. Problematisch ist, dass die HafenCity, in der in den letzten Jahren zahlreiche neue Wohnungen entstanden sind und zum Teil noch entstehen, nicht mit einer eigenen Messstation ausgestattet wurde, obwohl sich die Anwohner hier in unmittelbarer Nähe zum täglichen Schiffsverkehr befinden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Hamburger Luftmessnetz (siehe hierzu auch: http://luft.hamburg.de/) betreibt mehrere Hintergrundmessstationen im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld des Hafens, die eine Bewertung der Luftqualität im Hafen und in Hafennähe ermöglichen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wieso befindet sich aktuell keine feste Messstation in der HafenCity? Ist eine solche zukünftig geplant? Siehe Vorbemerkung. Wenn ja, für wann? Wenn nein, warum nicht? Da ausreichend Erkenntnisse aus Messungen und Gutachten (zum Beispiel Gutachten zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans) vorliegen, ist keine Messstation in der HafenCity erforderlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde aktuelle, offizielle Messdaten für NOx und Feinstaub im Bereich der HafenCity vor? NOx ist kein Luftschadstoff im Sinne der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV). Zu Feinstaub und NO2 siehe Antwort zu 1. 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die Behörde die unmittelbare Nähe zwischen Wohngebieten in der HafenCity und dem geplanten, mit Drucksache 21/13268 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 weitaus mehr Kapazitäten versehenen Kreuzfahrtterminal Cruise Center HafenCity (CC1)? 4. Welche konkreten Werte erwartet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hinsichtlich Schadstoffausstoß und Luftqualität in den Wohngebieten der HafenCity für die kommenden Jahre und insbesondere nach Fertigstellung des neuen Terminal CC1? Gibt es ein Gutachten dazu? Es wird auf die Verfahren zur Feststellung von Bebauungsplänen, insbesondere den B-Plan HafenCity 15, und die darin enthaltenen Bewertungen sowie die in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten verwiesen. Siehe hierzu auch: http://datenhamburg .de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/ HafenCity15.pdf. Die Planung des neuen Kreuzfahrtterminals Cruise Center HafenCity (CC1) beinhaltet im Übrigen die Errichtung einer Anlage zur Versorgung der Kreuzfahrtschiffe mit Landstrom. 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Ergebnisse von Messungen, die eigenständig von Verbänden oder sonstigen Organisationen durchgeführt wurden? Dem Senat sind keine Ergebnisse von Messungen von Verbänden/Organisationen bekannt, die auf Grundlage der 39. BImSchV ermittelt wurden. 6. Welche Rolle spielt die Belastung durch Feinstaub derzeit für die Gesundheit der Anwohner in der HafenCity und anderen Wohngebieten im und um das Hafengebiet? Der in der 39. BImSchV festgelegte Grenzwert für PM10 wird in Hamburg seit 2012 sicher eingehalten. Der Grenzwert für PM2,5 wird ebenfalls eingehalten.