BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13279 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 04.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Ist Hamburg auf die Einführung des bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs vorbereitet? Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundstücks erfasst werden, die mit diesem verbunden sind. Am 27. Juni 2013 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG), das am 8. Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wurde. Ziel ist die Modernisierung herkömmlicher Verfahren und damit das Erreichen eines europäischen Standards , um eine optimale Leistungsfähigkeit für Anwender und Nutzer des Systems sicherzustellen. Zudem soll das Grundbuch künftig wesentlich effizienter in den elektronischen Rechtsverkehr eingebunden werden können. Das Gesetz enthält die Grundlagen für den Einsatz eines auf voll strukturierte Datenhaltung umgestellten elektronischen bundeseinheitlichen Grundbuchs, um Grundbuchdaten strukturiert und logisch miteinander zu verknüpfen. Dadurch wird die Nutzbarkeit des Datenbestandes erheblich verbessert. Das Datenbankgrundbuch soll die bestehenden Systeme ablösen. Es wird ein Verfahren zur Bearbeitung, Speicherung und Darstellung des rechtsgültigen Grundbuches in vollständig strukturierter, elektronischer Form entwickelt, das in allen Bundesländern die Vorsysteme mit Übernahme der darin geführten Daten ablösen soll. Der Aufwand dafür ist enorm, alle Grundbuchblätter müssen migriert und jedes auf die Datenbank umgestellte Blatt von einem Rechtspfleger überprüft werden. In der BT.-Drs. 18/8567 heißt es zum Stand der Umsetzung: „Das Datenbankgrundbuchsystem wird seit Januar 2016 programmiert. Die Bereitstellung zur Abnahme ist derzeit für Oktober 2018 und die Abnahme für März 2019 geplant. Anschließend ist die Pilotierung im Echtbetrieb in Bayern und Niedersachsen vorgesehen. Bei planmäßigem und erfolgreichem Verlauf steht das Datenbankgrundbuch ab Ende 2019 für die Übernahme und Einführung in den beteiligten Ländern zur Verfügung.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg ist Mitglied im bundesweiten Projekt zur Einführung des bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs und beabsichtigt das Datenbankgrundbuch zeitnah nach Projektabschluss , das heißt nach Fertigstellung und Abnahme des Fachverfahrens sowie Drucksache 21/13279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ende der Pilotierung in den beiden Pilotländern Bayern und Niedersachsen, in allen Hamburger Grundbuchämtern einzuführen. Da sich im Projektverlauf Verzögerungen ergeben haben, können die in der BT.-Drs. 18/8567 (Seite 16) genannten Zeitpunkte mittlerweile nicht mehr für Planungen zugrunde gelegt werden. Das Amtsgericht Hamburg ist federführend für die Einführung des bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs für die Amtsgerichte in Hamburg und steht mit der zuständigen Behörde bezüglich der Strategie für die Migration im ständigen Austausch. Bereits im Jahr 2012 wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Grundbuchämter im Rahmen von Informationsveranstaltungen über die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs informiert. Zudem wurde eine Reihe von Empfehlungen – auch in Form von Leitfäden – gegeben, durch welche Maßnahmen bereits zu diesem Zeitpunkt die künftige Migration der Grundbuchdaten erleichtert werden kann. Die Einführung selbst wird voraussichtlich durch ein noch einzusetzendes Projekt vorgenommen werden, das von „Migrationsteams“ unterstützt werden könnte. Die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Grundbuchblätter gibt es aktuell in Hamburg? Aus wie vielen Seiten und aus wie vielen einzelnen Eintragungen bestehen diese? In Hamburg gibt es (Stand 6. Juni 2018) insgesamt 477.867 Grundbuchblätter. Von diesen Blättern sind 34.188 geschlossene Blätter, das heißt ohne existierenden Bestand beziehungsweise Testgrundbücher. Wie viele Grundbuchseiten und wie viele Eintragungen in den Grundbuchblättern vorhanden sind, kann über das Fachverfahren SolumSTAR nicht ermittelt werden. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. 2. Wie hat sich die Anzahl der Stellen für Rechtspfleger in den Grundbuchämtern an den einzelnen Amtsgerichten seit dem Jahre 2015 entwickelt? Bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar und 1. Juni das Stellensoll und den Besetzungsumfang darstellen. Der Stellenplan wird für die Hamburger Amtsgerichte gemeinsam geführt. Eine Aufteilung der Stellen „im Soll“ und „im Ist“ auf Aufgabengebiete findet nicht statt. Um dennoch einen Überblick über die eingesetzten Personalkapazitäten der Rechtpfleger in den Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte zu ermöglichen, werden in der folgenden Tabelle die Daten aus der Personalverwendung dargestellt. Da die Personalverwendung nicht stichtagsbezogen geführt wird, wird jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben . Rechtspfleger in Grundbuchsachen 2015 2016 2017 2018 1. Quartal Amtsgericht Hamburg gesamt 34,83 34,05 34,77 34,89 Amtsgericht Hamburg-Altona 3,57 3,59 4,30 4,28 Amtsgericht Hamburg-Barmbek 7,10 6,12 6,51 6,23 Amtsgericht Hamburg-Bergedorf 2,29 2,73 2,63 2,70 Amtsgericht Hamburg-Blankenese 1,98 2,00 2,01 1,75 Amtsgericht Hamburg-Harburg 4,41 4,10 4,13 4,20 Amtsgericht Hamburg 7,27 8,01 7,70 8,60 Amtsgericht Hamburg-St. Georg 4,41 3,68 3,93 3,55 Amtsgericht Hamburg-Wandsbek 3,80 3,82 3,56 3,58 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13279 3 Quellen: Personalübersichten der Amtsgerichte 2015 – 2018 (1. Quartal) Erläuterung: Als Personalverwendung werden die im zurückliegenden Quartal tatsächlich eingesetzten Arbeitskraftanteile der Bediensteten nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfasst. Aus den Quartalswerten wird ein Jahresdurchschnitt gebildet. Zu den Erfassungsregeln gehören unter anderem: Bedienstete, die in dem Quartal mehr als 20 Arbeitstage nicht in der Dienststelle anwesend waren, werden nicht berücksichtigt. Zeiten der stufenweisen Wiedereingliederung von Beamten werden wie krankheitsbedingte Ausfallzeiten behandelt. Erholungsurlaub, die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Zeitausgleich für Mehrarbeit werden wie Anwesenheitszeiten behandelt. 3. Für wann ist in Hamburg die Übernahme und Einführung des Datenbankgrundbuchs geplant? 4. Welche Maßnahmen zur Vorbereitung der Einführung des Datenbankgrundbuchs in Hamburg wurden bislang konkret ergriffen? a. Sind Umstellungszentren oder Umstellungskommissionen bereits geplant? Falls ja, welche Planungen bestehen? Falls nein, weshalb nicht? b. Wie viel und welches Personal soll hierfür insgesamt zur Verfügung stehen? Siehe Vorbemerkung. 5. Mit welchem Personalbedarf an Rechtspflegern rechnet die zuständige Behörde für die Migration und Überprüfung aller Grundbuchblätter und wie wurde der Personalbedarf ermittelt? a. Durch Rechtspfleger welcher Ämter/Dienststellen soll diese vorgenommen werden? b. Wurde der erforderlich erhöhte Einsatz im Rahmen der Personalbedarfsberechnung erfasst? i. Falls ja, welcher Mehrbedarf wurde hierbei ermittelt? ii. Falls nein, wie will man der erheblichen Mehrbelastung durch die Migrationsprüfung für die Rechtspfleger in den Grundbuchämtern bei voraussichtlich gleichbleibenden Eingangszahlen von neue Anträgen entgegenwirken? 6. Wurden seitens des Amtsgerichts für die Aufstellung des neuen Haushaltsplanentwurfs weitere Bedarfe für den Bereich der Rechtspfleger angemeldet? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, weshalb nicht? In bisherigen Kalkulationen aus dem Jahr 2015 wurde für die Personalbedarfsberechnung noch auf den damaligen Zahlen des Grundbuchbestandes mit circa 430.000 zu migrierenden Grundbüchern aufgesetzt. Zur Berechnung wurde die im Rahmen des bundesweiten Projekts von Nordrhein-Westfalen musterhaft für alle Länder vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegt, der zufolge pro Grundbuchblatt durchschnittlich von einem Migrationsaufwand von 15 Minuten auszugehen ist. Jedoch müssen nicht sämtliche Arbeiten im Rahmen der Migration zwingend durch Rechtspfleger erfolgen. Deren Tätigwerden ist lediglich für die endgültige Freigabe einer migrierten Grundbucheintragung notwendig. Tätigkeiten, mit denen die letztlich freizugebende Eintragung zur Übernahme in die Datenbankstruktur vorbereitet wird, können daher auch von Servicekräften, also Justizfachangestellten oder Beamten des mittleren Justizdienstes, vorgenommen werden. Das Amtsgericht Hamburg hat in seiner Nachwuchsbedarfsplanung für die Jahre 2015 bis 2018 festgehalten, dass zur Unterstützung der Migration zusätzliches Personal benötigt wird. Eine kurzfristige Anpassung der Personalbedarfsplanung ist aufgrund Drucksache 21/13279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 des sich verzögernden Einführungszeitpunktes und des steigenden zu migrierenden Grundbuchbestands beabsichtigt und wird bei der Personalbedarfsabfrage für die Ausbildung 2019 berücksichtigt. Hinsichtlich des Mehrbedarfs wird für den Zeitraum von zehn Jahren bislang von zwei Pensen im Bereich der Rechtspfleger und zehn Pensen im Bereich der Servicekräfte ausgegangen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welche Kosten sind bislang für die geplante Übernahme und Einführung des Datenbankgrundbuchs entstanden und welche werden voraussichtlich bis dahin noch entstehen? Für die bisherige Entwicklung des Datenbankgrundbuchs (Projektlaufzeit seit 2005) sind für Hamburg im Rahmen des bundesweiten Projekts Kosten in Höhe von rund 1.787.000 Euro angefallen. Bis Ende 2020 sind für die Fertigstellung des Programms weitere Mittel in Höhe von knapp 827.000 Euro eingeplant. Kosten für die Einführung des Verfahrens in den Hamburger Grundbuchämtern und die Migration der Grundbücher werden zu gegebener Zeit im noch einzusetzenden Umsetzungsprojekt betrachtet werden.