BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13286 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 04.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Staatsvertrag mit den Muslimen – Artikel 13 Schlussbestimmungen (II) Im November 2012 hat der Senat einen Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften Hamburgs geschlossen. Nach mehr als fünf Jahren kann man feststellen, dass sich die von Politik und Zivilgesellschaft an den Vertrag gestellten Erwartungen nicht erfüllt haben. Unter dem Deckmantel „von gegenseitigem Respekt“ und „gesellschaftlicher Teilhabe“ ist es den in Hamburg ansässigen Islamverbänden gelungen, trotz ihres ethnischnationalen Charakters1 sowie ihrer fundamentalistischen Orientierung zu Partnern des Senats zu werden. Zuvor hatten Politik, Kirchen und Gesellschaft die auf Akzeptanz, nicht aber auf Integration ausgerichtete Strategie der Islamverbände nicht durchschaut, sondern deren Bekenntnissen zu Toleranz und Liberalismus geglaubt. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert, obwohl die fundamentalistische Gesinnung der Islamverbände mittlerweile durch eine Vielzahl islamistischer Schmähungen Andersgläubiger (durch DITIB, SCHURA), der politischen Agitation im Dienste ausländischer Regierungen (DITIB) sowie antisemitischer Hetze (DITIB, SCHURA) längst offenkundig geworden ist und zudem auch in anderen Bundesländern offen zutage tritt. Anstatt liberalislamische Kräfte dabei zu unterstützen, das reaktionäre Establishment zu einer Annäherung an die Zivilgesellschaft zu drängen, hat der Senat im Staatsvertrag konservative Organisationen legitimiert, einzelne Teilbereiche der Gesellschaft im eigenen Sinne zu islamisieren. Dieser Geist hat sich auch in den Artikeln des Staatsvertrags manifestiert. Ferner hat der Senat die Verantwortung für die Integration in die Hände von Akteuren gelegt, deren vordringliches Ziel darin besteht, die eigenen Mitglieder dauerhaft in einem auf Abgrenzung gegenüber der Mehrheitsgesellschaft basierenden islamischen Bewusstsein zu halten, wobei diese mittels finanzieller Zuwendungen auch noch unterstützt werden. In diesem Sinne ist der Staatsvertrag kein Garant, sondern vielmehr ein Hindernis für die Integration der muslimischen Bevölkerungsteile der Hansestadt Hamburg, weshalb seine Artikel kritisch zu hinterfragen sind. In Artikel 13 des Staatsvertrages heißt es: (1) Dieser Vertrag tritt mit der Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft. (2) Die Vertragsparteien werden auf die umfassende Verbreitung und Kenntnis der Vereinbarungen dieses Vertrages bei ihren Organen und Mitgliedern sowie in der Öffentlichkeit hinwirken. Sie stehen einander zur Erläuterung von Verhaltensweisen und Äußerungen ihrer Organe und 1 Dies gilt für DITIB sowie jeden einzelnen Moscheeverein, der Mitglied einer der drei im Staatsvertrag genannten muslimischen Glaubensgemeinschaften ist. Drucksache 21/13286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mitglieder zur Verfügung, die Inhalte dieser Vereinbarung berühren. Auf begründetes Verlangen einer Vertragspartei stehen sie auch für öffentliche Erklärungen zur Verfügung. (3) Die Vertragsparteien werden nach Ablauf von zehn Jahren Gespräche mit dem Ziel aufnehmen, im Lichte der gewonnenen Erfahrungen über diesen Vertrag und die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen zu verhandeln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat teilt die Wahrnehmungen und Bewertungen des Fragestellers nicht. Die Verträge schaffen eine Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. Dadurch werden vorhandene Probleme nicht negiert, sondern es werden Möglichkeiten für Dialoge geschaffen, die ohne die Verträge nicht bestünden, siehe Drs. 21/9040. Dies schließt auch substanzielle Kritik nicht aus, siehe Drs. 21/8100. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie oft ist Absatz 2 von Artikel 2 bereits dahin gehend in Kraft getreten, dass der Senat den islamischen Religionsgemeinschaften die im Staatsvertrag festgeschriebenen Verhaltensweisen erläutert hat? 2. Wie haben solche Erläuterungen bereits öffentlich stattgefunden? 3. Wie sieht der Senat die bislang gewonnen Erfahrungen über den Staatsvertrag , insbesondere auch in Hinblick auf die fortwährenden Skandale der DITIB-Nord sowie einzelner Mitglieder der SCHURA wie des Islamischen Zentrums Hamburg? 4. Warum hält der Senat trotz des skandalösen Verhaltens der genannten Organisationen unbeirrt an dem Vertrag fest? 5. Warum enthält der Vertrag keinen Artikel über etwaige Konsequenzen, die bei Nichteinhaltung der in ihm festgeschriebenen Regeln definiert werden? Siehe Drs. 21/9108. 6. Wann wäre aus Sicht des Senats ein unverzügliches Aussetzen des Staatsvertrags gerechtfertigt beziehungsweise ist ein solcher Fall überhaupt möglich? Der Senat beobachtet laufend die aktuelle Lage und wird bei besonderen Ereignissen prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise hierauf zu reagieren ist (siehe Drs. 21/8100 sowie 21/11794). Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst.