BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13289 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Marc Schemmel und Juliane Timmermann (SPD) vom 04.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Untersuchung und Bewertung des baulichen Zustands öffentlicher Sportplätze in Hamburg Die Sanierung und Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur ist ein zentrales Anliegen rot-grünen Regierungshandelns. In alle Bereiche der öffentlichen Infrastruktur investiert die Stadt, um den Hamburgerinnen und Hamburgern eine gute und attraktive öffentliche Infrastruktur zu bieten. Sport und Bewegung sind innerhalb bestehender Quartiere sowie in neuen Stadtteilen unerlässliche Pfeiler einer funktionierenden sozialen Infrastruktur. Dieses haben die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN mit dem Antrag „Sport ist ein wichtiger Teil der Stadtentwicklung“ (Drs. 21/10510) bekräftigt. Es gilt dabei, sowohl den bestehenden Sanierungsstau weiter abzubauen als auch – wo nötig – mit zusätzlichen Investitionen die sportbezogene Infrastruktur zu modernisieren und zu stärken. In der 20. und 21. Legislaturperiode wurde die gute Regelförderung der Sportinfrastruktur in Hamburg bedarfsgerecht durch Drucksachen der Hamburgischen Bürgerschaft ergänzt. Auf Basis der Dekadenstrategie für den Sport (Drs. 20/2948) und dem Dekadenziel 2: „Platz macht Sport – Investition in die Zukunft der Sportanlagen“ wurde mit den Drs. 20/6181, 20/8204, 20/13931, 21/1618 und 21/7030 die Sanierung und Modernisierung der Sportinfrastruktur passgenau und auskömmlich verstärkt. Diese Infrastruktur kommt allen Hamburgerinnen und Hamburgern – insbesondere auch den Vereinssportlerinnen und Vereinssportlern – zugute. Seitdem der bauliche Zustandsbericht öffentlicher Sportplätze zur Anwendung kommt, besitzt Hamburg ein transparentes Instrument zur Erfassung des Zustandes öffentlicher Sportinfrastruktur. Wir fragen den Senat: 1. Seit wann und in welchem Turnus wird der bauliche Zustand von öffentlichen Sportanlagen in Hamburg erhoben, was unterscheidet die Erhebungen von früheren Untersuchungen und warum hat eine Änderung der Erhebungssystematik stattgefunden? Die baulichen Zustände der bezirklichen Sportanlagen werden seit 2013 (Sportfreianlagen ) beziehungsweise 2015 (Sportplatzgebäude) erhoben und in Berichtsform über das Transparenzportal veröffentlicht. Eine Fortschreibung erfolgt in einem Turnus von zwei Jahren. Der Bauzustandsbericht ist eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen zur Modernisierung und Sanierung der öffentlichen Sportinfrastruktur. Drucksache 21/13289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bis 2013 wurde ein sogenannter Pflegezustandsbericht erstellt, der den oberflächlichen Zustand der Sportanlagen erfasste. Die seit 2013 etablierten „Bauzustandsberichte “ beinhalten Aussagen über den gesamten technischen Aufbau der Sportinfrastruktur und basieren auf der in der Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“ verankerten Zielsetzung, den baulichen Zustand der Sportanlagen qualifiziert zu erheben und diese Erhebung zur Entscheidungsgrundlage für Sanierungen und Modernisierungen zu machen (siehe Drs. 20/2948). 2. Wer ist Mitglied der Erhebungskommission? Bitte aufschlüsseln für jeden einzelnen baulichen Zustandsbericht. Die ersten Erhebungen im Jahre 2012 wurden durch eine Kommission, der Vertreter der für Sport zuständigen Abteilungen der Bezirksämter, des damaligen Sportamtes sowie eines Landschaftsarchitekturbüros angehörten, durchgeführt. Der Bauzustandsbericht 2013 und die Fortschreibungen 2015 und 2017 wurden durch das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (M/BS) mit Unterstützung durch ein Ingenieurbüro der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) erstellt. 3. Welches Ergebnis hat die Untersuchung und Bewertung des baulichen Zustands von öffentlichen Sportplätzen aus dem Jahr 2017 ergeben? Bitte aufschlüsseln pro Bezirk in a. Großspielfelder, b. Rundlaufbahnen, c. Kleinspielfelder, d. leichtathletische Nebenanlagen und e. Nebenanlagen. Jeweils bitte unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl der jeweiligen Anlagen, der Zustandsklassen und der prozentualen Bewertung der Indikatoren der Nutzbarkeit sowie der prozentualen Veränderung des Zustands im Vergleich zur ersten Untersuchung und Bewertung des baulichen Zustands öffentlicher Sportplätze im Jahr 2013. Hinsichtlich der Zustandsklassen nachfolgend als Auszug aus dem Bericht folgendes Diagramm, aus dem die Indikatoren der Nutzbarkeit hervorgehen: Zustandsklasse Prozentbereich Indikatoren der Nutzbarkeit/Beschreibung 1 90,00 - 100,00% Zustand: sehr gut Bausubstanz: neuwertig Erhaltungsaufwand: keine Instandsetzungsmaßnahmen Nutzbarkeit: maximale Auslastung ohne Ausfallzeiten 2 80,00 - 89,99% Zustand: gut Bausubstanz: herkömmliche Abnutzung bedingt durch den Herstellungszeitpunkt Erhaltungsaufwand: kleinere Instandsetzungsmaßnahmen im zu erwartenden Umfang Nutzbarkeit: hohe Auslastung mit seltenen Ausfallzeiten 3 70,00 - 79,99% Zustand: befriedigend Bausubstanz: herkömmliche Abnutzung bedingt durch den Herstellungszeitpunkt Erhaltungsaufwand: kleinere Instandsetzungsmaßnahmen in zunehmendem Umfang Nutzbarkeit: mittlere Auslastung mit zunehmenden Ausfallzeiten 4 60,00 - 69,99% Zustand: ausreichend Bausubstanz: alt mit hoher Abnutzung Erhaltungsaufwand: regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich Nutzbarkeit: abnehmende Auslastung mit längeren Aus- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13289 3 Zustandsklasse Prozentbereich Indikatoren der Nutzbarkeit/Beschreibung fallzeiten 5 50,00 - 59,99% Zustand: mangelhaft Bausubstanz: alt mit hohem funktionellen Verschleiß und Ausfall Erhaltungsaufwand: regelmäßig große Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich Nutzbarkeit: geringe Auslastung aufgrund umfassender Ausfallzeiten 6 < 50,00% Zustand: ungenügend Bausubstanz: abgängig Erhaltungsaufwand: größtmöglicher Aufwand in Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich Nutzbarkeit: Ausfallzeiten überwiegen die Nutzung deutlich In Anlehnung vorstehender Übersicht ergeben sich bezüglich der Gesamtanzahl der jeweiligen Anlagen, der prozentualen Bewertung der Indikatoren der Nutzbarkeit sowie der prozentualen Veränderung des Zustands im Vergleich zur ersten Untersuchung und Bewertung des baulichen Zustands öffentlicher Sportplätze im Jahr 2013 folgende weitere Übersichten: a. Großspielfelder, Bezirk Anzahl (2013) % (2013) Anzahl (2017) % (2017) Hamburg-Mitte 43 81,23 40 84,89 Altona 30 84,90 31 90,56 Eimsbüttel 31 81,83 28 90,33 Hamburg-Nord 29 80,87 28 87,56 Wandsbek 48 80,59 49 86,07 Bergedorf 24 86,90 24 88,54 Harburg 14 76,12 13 88,11 Hamburg 219 81,92 213 87,66 b. Rundlaufbahnen, Bezirk Anzahl (2013) % (2013) Anzahl (2017 % (2017) Hamburg-Mitte 8 63,54 8 71,88 Altona 4 71,88 4 75,69 Eimsbüttel 5 70,56 3 87,04 Hamburg-Nord 4 86,81 3 88,89 Wandsbek 12 69,33 11 77,40 Bergedorf 4 71,88 4 71,88 Harburg 5 67,22 4 73,61 Hamburg 42 70,27 37 76,73 c. Kleinspielfelder, Bezirk Anzahl (2013) % (2013) Anzahl (2017) % (2017) Hamburg-Mitte 11 74,66 9 81,02 Altona 9 72,82 10 75,92 Eimsbüttel 10 62,25 9 65,46 Hamburg-Nord 4 55,42 4 55,31 Wandsbek 21 68,14 21 72,70 Bergedorf 8 64,56 8 64,56 Harburg 8 57,08 7 67,62 Hamburg 71 66,55 68 70,81 Drucksache 21/13289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. leichtathletische Nebenanlagen und Bezirk Anzahl (2013) % (2013) Anzahl (2017) % (2017) Hamburg-Mitte 20 49,40 17 52,73 Altona 10 54,45 10 63,75 Eimsbüttel 11 64,77 8 78,85 Hamburg-Nord 12 73,78 11 77,84 Wandsbek 21 56,10 21 63,54 Bergedorf 9 72,22 9 79,63 Harburg 8 68,93 7 74,01 Hamburg 91 60,55 83 66,39 e. Nebenanlagen. Bezirk Anzahl (2013) % (2013) Anzahl (2017) % (2017) Hamburg-Mitte 29 76,15 27 80,25 Altona 19 81,46 19 86,58 Eimsbüttel 17 74,75 15 89,44 Hamburg-Nord 17 77,21 19 81,80 Wandsbek 33 78,66 34 84,19 Bergedorf 15 77,69 15 79,72 Harburg 11 76,89 11 73,86 Hamburg 141 77,63 140 82,70 4. Welchen Einfluss hat der bauliche Zustand für die Bildung von Prioritäten von Maßnahmen im Rahmen der Instandsetzung und Modernisierung öffentlicher Sportanlagen? Der bauliche Zustand (siehe Antwort zu 5., Nummer 2.) ist eines von fünf Kriterien, die bei der Aufstellung des von M/BS jährlich vorgelegten Maßnahmenplans Berücksichtigung finden. 5. Welche Kriterien werden bei der Bildung von Prioritäten von Maßnahmen im Rahmen der Instandsetzung und Modernisierung von Sportanlagen ergänzend einbezogen? Bitte jeweils kurz erläutern. In die Maßnahmenplanung fließen folgende Kriterien gemäß Bauzustandsbericht „Öffentliche Sportplätze in Hamburg 2017“ ein: 1. Ausgewogenheit der Bauzustände: Die Qualität der Bauzustände unterscheidet sich je nach Bauteil von Bezirk zu Bezirk. Hier ist es die Aufgabe des Instandsetzungs - und Modernisierungskonzeptes eine Ausgewogenheit herzustellen. 2. Baufachliche Bewertung: Der generelle und bewertete Bauzustand sowie die individuellen Rahmenbedingungen, die für eine Sportanlage gelten (Baurecht, Immissionsschutzrecht et cetera), werden berücksichtigt. 3. Die Auslastung der Sportanlagen: Für die Priorisierung von Maßnahmen ist die Auslastung der Anlagen ein wichtiges Kriterium. 4. Die Bedeutung von Sportanlagen für den Sozialraum: Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, ob eine Anlage von besonderer Bedeutung für den Sozialraum ist. 5. Finanzierungsaspekte: Besteht die Möglichkeit, Mittel außerhalb des Sportstättenetats (zum Beispiel über RISE, Förderung durch EU oder Bund und gegebenenfalls durch eine Mitfinanzierung des Nutzers) zu erschließen, wird dieses bei der Entscheidungsfindung beachtet. 6. Mit der Einbeziehung von realistischen anlagenbezogenen Abschreibungswerten wird eine verlässliche Prognose für die Basis von notwendigen Sanierungs- und Mittelbedarfen gelegt. Für welche Bauteile wurden welche Abschreibungswerte veranschlagt? Bitte aufschlüsseln in Bauteil, Lebensdauer und Abschreibungswert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13289 5 7. Ist geplant, für alle öffentlichen Sportoberflächen und -einrichtungen eine Abschreibungssystematik einzuführen? Wenn ja, zu wann? Bitte aufschlüsseln für jede einzelne Fläche und Einrichtung . Wenn nein, warum nicht? Die Ermittlung bauteilbezogener Abschreibungswerte wurde im Bauzustandsbericht 2017 für die nächste Fortschreibung angekündigt und im Bericht Sportfreianlagen exemplarisch für das Bauteil Kunststoffrasen vorgestellt (vergleiche hierzu Bauzustandsbericht „Öffentliche Sportplätze in Hamburg 2017“). Zusammengefasst lässt sich zum Bauteil Kunststoffrasen hierzu erläutern, dass dessen Nutzoberfläche bei fachgerechter Pflege eine Lebensdauer von zwölf – 14 Jahren besitzt und nach Ablauf dieser Zeit entsprechend zu erneuern ist. Der Kostenaufwand einer solchen Erneuerung liegt aktuell bei einem Standard-Großspielfeld bei circa 150.000 Euro. In die anstehende Ermittlung der Abschreibungswerte werden alle Sportplatzoberflächen (Naturrasen, Kunststoffrasen, Tenne, Kunststoff) sowie die Hochbauten einbezogen . 8. Unter der Berücksichtigung der Lebensdauer von Bauteilen von Kunststoffrasenoberflächen werden zukünftig mehr Ressourcen für Instandsetzungen als für den Neubau bereitgestellt werden müssen. Wie sieht die Prognose für eine prozentuale Aufteilung anteilig in Instandsetzung und Neubau für die Jahre 2018 bis 2030 aus? Vom zuständigen Bezirksamt wurde im aktuellen Bauzustandsbericht 2017 bezüglich der bauteilbezogenen Abschreibung von Kunststoffrasenbelägen ein Ausblick auf die Auswirkungen bezüglich der Umsteuerung erforderlicher Ressourcen vorgenommen. Zu erkennen ist dabei, dass die Lebensdauer des Kunststoffrasens beziehungsweise dessen Erneuerungsbedarf nach zwölf – 14 Jahren perspektivisch zu einer Verschiebung der zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen zugunsten eines stetig wachsenden Anteils an Instandhaltungsmitteln führen wird. 9. Im baulichen Zustandsbericht wird aufgeführt, dass Erkenntnisse des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau und weiterer Dienststellen im Bundesgebiet zur Bewertung der Erneuerungsbedürftigkeit von Kunststoffrasenoberflächen geführt haben. Welche Erkenntnisse und welche weiteren Dienststellen im Bundesgebiet sind hiermit gemeint? Diese Aussage des Berichtes bezieht sich auf den Erfahrungsaustausch in entsprechenden Fachgremien auf Bundesebene, an denen das zuständige Bezirksamt beteiligt ist. Hier ist insbesondere die AG Sportstätten als Arbeitsgruppe der Sportministerkonferenz der Länder zu erwähnen.