BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1329 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Katja Suding (FDP) vom 18.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Nachbewilligung Haushalt öffentliche Unterbringung – Verplant? Nach aktuellen Medienberichten rechnet die Bundesregierung mit mindestens 650.000 Flüchtlingen, womöglich könnten bis zu 750.000 Flüchtlinge nach Deutschland im Jahr 2015 kommen. Demzufolge müsste Hamburg 18.750 Flüchtlinge zusätzlich aufnehmen. Bisher war die Bundesregierung von 450.000 Flüchtlingen ausgegangen und in Hamburg ist von einem Unterbringungsbedarf von 10.000 Flüchtlingen ausgegangen worden, das heißt eine Steigerung von circa 66 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 (Drs. 21/999). Der Mehrbedarf für Investitionen bei der öffentlichen Unterbringung ist offenkundig und der rot-grüne Senat ist hier in der Pflicht zu handeln. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In der Drs. 21/999 heißt es bezogen auf die zusätzlichen Investitionskosten , dass „sich 2015 insgesamt im Aufgabenbereich 253 Soziales im Einzelplan 4 ein Mehrbedarf für Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 67.603 Tsd. Euro ergeben.“ Seit wann geht die zuständige Behörde von diesem Mehrbedarf aus? Welche Abweichungen ergeben sich zum Jahr 2014? Warum wurde nicht bereits in 2014 mit einer höheren Summe für den Mehrbedarf gerechnet? 2014 hat die Bürgerschaft auf Antrag des Senats (siehe Drs. 20/12697) die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten finanziellen Mittel zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen den zu diesem Zeitpunkt feststehenden Bedarfen unterjährig angepasst und auch eine entsprechende strukturelle Erhöhung der Ansätze bei der Haushaltsplanaufstellung 2015/2016 berücksichtigt. Aufgrund der seitdem weiter gestiegenen Zuwanderungszahlen ging die zuständige Behörde seit Anfang Juni 2015 von einem darüber hinausgehenden Mehrbedarf aus. Sie hat die nach § 39 Absatz 1 und 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) erforderliche Senatsentscheidung zur Abwendung einer Haushaltsüberschreitung sowie die nach § 39 Absatz 4 LHO erforderliche Herbeiführung der Genehmigung durch die Bürgerschaft unverzüglich vorbereitet. 2. Gemäß der Drs. 21/999 heißt es: „Das veranschlagte investive Gesamtvolumen des Einzelplans umfasst 12 Mio. Euro (2015) bzw. 3,7 Mio. Euro (2016).“ Welche Leistungen können mit dieser Summe abgedeckt werden? Warum wurde nicht bereits durch die zuständige Behörde in den Planungen in 2014 berücksichtigt, dass eine Deckung des Mehrbedarfs durch überplanmäßige Kosten für Flüchtlinge im Einzelplan 4 nicht mehr möglich ist? Drucksache 21/1329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 4, Investitionen der Aufgabenbereiche 252 – Steuerung und Service, 253 – Soziales, 254 – Jugend und Familie und 255 – Arbeit und Integration. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. „Für die in den Jahren 2015 und 2016 vorzusehenden Auszahlungen in Höhe von 28.303 Tsd. Euro bzw. 39.300 Tsd. Euro wird jeweils eine globale Minderauszahlung gleicher Höhe in AB 268 im Einzelplan 7 veranschlagt “, so Drs. 21/999. Warum wurde eine Veranschlagung im Einzelplan 7 vorgenommen? Welche Auswirkungen wird dies auf den Haushaltsplan 2015/2016 des Einzelplans 7 haben? Wird dadurch an anderen Stellen eingespart? Sind auch weitere Veranschlagungen in anderen Einzelplänen geplant? Wenn ja, wo genau? Siehe Drs. 21/999. Der Senat hat zu den Mehrbedarfen für die Jahre 2015 und 2016 heute einen Beschluss gefasst; die Drs. 21/1395 wird der Bürgerschaft in Kürze zugeleitet werden. 4. Welche Risiken sieht der Senat für eine Haushaltsüberschreitung? Wurde bereits gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen? Wenn ja, wodurch? Wurden bereits in 2014 die Planungen überschritten ? Wenn ja, wo zeigt sich dies im Einzelplan 4? Wenn nein, warum nicht? Mit der vom Senat am 7. Juli 2015 gemäß § 39 Absatz 1 und 2 LHO getroffenen Entscheidung ist eine Haushaltsüberschreitung nicht eingetreten. Zu den Mehrbedarfen 2014 siehe Drs. 20/12697 und Drs. 21/443. 5. Wird der angekündigte Mehrbedarf für den Kapazitätsausbau in der Drs. 21/999 noch weiter überschritten werden? Wenn ja, wann wird die Bürgerschaft darüber informiert? Welche Planungen liegen dazu vor? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 3. 6. Wie hoch waren die Mehrbedarfe für Investitionen für Flüchtlinge von 2000 bis zum Jahr 2015 für a. Sprachförderung, b. Beschulung, c. öffentliche Unterbringung, d. Verpflegung, e. Integrationskurse, f. Integrationszentren, g. Arbeitsvermittlungen, h. Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen? Zu Ziffer 6.a., 6.b., 6.e., 6.g., 6.h.: In diesen Bereichen sind in den Jahren 2000 bis 2014 keine Mehrbedarfe für Investitionen entstanden und für 2015 keine Mehrbedarfe absehbar. Zu Ziffer 6.c.: Für die öffentliche Unterbringung sind in den Jahren 2000 bis 2012 keine Mehrbedarfe für Investitionen entstanden. Zu den Mehrbedarfen im Jahr 2013 siehe Drs. 20/8495, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1329 3 im Jahr 2014 siehe Drs. 20/12697, im Jahr 2015 siehe Drs. 21/999. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Zu Ziffer 6.d. und 6.f.: In diesen Bereichen sind in den Jahren 2000 bis 2014 keine Mehrbedarfe für Investitionen entstanden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.