BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13305 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 05.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Fahren ohne Fahrerlaubnis in Hamburg (III) Wie der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 6. Juni 2016 (Drs. 21/4737) berichtete, wurden zwischen 2013 und 2015 jedes Jahr etwa 1.500 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt. Auch im Jahr 2016 wurden über 1.700 Fälle registriert (Drs. 21/9437 vom 14. Juni 2017). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen sind 2017 sowie bis zum Ende des 1. Quartals 2018 in Hamburg bei Verkehrskontrollen ohne gültige Fahrerlaubnis jeweils jährlich aufgefallen? Wie viele entsprechende Strafanzeigen wurden jeweils gefertigt? Die Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Eine interne Auswertung , für deren Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen werden kann, ergab für das Jahr 2017 1.876 Fälle und im 1. Quartal 2018 466 Fälle. 2. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führten jeweils 2017 und im 1. Quartal 2018 zu welchen Verurteilungen welchen Strafmaßes? Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden für den Aktenzeichenjahrgang 2017 insgesamt 3.522 Verfahren mit dem Vorwurf gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit insgesamt 4.253 Beschuldigten erfasst (Anzahl der UJs-Verfahren (Verfahren gegen Unbekannt) im Aktenzeichenjahrgang 2017: 179). Für das 1. Quartal 2018 waren es 1.043 Verfahren mit 1.268 Beschuldigten (und 24 UJs-Verfahren). In MESTA sind für den Jahrgang 2017 folgende Verurteilungen in diesen Verfahren gespeichert: 49 Freiheitsstrafen mit Bewährung, zwölf Freiheitsstrafen ohne Bewährung , 802 Geldstrafen, drei Verwarnungen mit Strafvorbehalt (§ 59 Strafgesetzbuch (StGB)) und 55 Verurteilungen nach Jugendrecht. Für die Verfahren aus dem 1. Quartal 2018 ergeben sich bisher drei Freiheitsstrafen mit Bewährung, 103 Geldstrafen und fünf Verurteilungen nach Jugendrecht. Die Mitteilung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA, das nicht als Statistikprogramm konzipiert ist. 3. Welche Staatsangehörigkeit hatten die wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilten Personen zwischen 2013 und 2017? Bitte nach Jahren getrennt darstellen. Die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten wird in MESTA nicht verlässlich gespeichert . Drucksache 21/13305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche (neuen) Maßnahmen haben die zuständigen Behörden ergriffen, um derartigen Fällen entgegenzuwirken? 5. Welche (neuen) Maßnahmen sind geplant, um derartigen Fällen entgegenzuwirken ? Die Polizei überprüft bei allen relevanten Einsatzanlässen und Kontrollen das Vorhandensein gültiger Fahrerlaubnisse. Die betroffenen Personen sind aus unterschiedlichen Gründen in jeder gesellschaftlichen Gruppe feststellbar und bieten daher keine zielgruppenorientierten Präventionsansätze.