BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13307 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 05.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Ungenutzte Bauförderung für Studenten Im Magazin „DER SPIEGEL“ vom 12.05.2018 wird über ein weiteres Beispiel staatlicher Misswirtschaft berichtet. Ein Förderprogramm des Bundes für den Bau von Studentenwohnungen sei ein Misserfolg, heißt es. Von 120 Millionen Euro, die der Bund seit der vergangenen Legislatur bereitgestellt habe, seien nur 37 Millionen abgerufen worden. Nun wolle die Koalition das Programm nicht weiterführen, wie das Bauministerium von Horst Seehofer auf Anfrage erklärte. Mit den 37 Millionen Euro würden nun »knapp 2.600 Wohneinheiten in zehn Bundesländern« aus 20 Projekten gefördert, schreibt das Ministerium. Erst neun davon befänden sich im Bau, obwohl Ende dieses Jahres ursprünglich bereits alle geförderten Projekte abgeschlossen sein sollten. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Hat der Hamburger Senat Fördermittel aus besagtem Topf beantragt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? 2. Wenn Mittel beantragt wurden, für welche Projekte, in welcher Höhe insgesamt und pro Projekt? 3. Wie weit sind diese Projekte vorangeschritten, wann ist mit ihrem Abschluss zu rechnen? 4. Wie viele Wohneinheiten werden in den Projekten jeweils gefördert? Nein, der Senat ist insoweit nicht antragsberechtigt. Nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über die Vergabe von Zuwendungen für Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen richtet sich die Fördermaßnahme an alle natürlichen und juristischen Personen, die als Bauherren die Erstellung von Variowohnungen planen. In den online einsehbaren Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) werden für die Freien und Hansestadt Hamburg die Projekte Azubiwohnheim Helmsweg und Azubiwohnheim Steilshoop im Rahmen des Förderprogramms „Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen “ ausgewiesen. Informationen zu den Vorhaben der privaten Träger sind in den folgenden Links des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht worden: https://www.forschungsinitiative.de/variowohnungen/modellvorhaben/hamburgharburg -wohnheim-helmsweg/, Drucksache 21/13307 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 https://www.forschungsinitiative.de/variowohnungen/modellvorhaben/hamburgsteilshoop /. 5. Wie steht der Senat zu der geplanten Streichung der Fördermittel? Der Senat fördert auf der Grundlage von Förderrichtlinien den Wohnungsbau auch für Studierenden weiterhin über die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR. Im Übrigen äußert sich der Senat in ständiger Praxis nicht zu Entscheidungen von Bundesministerien . 6. Welche Auswirkung wird das auf die diesbezüglichen Planungen haben? Keine. 7. Welche weiteren konkreten Bauprojekte gibt es im Bereich der Studentenwohnungen ? Zu den Entscheidungen privater Investoren liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Studentenwohnungen plant der Senat pro Jahr bis 2025 zu schaffen? Die entsprechenden Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 9. Welcher Art werden die geschaffenen Wohneinheiten sein? Privater oder öffentlicher Träger? Möbliert oder unmöbliert? 10. Welche Mietpreise werden für die neu geschaffenen Wohneinheiten jeweils veranschlagt? Siehe Drs. 20/13533, 21/11699, 21/4416 und Drs. 21/13118. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.