BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13309 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 05.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Baut der Senat wieder an der „Abschlepphochburg“ Hamburg? (III) Hier: Zahlen für das Jahr 2017 und das laufende Jahr Ein nach den geltenden Verkehrsregeln organisierter ruhender Verkehr ist eine Grundvoraussetzung, damit der fließende Verkehr weitestgehend störungsfrei abläuft. Das Sicherstellen beziehungsweise Abschleppen von Fahrzeugen ist in diesem Kontext von besonderer Bedeutung. Die Anordnung der Sicherstellung beziehungsweise des Abschleppens obliegt hierbei ausschließlich der Polizei. Im Jahr 2016 wurden laut Drs. 21/9504 17.672 Fahrzeuge in Hamburg abgeschleppt , wodurch die Stadt knapp 2,5 Millionen Euro erwirtschaftete. Die Zahl der in Hamburg abgeschleppten Fahrzeuge war damit im Vergleich zum Jahr 2015 um 4,3 Prozent gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2014 mit 15.300 in die Verwahrstelle gebrachten Fahrzeugen war dies sogar ein Anstieg um 15,5 Prozent. Die Summe der Verwarnungsgelder, Bußgelder und Gebühren lag 2016 mit rund 20,3 Millionen Euro noch um ein Vielfaches höher. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Durchsetzung der Regeln im fließenden und ruhenden Verkehr dient der Verkehrssicherheit und im ruhenden Verkehr darüber hinaus auch dem Ziel, Parkraum für die verschiedenen Nutzer tatsächlich zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel für Ladeverkehre oder Kurzzeitparkbedürfnisse. Die damit verbundenen Abschleppkosten sind nach der Gebührenordnung kostendeckend zu erheben, die Ordnungswidrigkeitensätze sind bundeseinheitlich festgelegt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2017 in die Verwahrstelle in der Ausschläger Allee abgeschleppt? Bitte monatsweise aufschlüsseln. Monat Anzahl Januar 1.355 Februar 1.496 März 1.759 April 1.449 Mai 1.373 Juni 1.331 Juli 1.158 August 1.381 September 1.444 Oktober 1.470 November 1.727 Drucksache 21/13309 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Monat Anzahl Dezember 1.339 Summe 17.282 2. Wie viele Fahrzeuge wurden im laufenden Jahr 2018 in die Verwahrstelle in der Ausschläger Allee abgeschleppt? Bitte monatsweise aufschlüsseln . Valide Daten liegen bis einschließlich März 2018 vor: Monat Anzahl Januar 1.286 Februar 1.456 März 1.325 Summe 4.067 3. Welche Einnahmen aus Amtshandlungsgebühr, Auftragsgemeinkostenzuschlag und Verwahrgebühr sind im Jahr 2017 entstanden? Bitte monatsweise aufschlüsseln. Die bei der Herausgabe der Fahrzeuge generierten Erlöse werden vom Verwahrplatzbetreiber in Sammelbuchungen an die Polizei überwiesen. Eine Differenzierung nach Kostenarten erfolgt dabei nicht. Bei den monatlichen Zahlungseingängen gibt es zeitliche Überschneidungen, sodass sie nicht mit den monatlichen Sicherstellungszahlen korrespondieren. Die in den einzelnen Monaten erfassten Zahlungseingänge sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Monat Betrag in Euro Januar 203.889,69 Februar 206.041,00 März 264.739,50 April 201.173,00 Mai 203.857,00 Juni 192.075,30 Juli 153.007,58 August 204.445,30 September 202.497,90 Oktober 188.824,70 November 262.560,50 Dezember 180.305,30 Summe 2.463.416,77 4. Welche Einnahmen aus Amtshandlungsgebühr, Auftragsgemeinkostenzuschlag und Verwahrgebühr sind im Jahr 2018 bisher entstanden? Bitte monatsweise aufschlüsseln. Die bei der Polizei im Sinne der Fragestellung bis zum Stichtag 5. Juni 2018 erfassten Zahlungseingänge sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Monat Betrag in Euro Januar 225.002,69 Februar 184.664,21 März 176.284,67 April 172.964,70 Mai 229.898,90 Juni 30.554,50 Summe 1.019.369,67 5. Wie hat sich die Kostenpauschale des Verwahrplatzbetreibers im Jahr 2017 dargestellt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13309 3 Die Pauschale betrug 1.099.112,85 Euro. 6. Wie stellt sich die Kostenpauschale des Verwahrplatzbetreibers im laufenden Jahr 2018 dar? Für 2018 beträgt die Pauschale 1.132.086,23 Euro. 7. Welche Kosten entstehen einem Fahrzeughalter aktuell im Einzelnen, wenn sein Fahrzeug sichergestellt und in die Verwahrstelle verbracht wird? Bitte für die verschiedenen Kostenarten aufschlüsseln. Kostenart Betrag in Euro Amtshandlungsgebühr 60,00 Verwahrgebühr für die ersten 24 Stunden 76,30 Folgetage je 10,00 Abschleppkosten 95,20 bis 164,16 8. Welche Kosten sind einem Fahrzeughalter in den Jahren seit 2011 im Einzelnen entstanden, wenn sein Fahrzeug sichergestellt und in die Verwahrstelle verbracht wurde? Bitte jahresweise und für die verschiedenen Kostenarten aufschlüsseln. Jahr Verwahrgebühr Amtshandlungs - gebühr Auftragsgemeinkosten in Euro Abschleppkosten 2011 Siehe Drs. 21/5596 46,60 Siehe Drs. 21/9504 2012 42,30 2013 42,30 2014 49,00 2015 48,20 2016 Entfallen *) 2017 Siehe Drs. 21/9504 2018 Siehe Antwort zu 7. Siehe Antwort zu 7. 9. Die Kosten der Abschleppunternehmen für Umstellungen und Sicherstellungen in Hamburg wiesen laut Drs. 21/9504 in den vergangenen Jahren merkwürdig große Spielräume auf. a. Wie rechtfertigt es der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, dass diese Kosten beispielsweise Mitte 2017 bei Umsetzungen zwischen 71,40 Euro bis 120,96 Euro bei Sicherstellungen zwischen 95,20 Euro und 164,16 lagen? Worin liegt dieser erhebliche Unterschied der Kostenhöhe begründet? b. Wie rechtfertigt es der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, dass diese Preisspanne bei Umsetzungen 2011 noch 26,18 Euro und bei Sicherstellungen 39,27 Euro betrug, 2017 bei Umsetzungen aber 49,56 Euro und bei Sicherstellungen 68,96 Euro? Worin liegt diese erhebliche Vergrößerung der Preisspanne aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde begründet? Ausschreibungen erfolgen alle vier Jahre. Der nächste Vergabetermin ist der 1. Juli 2018. Die diesbezügliche Ausschreibung ist bereits erfolgt. Die Preise resultieren aus einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren (offenes Verfahren). Der Einsatz unterschiedlicher Abschleppunternehmen erfolgt nach Preis und Verfügbarkeit. Der Preisunterschied ist die Differenz zwischen dem niedrigsten und höchsten Angebotspreis. 10. Auf welche Summe beliefen sich die Verwarn- und Bußgelder aus Anzeigen des ruhenden Verkehrs im Jahr 2017? Im Jahr 2017 betrugen die Einnahmen im ruhenden Verkehr (bestehend aus Verwarnund Bußgeldern sowie Gebühren und Auslagen) 21.798.791,82 Euro. Drucksache 21/13309 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Auf welche Summe belaufen sich die Verwarn- und Bußgelder aus Anzeigen des ruhenden Verkehrs im laufenden Jahr 2018? Im Jahr 2018 (Januar bis Mai) betrugen die Einnahmen im ruhenden Verkehr (bestehend aus Verwarn- und Bußgeldern sowie Gebühren und Auslagen) 9.047.083,24 Euro. 12. Auf welche Höhe belief/en sich im vergangenen Jahr a) die Kosten für Bußgeld/Verwarngeld wegen Parkverstößen? Die in Bußgeldverfahren anfallenden Gebühren richten sich nach § 107 OWiG. Danach sind Gebühren in Höhe von fünf vom Hundert der Höhe der Geldbuße, mindestens aber in Höhe von 25,00 Euro zu erheben. Bei Parkverstößen wird damit bei Erlass eines Bußgeldbescheids regelmäßig eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Diese Mindestgebühr ist seit August 2013 unverändert. Bei Verwarnungsgeldverfahren entstehen grundsätzlich keine Gebühren. b) die Kosten der Abschleppunternehmen für Sicherstellungen? c) die Kosten der Abschleppunternehmen für Umsetzungen? d) die Amtshandlungsgebühr? e) die Verwahrgebühr (bei Sicherstellungen zur zentralen Verwahrstelle )? Inwiefern haben sich im Jahr 2018 Änderungen an der Höhe der Kosten beziehungsweise Gebühren ergeben? 2018 gab es bisher keine Änderungen bei den Kosten. Im Übrigen siehe Drs. 21/9504. 13. Welche Unternehmen sind aktuell in Hamburg mit dem Abschleppen von Fahrzeugen beauftragt und für welche Regionen sind diese Unternehmen jeweils zuständig? Siehe Drs. 21/5596. 14. Wie vielen Abschleppunternehmen wurde seit 2011 aus welchen Gründen jeweils die Transportgenehmigung entzogen? Bitte Jahresweise aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/9504.