BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1331 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 18.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Hapag-Lloyd – Risiken durch Verschuldung Im Geschäftsjahr 2014 sind die Finanzschulden der Hapag-Lloyd AG (HL) auf über 3,7 Milliarden Euro (gegenüber 2,9 Milliarden Euro im Vorjahr) angestiegen. Die Nettoverschuldung (Finanzschulden abzüglich liquider Mittel ) hatte sich von knapp 2,5 Milliarden auf über 3 Milliarden Euro erhöht. Der Anstieg des Schuldenstandes ist vor allem mit der Zusammenführung mit dem CSAV-Geschäft und der Investition in neue Schiffe zu erklären. Bis zum 31.03.2015 stiegen die Finanzschulden gemäß erstem Quartalsbericht 2015 weiter auf über 4,1 Milliarden Euro und die Nettoverschuldung weiter auf circa 3,35 Milliarden Euro. Eine hohe Verschuldung bedingt auch eine enorme Tilgungs- und Zinslast, die zukünftiges Handeln beeinflusst und ein entsprechendes Geschäftsrisiko darstellen kann. Darauf wird auch im Geschäftsbericht 2014 hingewiesen. Zudem wird dort eingeräumt, dass es aufgrund des hohen Schuldenstandes zu Nachteilen bei der Aufnahme neuer Kreditmittel zu günstigen Konditionen kommen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise aufgrund von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) sowie der Hapag-Lloyd AG (HL) wie folgt: 1. Wie hoch waren die Finanzschulden sowie die Nettoverschuldung in den Jahren 2011 – 2014 jeweils zum Stichtag 31.12.? 2. Wie hoch waren die Finanzschulden sowie die Nettoverschuldung zum Stichtag 30.06.2015? Siehe Geschäfts- und Zwischenberichte der Hapag-Lloyd AG (https://www.hapaglloyd .de/de/investor_relations/reports.html) 3. Wie hoch waren der Kapitaldienst, die Zinslastquote und der Schuldendienstdeckungsgrad in den Jahren 2011 – 2014 jeweils zum Stichtag 31.12.? 4. Wie haben sich diese Kennzahlen zum Stichtag 30.06.2015 entwickelt? Sofern sich diese Kennzahlen nicht aus den Geschäfts- und Zwischenberichten ergeben , handelt es sich nach Angaben von HL um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz, über die der Senat im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage keine Auskunft gibt. Drucksache 21/1331 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang zur Risikovorsorge getroffen? Siehe Antwort zu 1. und 2. Im Übrigen haben die Gesellschafter vereinbart, dass die Entwicklung von HL durch eine weitere Eigenkapitalstärkung abgesichert wird (siehe Drs. 20/11663).