BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13313 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 05.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Gibt es neue Überlegungen für den ehemaligen Sportplatz am Fiersbarg ? (3) Der Bezirk Wandsbek hat die Fläche des ehemaligen Sportplatzes am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt (Flurstück 2385) in das Wohnungsbauprogramm 2018 aufgenommen. Hierbei handelt es sich um eine Altlastenfläche, die bis 1967 als Mülldeponie genutzt wurde. Seit der Verlagerung des Sportplatzes 2003 ist die Fläche ungenutzt. In der Drs. 20/12560 hatte der Senat im Juli 2014 dazu ausgeführt: „Aufgrund des hohen Anteils von Hausmüll im Ablagerungskörper muss noch langfristig mit der Bildung von Deponiegas mit hohen Methan- und Kohlendioxidkonzentrationen gerechnet werden. Eine Bebauung … ist nur bei vorheriger Auskofferung des gesamten Ablagerungskörpers möglich.“ Eine frühere Schätzung hatte den Sanierungsaufwand mit 7,6 Millionen Euro beziffert (siehe Drs. 21/7449). Zuletzt führte der Senat in Drs. 21/10471 nun aus: „Mit der Aufnahme in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2018 des Bezirks Wandsbek soll die fachliche Diskussion über die Möglichkeiten, die früher nicht als geeignet eingeschätzte Fläche nunmehr dennoch dem Wohnungsbau zuzuführen, vorangetrieben werden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Planungen oder Überlegungen gibt es derzeit im Einzelnen bezüglich einer Sanierung dieser Fläche für den Wohnungsbau sowie bezüglich des Umfangs des Wohnungsbaupotenzials? 2. Welche neuen Planungen oder Schätzungen für den Aufwand einer Sanierung dieser Altlastenfläche liegen den zuständigen Stellen inzwischen vor? 3. Wurden Aufträge zur Untersuchung des Sanierungsaufwands oder zur Vorplanung einer Nutzung des Grundstücks erteilt oder ist dies beabsichtigt ? 4. Wie sind der Stand sowie der Zeitplan der laut Drs. 21/10471 angestrebten „fachlichen Diskussion“ des Wohnungsbaupotenzials dieser Fläche? 5. Welche Stellen sollen jeweils wann im Einzelnen an der fachlichen Diskussion beteiligt werden? Wann und in welcher Form ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Stadtteil vorgesehen? Hinsichtlich der Sanierungsmöglichkeiten zugunsten zukünftigen Wohnungsbaus liegen gegenüber der Drs. 21/10471 keine neuen Erkenntnisse vor. Auch darüber hinaus gibt es derzeit keine weiteren oder neuen Planungen oder Überlegungen bezüglich einer Sanierung dieser Fläche für den Wohnungsbau. Drucksache 21/13313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Was hat die gemäß Drs. 21/10471 für April 2018 geplante Grundwasserbeprobung im direkten Umfeld der Fläche im Einzelnen ergeben? Für die am 18. und 19. April 2018 durchgeführte Grundwasserbeprobung liegt mit Datum vom 7.Juni 2018 bisher nur ein Teil der Analysenergebnisse vor. Die bislang übermittelten Ergebnisse bestätigen die Messungen aus den Vorjahren: Der Deponieeinfluss ist im direkten Abstrom an der Grundwassermessstelle GWM 9431 erkennbar . Hier liegen Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellenwerte gemäß Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) 2016 für PAK, Benzol, Bisphenol A und Arsen vor. Keiner dieser Parameter liegt aber in sanierungsrelevanten Konzentrationen vor. Im weiteren Abstrombereich sowie im seitlichen Randstrom zeigen die Konzentrationen der untersuchten Parameter einen weitgehend unauffälligen Befund. Die Grundwasserüberwachung wird fortgesetzt. 7. Im Zuge der Abstimmung des bezirklichen Wohnungsbauprogramms hat die Umweltbehörde darauf hingewiesen, dass es sich beim Großteil der Fläche um eine festgesetzte Ausgleichsfläche (für den Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 17) handelt. 7.1. Warum wurde die Fläche dennoch in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen? 7.2. Inwiefern ist auf den festgesetzten Ausgleichsflächen eine Bebauung überhaupt möglich und zulässig? 7.3. Wird die fachliche Diskussion des Wohnungsbaupotenzials lediglich auf die nicht als Ausgleichsfläche festgelegte Teilfläche begrenzt? Inwiefern ist eine Nutzung dieser Teilfläche für den Wohnungsbau ohne Beeinträchtigung der unmittelbar angrenzenden Ausgleichsflächen überhaupt möglich? Durch die Aufnahme des ehemaligen Sportplatzes Fiersbarg, Grundstück Flurstück 2385, in das bezirkliche Wohnungsbauprogramm wird verdeutlicht, dass dort langfristig ein Wohnungsbaupotenzial entwickelt werden kann. Dies betrifft das gesamte Grundstück, nicht allein Teilflächen. Für das Grundstück liegen keine Ausgleichsflächenfestsetzungen , sondern Maßnahmenbeschreibungen nach der Begründung zum Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 17 vor, der einen anderen Geltungsbereich umfasst. Sofern das Grundstück zukünftig nach Sanierung der Altlast im Wege der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes dem Wohnungsbau zugeführt werden soll, werden etwaige Ausgleichserfordernisse zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen sein. Im Übrigen siehe Drs. 21/10471.