BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13315 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll und Thilo Kleibauer (CDU) vom 05.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Elke Badde und die Rolling Stones – I can’t get no satisfaction Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) und Staatsrätin Elke Badde (SPD) im Rahmen der sogenannten Freikartenaffäre nimmt der Senat zum Anlass, Fragen zu den Beschuldigten , den Begünstigten und dem Vergabevorgang nicht zu beantworten (vergleiche Drs. 21/11303 und Drs. 21/13103). In der Landespressekonferenz am 21.11.2017 führte der damalige Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher klar aus, „man hätte die Karten nicht annehmen dürfen.“ Es drängen sich somit weitere Fragen auf, die mit dem laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nichts zu tun haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann genau hatte der heutige Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher in seiner Funktion als auch für Bezirksangelegenheiten zuständiger Finanzsenator oder sonst jeweils Kenntnis über die a. Genehmigung zur Annahme von Karten? b. Personen, denen Karten angeboten worden sind? c. Personen, die Karten angenommen haben? d. Rolle von Elke Badde in dieser Sache? Der ehemalige Präses der Finanzbehörde hat hiervon erstmals zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung im November 2017 Kenntnis erhalten und sich dazu informieren lassen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Wie bewertet der Senat die angeblich „gängige Praxis“ der Annahme solcher Karten als „als Arbeits- oder Dienstkarten“? Der Senat äußert sich in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren . 3. Wie bewertet der Senat die Aussage, dass Korruptionsermittlung in Hamburg derzeit eine untergeordnete Rolle spiele, weil der Großteil der DIE-Ermittler seit Monaten in die G20-Aufarbeitung involviert sei? Die Aufgaben in der Prävention und Ermittlung von Korruptionsdelikten haben in den Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg einen hohen Stellenwert und werden von den hierfür zuständigen Stellen unvermindert wahrgenommen. Im Übrigen korrespondiert mit dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urt. v. 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177). Drucksache 21/13315 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Warum hält der Senat nicht an der bisherigen Praxis fest, Staatsräte, die als Beschuldigte Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind, zu beurlauben? Eine solche „bisherige Praxis“ besteht nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Wann rechnet der Senat mit dem Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen? Siehe Antwort zu 2.