BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13319 21. Wahlperiode 03.07.18 Große Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann, Stephan Jersch, Norbert Hackbusch, Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Dr. Carola Ensslen, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 05.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Tarifentwicklung im HVV Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) will auch für das Jahr 2019 eine Fahrpreiserhöhung beantragen. Der HVV hat erklärt, dass die Anhebungsrate auf Basis des HVV-Tarifindexes ermittelt werde. Der Index biete eine transparente Grundlage für die Tarifentwicklung. In die Berechnung sollen sowohl die Diesel-, Strom- und Personalkosten bei den Verkehrsunternehmen als auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten einfließen. Die Hamburger Verkehrsunternehmen weisen in ihren Geschäftsberichten seit vielen Jahren einen stetig steigenden Kostendeckungsgrad auf, der teilweise über 90 Prozent liegt. Die Deutsche Bahn schöpft seit Jahren den größten Teil ihrer Gewinne aus den Trassenpreisen, den Nutzungsgebühren der Bahnstationen und dem Betrieb des Nahverkehrs. Für einkommensarme Haushalte steigt seit Jahren die Belastung durch höhere Mieten, Nebenkosten und Fahrtkosten, ohne dass die Einkommensentwicklung und die Erhöhungen der Transferleistungen diese Steigerungen auffangen können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt Hilfebedürftigen einen Zuschuss für den Kauf von Zeitkarten in Form der Sozialkarte. Damit unterstützt die Stadt Hamburg gezielt anspruchsberechtigte Personen mit geringen Einkünften. Die Höhe des Zuschusses beträgt seit dem 1. Januar 2018 21,10 Euro monatlich. Der Zuschuss ist im Hinblick auf HVV-Tarifanpassungen in den vergangenen Jahren regelmäßig erhöht worden. Dies erfolgte zuletzt prozentual in Anlehnung an die Erhöhungen für Teilzeit- Karten-Preise Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Wie haben sich die Differenzen zwischen den Planzahlen und den Ist- Zahlen beim Zuschussbedarf für den ÖPNV in den Jahren 2008 – 2017 entwickelt? (Bitte analog Anlage 4 der Drs. 20/9377 aufgliedern.) Mit Beginn des Doppelhaushalts 2015/2016 wurden im Haushalt keine Planwerte für konsumtive Einzelmaßnahmen mehr veranschlagt. Für das Jahr 2017 ergaben sich Zuschussbedarfe wie folgt: Drucksache 21/13319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zuschussbedarf (in Mio. €) 2017 Ausbildungsverkehr Ist 37,0 Zuschuss AKN (Personenverkehr) Ist 2,4 Zuschuss an die HVV GmbH Ist 6,0 Zuschuss an Unternehmen der DB AG Ist 97,2 Zuschuss an sonstige Schienenverkehrsunternehmen Ist 10,1 Verlustausgleich Hochbahn Ist 44,9 Verlustausgleich VHH Ist 11,5 Verlustausgleich HADAG Ist 8,9 Zahlungen an das Umland Ist 2,9 Im Übrigen siehe Drs. 21/10023 und Drs. 20/9377. 2. Wie haben sich das Angebot des HVV in Sitzplatzkilometern, die Nutzung in Personenkilometern und die Fahrpreise in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte als jährliche Steigerungsrate angeben.) Entwicklung des Verkehrsangebotes im HVV in Platzkilometer (Sitzplätze inklusive Stehplätze) für das Jahr 2017 (in Prozent zum Vorjahr): Jahr Zum Vorjahr 2017 +0,5 % Entwicklung der Tarifanhebung im HVV: Datum Ø Preissteigerung (in %) 01.01.2018 1,2 Im Übrigen siehe Drs. 21/10023. Personenkilometerangaben werden nicht mehr erhoben. 3. Wie haben sich die Fahrpreise des HVV, die Regelsätze des SGB XII und das verfügbare Haushaltseinkommen des einkommensärmsten Drittels der Hamburger Bevölkerung in den Jahren 2008 – 2017 entwickelt? (Bitte als jährliche Steigerungsrate angeben.) Zur Entwicklung der Fahrpreise siehe Antwort zu 2. Die Entwicklung der Regelsätze nach SGB XII: Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1BvL 1/09) wurde die Systematik der Regelsätze (Regelbedarfe) zum 1. Januar 2011 geändert . Seit diesem Zeitpunkt gelten Regelbedarfsstufen, die zudem nicht mehr im Verordnungswege , sondern im Regelbedarfsermittlungsgesetz festgelegt werden. Daher erfolgt eine Darstellung in zwei Tabellen: Jahr 2008 2009 2010 Eckregelsatz – Alleinstehende und Haushaltsvorstände 1,10% 2,41% 0,00% Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* Regelbedarfsstufe 1 1,39% 2,74% 2,26% 2,27% 2,12% 1,24% 1,24% Regelbedarfsstufe 2 2,74% 2,26% 2,27% 2,12% 1,24% 1,10% Regelbedarfsstufe 3 2,74% 2,26% 2,27% 2,12% 1,24% 0,93% Regelbedarfsstufe 4 0,00% 2,26% 2,27% 2,12% 1,24% 1,63% Regelbedarfsstufe 5 0,00% 2,26% 2,27% 2,12% 1,24% 7,78% Regelbedarfsstufe 6 1,86% 2,26% 2,27% 2,12% 1,24% 0,00% * Im Jahr 2017 erfolgte die Festlegung der Regelbedarfe auf Grundlage der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Jahres 2013 im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch . Hinsichtlich der Daten zum verfügbaren Haushaltseinkommen des einkommensärmsten Drittels der Hamburger Bevölkerung in den Jahren 2008 bis 2016 siehe Drs. 21/10023. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13319 3 Daten für das Jahr 2017 werden nicht vor August des Jahres 2018 vorliegen. 4. Wie haben sich die Preise für das Senioren-/-innen-Abo des HVV in den Jahren 2008 – 2017 entwickelt? (Bitte als jährliche Steigerungsrate angeben.) Seniorenkarten sind gegenüber normalen Fahrkarten deutlich ermäßigt und bieten Fahrgästen ab dem 63. Lebensjahr die Nutzung des HVV zu stark vergünstigten Preisen . Die prozentuale Preis-Entwicklung für Senioren-Karten im HVV betrug in den vergangenen Jahren: Datum Ø Preisanpassung (in %) 2008 (keine) 01.01.2009 3,2 01.01.2010 2,1 01.01.2011 3,8 01.01.2012 3,8 01.01.2013 4,6 01.01.2014 4,0 01.01.2015 2,5 01.01.2016 1,9 01.01.2017 1,8 5. Wie viele Senioren-/-innen-Abos der Preisstufen Hamburg AB und Hamburg AB plus weiterer Zonen bestanden in den Jahren 2008 – 2017 jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Preisstufen.) Seniorenkarten gibt es für die Bereiche eine Zone (nur in den Ringen CDE), Hamburg AB oder vier Zonen, Hamburg AB + zwei Zonen oder sechs Zonen und den Gesamtbereich ABCDE. Jahr Gesamt Monatsdurchschnitt Davon Hamburg AB Monatsdurchschnitt 2008 45.400 43.000 2009 46.900 44.200 2010 47.900 45.000 2011 48.600 45.500 2012 50.000 46.700 2013 50.900 47.500 2014 51.900 48.400 2015 52.800 49.300 2016 53.800 50.200 2017 54.900 51.100 6. Wie haben sich die Durchschnittsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2008 – 2017 entwickelt? (Bitte als jährliche Steigerungsrate angeben.) a) In Hamburg b) Bundesweit Siehe Anlage. Drucksache 21/13319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Durchschnittsrente Hamburg und Bundesgebiet gesamt im Vergleich inklusive jährlicher Steigerungsrate 2008 2009 2010 2011 2012 Wohnort (Bundesland) durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (Euro) durchschnittli - cher Rentenzahlbe - trag (Euro) durchschnittli - cher Rentenzahlbe - trag (Euro) durchschnittli - cher Rentenzahlbe - trag (Euro) durchschnittli - cher Rentenzahlbe - trag (Euro) Hamburg 734,02 752,12 749,89 751,87 765,55 Entwicklung zum Vorjahr in % 2,47% -0,30% 0,26% 1,82% Bundesgebiet gesamt 696,78 714,76 714,12 716,68 731,66 Entwicklung zum Vorjahr in % 2,58% -0,09% 0,36% 2,09% 2013 2014 2015 2016 2017 Wohnort (Bundesland) durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (Euro) durchschnittli - cher Rentenzahlbe - trag (Euro) durchschnittli - cher Rentenzahlbe - trag (Euro) durchschnittli - cher Rentenzahlbe - trag (Euro) durchschnittli - cher Rentenzahlbe - trag (Euro) Hamburg 764,46 791,87 805,53 833,39 843,44 Entwicklung zum Vorjahr in % -0,14% 3,59% 1,73% 3,46% 1,21% Bundesgebiet gesamt 737,61 770,92 787,00 820,13 836,53 Entwicklung zum Vorjahr in % 0,81% 4,52% 2,09% 4,21% 2,00% Quelle: DRV Nord: 2008 bis 2016 Rentenbestand zum 31.12. des Jahres, 2017 Rentenzahlbestand zum 30.06. des Jahres