BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13321 21. Wahlperiode 12.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 05.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Geheimdienstliche Prüfung von Demokratieprojekten Das Förderprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein bundesweites Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ziel der Förderungen ist es, ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene zu fördern. Durch das Förderprogramm werden Initiativen und Vereine unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen Rechtsextremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit arbeiten. Ebenfalls werden Projekte gefördert, die sich gegen vorgeblich religiös legitimierten Hass richten. Die Projekte, die durch das Programm „Demokratie leben!“ gefördert werden, leisten durch Beratungs- und Präventionsarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Demokratieförderung. Aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 11.05.2018 (BT.-Drs.19/2086) ergibt sich, dass seit 2004 51 Projekte des Demokratieförderprogramms „Demokratie leben“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft wurden. Die Überprüfung von Demokratieförderprojekten, die ein wesentlichen Beitrag dazu leisten, rechte, rassistische, antisemitische und religiös begründete Radikalisierung in der Gesellschaft zu benennen und zurückzudrängen, durch den Verfassungsschutz bringt ein erhebliches Misstrauen der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck, dass geeignet ist, die gesellschaftspolitisch notwendige Arbeit der Projekte zu diskreditieren. Auch in Hamburg werden Projekte durch das Programm „Demokratie leben!“ (teil-)finanziert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurden hamburgische Projekte, die durch das Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wurden oder werden, durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) überprüft? Wenn ja, in wie vielen Fällen und wann? 2. Welchen Umfang hatte die Überprüfung? Was wird konkret überprüft, und bezieht sich diese Überprüfung gegebenenfalls auch auf Personen, Drucksache 21/13321 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die in den Projekten arbeiten beziehungsweise in Organisationen von Kooperationspartnern arbeiten? 3. Durch wen wurde die Überprüfung jeweils veranlasst? 4. Welche Themenschwerpunkte sind der Gegenstand der Projekte, die überprüft wurden? 5. Hat das LfV mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Überprüfung von „Demokratie leben!“-Projekten kooperiert? Wenn ja, in welcher Form? 6. Wird den Projekten im Falle einer sich aus der Überprüfung ergebenden Beanstandung die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und in welchen konkreten Fällen ist es zu einer solchen Stellungnahme gekommen ? 7. Wird das Projekt über eine Überprüfung durch das LfV unterrichtet? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht? 8. Wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Träger des Programms „Demokratie leben!“ über eine Überprüfung der Projekte durch das LfV über diese Prüfung und dessen Ergebnis informiert ? 9. Einige der durch das Programm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte erhalten ebenfalls finanzielle Mittel von der Freien und Hansestadt Hamburg. Hat die Überprüfung dieser Projekte durch den Verfassungsschutz Konsequenzen für eine finanzielle Unterstützung gehabt? Wenn ja, welche? Die jeweils zuständige Behörde entscheidet über die Vergabe von Zuwendungen unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben sowie der einschlägigen Regelungen zur Zuwendungsvergabe. Eine Einbeziehung des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg zur Überprüfung ist nicht vorgesehen und durch die zuständige Behörde nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1223.