BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13340 21. Wahlperiode 15.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 07.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Werden Eingliederungsleistungen des Jobcenters team.arbeit.hamburg 2018 weiter reduziert? Fordern und Fördern – dieses Motto der Bundesagentur für Arbeit setzt durch die Jobcenter in der Praxis den Schwerpunkt zunehmend auf das Fordern. Zugleich werden die Zuweisungen und Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II seit Juli 2017 immer weiter reduziert und betrugen bundesweit zuletzt, so das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe1, 2,4 Milliarden Euro – und damit 243,7 Millionen Euro weniger als im Juli letzten Jahres. Die Auswirkungen dieser Sparmaßnahmen bekommen insbesondere Langzeiterwerbslose sowie Geflüchtete zu spüren, denen der Zugang zu nötigen Fördermaßnahmen und damit auch der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert wird. Langfristig werden sich dadurch Armut und die bereits jetzt gravierende soziale Spaltung in der Gesellschaft verschärfen und verfestigen. Angesichts dessen ist eine Politik, die sehenden Auges weitere Kürzungen der Eingliederungsleistungen nach SGB II vornimmt und den Fokus noch stärker auf das Fordern denn auf das Fördern verschiebt, in höchstem Maße unsozial und unverantwortlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat sich in der Vergangenheit gemeinsam mit den anderen Ländern im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für die bedarfsgerechte Ausstattung des Eingliederungsbudgets eingesetzt. Die Eingliederungsmittel werden vollständig aus Bundesmitteln finanziert. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes und damit auch des Jobcenters team.arbeit.hamburg (Jobcenter) sind derzeit noch keine Aussagen zum Gesamteingliederungsbudget des Bundes möglich. Es wird erwartet, dass der Bundeshaushalt im 3. Quartal beschlossen werden wird. Das Ausgabeverhalten von Jobcenter ist der vorläufigen Haushaltsführung angepasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter wie folgt: 1. Wie viele Mittel für Eingliederungsleistungen sind zum Stand 31.05.2018 bereits ausgegeben? 1 http://www.biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/1079-jobcenter-ge-zuweisung-und-ausgabenfuer -sgb-ii-eingliederungsleistungen-2012-bis-maerz-2018.html. Drucksache 21/13340 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit Stand 31.05.20182 wurden 36.958.141 Euro für Eingliederungsleistungen ausgegeben . Aufgrund des gesetzlichen Feiertages in Bayern wurden seitens der Zentralkasse der Bundesagentur für Arbeit am 31.05.2018 keine Auszahlungen geleistet. Der Ausgabestand ist damit um rund 1,3 Millionen Euro unterzeichnet. Zur vorläufigen Haushaltsführung für 2018 siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Mittel wurden im Zeitraum Januar – Mai in den vergangenen fünf Jahren ausgegeben? Bitte einzeln pro Jahr darstellen. Die Ausgaben für Eingliederungsleistungen in den Monaten Januar bis Mai der Jahre 2013 bis 2017 betrugen: 2013: 44.721.961 Euro 2014: 34.150.393 Euro 2015: 36.401.057 Euro 2016: 36.281.285 Euro 2017: 53.749.594 Euro Im Jahr 2014 musste Jobcenter erstmals eine höhere Umschichtung von den Eingliederungsleistungen in das Verwaltungskostenbudget vornehmen. Auch das Jahr 2017 weist einen besonderen Effekt auf: Eine hohe Anzahl der in 2016 insbesondere im Kontext der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten veranlassten Maßnahmen ist finanziell erst im Jahreswechsel 2016/2017 wirksam geworden, sodass im ersten Halbjahr 2017 die flüchtlingsbedingten Maßnahmen überproportional zum Tragen kamen. 3. Wie viele Mittel sollen im Jahr 2018 für Eingliederungsleistungen ausgegeben werden? Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes ist die Summe der zuzuteilenden Haushaltsmittel für das Jahr 2018 noch nicht bekannt. 4. Wie stellen sich die Ausgaben für das gesamte Jahr 2017 und 2018 bis zum 31.05.2018 für die folgenden Programme dar? a. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt b. Förderung von Arbeitsverhältnissen c. Eingliederungszuschuss d. Arbeitsgelegenheiten Die Ausgaben stellen sich für die erfragten Zeiträume wie folgt dar: Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 01.01. – 31.12.2017: 2.141.608 Euro 01.01. – 31.05.2018: 769.060 Euro Förderung von Arbeitsverhältnissen 01.01. – 31.12.2017: 6.284.957 Euro 01.01. – 31.05.2018: 2.242.201 Euro Eingliederungszuschuss 01.01. – 31.12.2017: 5.365.946 Euro 01.01. – 31.05.2018: 1.924.465 Euro 2 Aufgrund des gesetzlichen Feiertages in Bayern wurden seitens der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit am 31.05.2018 keine Auszahlungen geleistet. Der Ausgabestand ist entsprechend leicht unterzeichnet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13340 3 Arbeitsgelegenheiten 01.01. – 31.12.2017: 14.294.510 Euro 01.01. – 31.05.2018: 5.267.305 Euro