BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13347 21. Wahlperiode 15.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 07.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Grüner Pfeil für Radfahrende in Hamburg – Rechtsabbiegen bei Rot ermöglichen Im Februar 2016 lehnte der Verkehrsausschuss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 21/2207) zur Einführung eines Grünen Pfeils für Radfahrende ab. Der Abgeordnete der GRÜNEN Fraktion begründete im Ausschuss die Ablehnung durch die Koalitionsfraktionen mit möglichen Konflikten zwischen Radfahrenden und zu Fußgehenden, insbesondere mit seh- und hörbehinderten Menschen. Ferner äußerte er die Befürchtung, zu viele Neuerungen könnten die Akzeptanz der Fahrradstadt Hamburg gefährden. Auch Vertreter/-innen der Innenbehörde äußerten in der Sitzung ihre Ablehnung und begründeten dies mit der Nichtvergleichbarkeit der Verkehrssituation zwischen Hamburg und München sowie ebenfalls mit möglichen Konflikten mit Fußgänger/-innen. Mittlerweile ist der Grüne Pfeil für Radfahrende bundesweit auf dem Vormarsch : In Köln wird der Grüne Pfeil für Radfahrende seit Ende 2017 verwendet , nachdem die Einführung im Oktober von allen Ratsfraktionen außer Rechtspopulisten/-innen beschlossen worden war. Auch in Osnabrück, Bünde und Darmstadt ist der Grüne Pfeil für Radfahrende inzwischen testweise eingeführt worden. Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ vom 12. März 2017 bemüht sich der Senat um eine Teilnahme Hamburgs an einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Einführung des Grünen Pfeils für Radfahrende. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Fachbehörde begrüßt das erwähnte Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Klärung der Frage, ob es aus Verkehrssicherheitsgesichtspunkten sinnvoll ist, das sogenannte Grünpfeil-Schild in Einzelfällen nur auf den Radverkehr beschränken zu können und ob dafür die Anordnungsvoraussetzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV- StVO) im Hinblick auf die unterschiedlichen Radwegeführungen modifiziert werden können. Die zuständige Behörde konnte aus organisatorischen Gründen nicht an dem Pilotversuch teilnehmen. Unabhängig davon werden von dem Forschungsvorhaben auch für Hamburg wertvolle Erkenntnisse erwartet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/13347 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Ist die Innenbehörde zu einer, im Vergleich zur Präsentation im Verkehrsausschuss am 5.2.2016, veränderten Einschätzung hinsichtlich des Problempotenzials des Grünen Pfeils für Radfahrende gelangt? Falls ja: Welche neuen Erkenntnisse haben jetzt zu welcher Position beziehungsweise Einschätzung der Innenbehörde geführt? Falls nein: Weshalb strebt(e) die Innenbehörde dann eine Teilnahme an der BASt-Untersuchung an? 2. Nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg mittlerweile an der BASt- Untersuchung teil? Falls ja: Welche inhaltlichen Beiträge und welche konkreten Erfahrungen /Praxisbeispiele werden von der Freien und Hansestadt Hamburg für die Untersuchung geliefert? Falls nein: Weshalb wurde eine Teilnahme Hamburgs verweigert? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/3945. 3. An welchen Kreuzungen wurden oder werden Grüne Pfeile für Radfahrende angebracht? (Bitte jeweils mit Datum der Anbringung beziehungsweise mit dem geplanten Datum angeben.) 4. An welchen Kreuzungen wird die Anbringung Grüner Pfeile für Radfahrende noch geprüft? Der Senat hat sich hiermit noch nicht befasst.