BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13351 21. Wahlperiode 15.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Engels (GRÜNE), Hendrikje Blandow-Schlegel und Ksenija Bekeris (SPD) vom 07.06.18 und Antwort des Senats Betr.: 1.500 zusätzliche Plätze für Wohnungslose Die Regierungsfraktionen haben im Koalitionsvertrag einen Ausbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) vereinbart. Der Senat hat daraufhin zum Jahreswechsel 2016/2017 angekündigt, zusätzlich zu den rund 3.000 bereits bestehenden Plätzen für Wohnungslose in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Rahmen des Kapazitätsausbaus rund 1.500 zusätzliche Plätze für diese Zielgruppe zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Anzahl untergebrachter Wohnungsloser um 50 Prozent erhöht. Der Ausbau müsste inzwischen abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung waren zu Jahresbeginn 2017 mit Wohnungslosen belegt? Wie viele zu Jahresbeginn 2018? Mit Stichtag 31.01.2017 waren 3.346 wohnungslose Personen in den Wohnunterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) untergebracht. Mit Stichtag 31.01.2018 waren dies 4.625 Personen. 2. Wo beziehungsweise wie wurden diese Plätze neu belegt? Die Erhöhung der Anzahl der wohnungslosen Personen in der örU wurde über die Fluktuation in den Unterkünften mit Ausnahme der Unterkünfte, die ausschließlich für die Belegung mit Flüchtlingen vorgesehen waren, insgesamt realisiert. Hierbei haben auch Neuinbetriebnahmen von Unterkünften, zumindest indirekt, positive Effekte zur Erhöhung der Fluktuation gehabt. Eine Auswertung nach Standorten ist nicht möglich, da es sich nicht um feststehende Kontingente für Wohnungslose handelt. 3. Wie viele der seit dem Stichtag 31.12.2016 in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung neu geschaffenen Plätze sind barrierefrei beziehungsweise barrierearm? In den 2017 und 2018 neu geschaffenen Unterkünften der örU stehen 619 barrierearme beziehungsweise barrierefreie Plätze (in unterschiedlicher Abstufung) zur Verfügung . 4. Wie viele wohnungslose Personen sind seit dem Stichtag 31.12.2016 insgesamt neu in der örU untergebracht worden? Mit Stichtag 31.12.2016 waren 3.319 wohnungslose Personen öffentlich untergebracht . Bis zum 30.04.2018 waren es 4.612 Personen. Daraus kann gefolgert werden, dass in diesem Zeitraum mindestens 1.293 zusätzliche wohnungslose Personen in die örU vermittelt wurden. Zu Neuaufnahmen im Rahmen der Fluktuation in den Unter- Drucksache 21/13351 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 künften im gleichen Zeitraum kann jedoch nichts gesagt werden, weil diese Daten nicht gesondert erfasst werden. 5. Was wissen die Fachstellen für Wohnungsnotfälle über die vorherige Wohnsituation der Menschen, die neu in die öffentlich-rechtliche Unterbringung aufgenommen wurden? Bei wie vielen Menschen, denen die neuen Plätze zugeteilt wurden, wurde jeweils folgender Grund erfasst? a. Geburt b. Wiederaufnahme c. Wohnungsverlust in Hamburg d. Zuzug von außerhalb Hamburgs e. Sonstige Gründe Voraussetzung, um seitens der Fachstellen für Wohnungsnotfälle eine Bewilligung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu erhalten, ist die akute Obdachlosigkeit. Das heißt die hilfesuchende Person kann nicht in ihrer bisherigen Wohnung verbleiben, es steht auch keine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung und es ist kein Selbsthilfepotenzial vorhanden. Die eigentlichen Gründe, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben, werden statistisch nicht erfasst. Eine entsprechende händische Auswertung der Gründe zur Wohnungslosigkeit würde es erfordern, die Unterlagen für aktuell (Stand 30.4.2018) 4.612 öffentlich untergebrachte Wohnungslose und die seit 1.1.2017 in die öffentliche Unterbringung zugezogenen 4.108 Personen auszuwerten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wie viele wohnungslose Personen haben die öffentlich-rechtliche Unterbringung seit dem 31.12.2016 verlassen und was weiß der Senat über ihren Verbleib? Im Rahmen der örU werden die Auszüge, die dem Unterkunfts- und Sozialmanagement von den ausziehenden Bewohnern angezeigt werden, in den unten benannten Kriterien statistisch erfasst. Die Bewohner sind jedoch nicht verpflichtet, ihr Ziel nach Beendigung der örU mitzuteilen. Es wird der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.04.2018 abgebildet: Auszüge Wohnungsloser 2017 2018 gesamt 2.057 860 davon nicht zugezogen* 151 47 unbekannt verzogen 984 412 nach außerhalb von Hamburg 48 9 in Wohnraum 708 330 aus sonstigen Anlässen** 166 62 Quelle: f & w fördern und wohnen AöR * Nicht zugezogen, das heißt ein Platz wurde kurzzeitig reserviert, dann jedoch nicht in Anspruch genommen. ** Zum Beispiel Versorgung durch Verwandte/Bekannte, Pflegeheime oder andere Angebote von Regelsystemen (zum Beispiel der Suchthilfe), in Einzelfällen auch verstorben.