BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13372 21. Wahlperiode 15.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 08.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Kann Hamburg 2,2 Millionen Einwohner vertragen? Das Statistikamt Nord hat in seinem Bericht für das Jahr 2016 festgestellt, dass die Einwohnerzahl von Hamburg auf 1,8 Millionen gestiegen ist. Im Vergleich zum Jahr 2015, ist die Bevölkerung von Hamburg damit um 23.030 Personen gewachsen. Die Prognosen gehen derzeit davon aus, dass Hamburg bis zum Jahr 2035 um rund 162.000 Einwohner auf 2 Millionen Menschen anwachsen könnte. Bezug nehmend auf das Bevölkerungswachstum hatten die Fraktionsvorsitzenden von SPD und GRÜNEN kurze Zeit später in einen Interview erklärt, dass Hamburg aber auch 2,2 Millionen Einwohner „vertragen“ könne. Angesichts der desolaten Lage des Hamburger Wohnungsmarktes mit hohen Mieten und zu wenig Angeboten an bezahlbarem Wohnraum sowie dem Umstand, dass Hamburg mittlerweile als Staustadt auf Platz 4 – hinter London , Rom und Paris – rangiert, erscheint der Ausblick auf 2,2 Millionen Einwohner eher kritisch und ist zu hinterfragen. Wenn davon ausgegangen wird, dass Hamburg weitere 400.000 Einwohner vertragen könne, erfordere dies erhebliche Anpassungen sowie den Ausbau der bestehenden Infrastruktur in vielen Bereichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg ist eine moderne und lebenswerte Metropole. Bereits seit dem Mauerfall 1989 erlebt die Hansestadt eine stetige Wachstumsphase. In dieser Zeit ist die Lebensqualität und Attraktivität Hamburgs gestiegen. Realistisch erscheint die Möglichkeit , dass Hamburg in den Dreißigerjahren auf 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner anwachsen könnte, dies wird auch mit der Prognose der 13. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Bundes und der Länder (KBV) von 2015 gestützt. Es liegt keine neue Prognose vor. Gleichwohl zeigt die Erfahrung, dass eine einfache lineare Fortentwicklung der Prognosezahlen als Planzahl nicht wirklichkeitsnah ist. Der Senat steht für einen verantwortungsvollen und erfolgreichen Umgang mit dem Wachstum der Stadt. Die praktische Organisation des Wachstums und die Steigerung der Lebensqualität für alle Hamburgerinnen und Hamburger sind dabei Grundlage der politischen Entscheidungen des Senats. Dabei wird die Lebensqualität der Hamburgerinnen und Hamburger insbesondere durch folgende Maßnahmen stetig verbessert: Der Senat sorgt über seine Sicherheitsorgane professionell und mit einem hohen Leistungsstand für die individuelle Sicherheit der Menschen in Hamburg. Dafür werden die Sicherheitsorganisationen beständig den veränderten Bedingungen in der Gesellschaft und der Sicherheitslage angepasst, um die hohe Leistungsfähig- Drucksache 21/13372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 keit zu erhalten und auszubauen. Ein wesentlicher Baustein ist hier die nachhaltige Erhöhung des Personalbestandes. Der Senat betreibt aktiv die Weiterentwicklung der Mobilität, sodass sich alle Hamburgerinnen und Hamburger sicher mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln bewegen können. Hierzu ist Hamburg bereits 2013 mit dem Mobilitätsprogramm in die kontinuierliche Verkehrsentwicklungsplanung eingestiegen. Das Maßnahmenspektrum reicht vom Ausbau wichtiger Straßen- und Bahninfrastrukturen über die Umsetzung der Busbeschleunigung und der Radverkehrsstrategie bis hin zur Förderung des Zufußgehens. Der Umsetzungsstand wird jährlich aktualisiert. Siehe http://www.hamburg.de/bwvi/mobilitaetsprogramm/. Im Übrigen siehe Drs. 21/7748. Der Senat treibt den Ausbau Hamburgs als Wissenschaftsstandort voran, da die zukünftige Wirtschaftskraft in einer wachsenden Stadt von einer erfolgreichen Verknüpfung von Forschung und Wirtschaft abhängt. Siehe unter anderem Drs. 21/12248, Drs. 21/11742, Drs. 21/12513. Mit dem Wohnungsneubau vor allem im Rahmen der Innenentwicklung sowie weiteren wohnungspolitischen Maßnahmen wird bezahlbares und attraktives Wohnen für alle Bevölkerungsgruppen und insbesondere für die, die es besonders schwer haben am Wohnungsmarkt, weiter verfolgt. Siehe Drs. 21/12374, 21/12373, 21/11339, 21/13135, 21/11416, 21/11266 und 21/9491. Umwelt-, Klima- und Naturschutz sichern die natürlichen Grundlagen des Lebens und Wirtschaftens, tragen wesentlich zu Lebensqualität und Wohlstand aller Menschen in der Stadt bei und schaffen neue Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung Hamburgs. Hierzu gehört gleichermaßen die Sauberkeit und Instandhaltung unter anderem von Wegen, Parkanlagen und Spielplätzen. Siehe unter anderem 21/10901, 21/7937. Der Senat aktualisiert die Prognose zu Schülerzahlen jährlich und baut mit erheblichen finanziellen Ressourcen Hamburgs Schulen aus, um allen Hamburger Kindern und Jugendlichen vielfältige Zukunftschancen in einer wachsenden Stadt zu eröffnen. Außerdem investiert der Senat nicht nur in gute Kinderbetreuung und kostengünstige Kita-Angebote, sondern auch in viele familienpolitische Maßnahmen . Siehe unter anderem Drs. 21/12090. Der Senat ergreift laufend die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflege in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Er schreibt dazu unter anderem die Krankenhausplanung und Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur fort, setzt die Reform der Pflegeberufe um und reformiert die Aufsicht über Langzeitpflegeeinrichtungen. Der Senat geht planvoll mit den erheblich gestiegenen Touristenzahlen um und nutzt dieses Wachstum durch gesonderte Einnahmen für eine Stärkung von Kultur und Sport in Hamburg. Siehe Drs. 21/7346 und 21/12188. Der Senat steht der Grundidee „Active City“ folgend für den Ausbau einer sportlich aktiven Stadt und investiert in Sportanlagen und die Förderung des Spitzen-, Freizeit - und Breitensports. Siehe unter anderem Drs. 20/8204, 20/13931, 21/1618, 21/6800, 21/7029, 21/7030, 21/7031, 21/10510, 21/10871, 21/11340. Im Übrigen siehe Drs. 21/10605. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwiefern hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem öffentlich diskutierten Bevölkerungswachstum auseinandergesetzt ? Welche konkreten Planungen liegen derzeit mit welchen jeweiligen Zielen zu folgenden Bereichen vor: a) Stadtentwicklung und Wohnungsbau, b) Flächenmanagement, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13372 3 c) Verkehrsinfrastruktur und Mobilität, d) Soziale Infrastruktur (zum Beispiel Schule, Kita, Spielplätze, Gesundheit, Pflege, Sport, Spielplätze et cetera)? Bitte zudem die jeweiligen Umsetzungsstrategien beziehungsweise konkrete Maßnahmen und Projekte sowie den angestrebten Umsetzungszeitraum angeben. Siehe Vorbemerkung.