BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13382 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 11.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Fluglärmbeschwerden und Verspätungen in Hamburg 2018 (3) Die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Hamburg durch Fluglärm sind ungebrochen hoch und steigen immer weiter. Mit den Folgen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu spaßen. So ist die unzureichende Umsetzung des auf Druck der CDU-Fraktion von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen 16-Punkte-Plans dafür verantwortlich , dass für die Betroffenen noch keine spürbare Verbesserung erzielt worden ist. Dass es auch 2016, 2017 und 2018 in großer Regelmäßigkeit und hoher Anzahl An- und Abflüge zwischen 22 Uhr und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten gab und somit die Bahnbenutzungsregeln laufend missachtet wurden, ist nicht länger hinnehmbar. Auch ist die weiterhin hohe Zahl an verspäteten An- und Abflüge nach 23 Uhr nicht länger zu akzeptieren. Aufgrund der Verweigerungshaltung des rot-grünen Senats, wesentliche Punkte des 16-Punkte-Plans gegen Fluglärm umzusetzen, ist eine regelmäßige Kontrolle notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Umsetzung des 16-Punkte-Programms ist ein wichtiger Bestandteil des Regierungsprogramms des Senats. Die zuständigen Behörden und die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) arbeiten – unterstützt von der Fluglärmschutzkommission – gemeinsam daran, dieses Programm zum Schutz der Betroffenen umzusetzen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit des Flughafens im Interesse von inzwischen über 17 Millionen Nutzerinnen und Nutzern im Jahr zu erhalten. Der Flughafen Hamburg verfügt über eine Betriebsgenehmigung, die zwischen 6 und 23 Uhr planmäßige Flüge zulässt. Daher werden die Zahlen für An- und Abflüge unterteilt in die Zeiträume 22 bis 23 sowie 23 bis 24 Uhr. In der Zeit zwischen 23 und 24 Uhr dürfen nachweislich unvermeidbar verspätete Flüge abgewickelt werden. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr sind Starts und Landungen nur in Ausnahmefällen mit Einzelausnahmegenehmigung möglich. Die Bahnbenutzungsregeln haben den Zweck, die flugbedingten Belastungen nach Möglichkeit gerecht auf die Betroffenen zu verteilen. Die Auswahl der Betriebspisten liegt in der Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Sie hängt in erster Linie von der Wetterlage und den Pistenbedingungen ab. Die Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum hat absoluten Vorrang. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beschwerden gegen Fluglärm sind bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen im Monat Mai 2018 eingegangen und wie viele Beschwerden gab es bisher im gesamten Jahr 2018? Drucksache 21/13382 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2018 Mai Januar-Mai Anzahl Beschwerden 4.460 29.334 Die Anzahl der Beschwerde führenden Personen von Anfang Januar 2018 bis Ende Mai 2018 betrug 1.158. 2. Wie viele Starts und Landungen gab es nach 23 Uhr im Monat Mai 2018 und wie viele Starts und Landungen gab es bisher im gesamten Jahr 2018? Flüge 23 – 24 Uhr (zivile und militärische Flugbewegungen) Starts Landungen Januar 2018 2 39 Februar 2018 8 58 März 19 64 April 2018 16 54 Mai 2018 19 151 Januar 2018 – Mai 2018 64 366 3. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Mai 2018 und für das Gesamtjahr 2018 nach 22 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? 4. Wie viele An- und Abflüge gab es im Monat Mai 2018 und für das Gesamtjahr 2018 nach zwischen 6 und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Da der Zeitraum bis 23 Uhr zu den regulären Betriebszeiten zählt, erfolgt die Darstellung der An- und Abflüge nach 22 Uhr unterteilt in die Zeiträume 22 bis 23 sowie 23 bis 24 Uhr. Landung Start 023 005 Uhr Monat/Jahr 22-23 Januar 2018 161 8 22-23 Februar 2018 92 11 22-23 März 2018 63 29 22-23 April 2018 35 19 22-23 Mai 2018 0 28 Januar 2018 – Mai 2018 351 95 Landung Start 023 005 Uhr Monat/Jahr 23-24 Januar 2018 16 0 23-24 Februar 2018 8 2 23-24 März 2018 9 10 23-24 April 2018 5 2 23-24 Mai 2018 0 1 Januar 2018 – Mai 2018 38 15 Landung Start 023 005 Uhr Monat/Jahr 06-07 Januar 2018 10 22 06-07 Februar 2018 4 0 06-07 März 2018 6 57 06-07 April 2018 1 34 06-07 Mai 2018 0 99 Januar 2018 – Mai 2018 21 212 Erläuterung: Piste 023 bedeutet Anflug aus Richtung Nordosten, Piste 005 Abflug in Richtung Nordosten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13382 3 Zu den Gründen siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4549916/ 7ba307b7c589313cdf0f8b8934e14c3d/data/d-bahnbenutzungsregel.pdf sowie Drs. 21/13008 und Antwort zu 5. 5. Wurde der vorgeschriebene Bahnwechsel (für die Bahn 05/23 Lemsahl- Poppenbüttel-Langenhorn) ab 22 Uhr im Monat Mai 2018 täglich durchgeführt ? An welchen Tagen war dies der Fall und an welchen nicht und warum jeweils? Bitte Daten beifügen. Zur Auswahl der Betriebspisten siehe Vorbemerkung. Von den Bahnbenutzungsregeln sind Abweichungen zulässig, sofern Witterungs- und Bahnverhältnisse dies erfordern. Sofern von der DFS keine Gründe angegeben wurden, fehlen diese in den folgenden tabellarischen Darstellungen. Genutzte Piste für Starts nach 22 Uhr, Anzahl Tage pro Monat: Genutzte Piste um 22 Uhr Tage Grund für Abweichung Monat Piste 15 Piste 23 Piste 05 Piste 33 Wechsel nach 22 h auf Piste 33 Wind/ Wetter Sicht Bahnsperrung / Bauarbeiten Verkehrs -lage Mai 4 2 5 20 12 3 - - 5 Erläuterung für Starts: Piste 33 = Norderstedt, Piste 23 = Niendorf, Piste 05 = Langenhorn, Piste 15 = Alsterdorf Genutzte Piste für Landungen nach 22 Uhr, Anzahl Tage pro Monat: Genutzte Piste um 22 Uhr Tage Grund für Abweichung Monat Piste 15 Piste 23 Piste 05 Piste 33 Wechsel nach 22 h auf Piste 15 Wind/ Wetter Sicht Bahnsperrung / Bauarbeiten Verkehrs - lage Mai 12 1 13 5 13 14 - - 1 Erläuterung für Landungen: Piste 15 = Norderstedt, Piste 23 = Langenhorn, Piste 05 = Niendorf, Piste 33 = Alsterdorf