BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13383 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 11.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Widersprüche im Rahmen der Anmelderunde für das Schuljahr 2018/ 2019 Für das kommende Schuljahr konnten Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte ihre Kinder Anfang des Jahres für die erste Klasse beziehungsweise für die fünfte Klasse in Hamburg anmelden. Wie bei anderen Verwaltungsakten können Eltern auch bei die Schulanmeldung betreffenden Ablehnungsbescheiden Widerspruch einlegen und damit die Recht- und Zweckmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes überprüfen lassen. Hierbei gilt es, eine Frist von vier Wochen nach Eingang des Bescheides zu berücksichtigen. Diese Widerspruchsfrist ist mittlerweile abgelaufen, sodass die Zahl der Widersprüche bekannt sein müsste. Es wird zu sehen sein, ob sich der besorgniserregende Anstieg der Widerspruchszahlen der vergangenen Jahre auch in diesem Jahr fortsetzt. Der Senat hat in den vergangenen Jahren die vorhandenen Kapazitäten regelmäßig unterschätzt und ist in der Folge mit den Widersprüchen überfordert gewesen. Wenn Väter und Mütter gegen die Zuweisung ihres Kindes in die erste Klasse einer Grundschule oder die fünfte der weiterführenden Schule Widerspruch einlegen, zieht sich das Verfahren oft über Monate hin. Die Ungewissheit ist für Eltern und Kinder sehr belastend. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde orientiert sich bei der Organisation der neuen Schulklassen an den Wünschen der Eltern. In diesem Jahr ist es erneut gelungen, außerordentlich viele Wünsche zu erfüllen. So lag die Erfüllungsquote bei den ersten Klassen der Grundschulen in diesem Jahr bei rund 95 Prozent, bei Gymnasien und Stadtteilschulen zusammen bei rund 95 Prozent. Gegen Verwaltungsakte, hier die Aufnahme in eine Eingangsklasse einer bestimmten Schule, steht das Rechtsmittel des Widerspruches zur Verfügung, der binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes einzulegen ist. Die Bekanntgabe erfolgt durch die einzelnen Schulen. Dort gehen auch die Widersprüche ein, die Schule nimmt sodann die Abhilfeprüfung gemäß § 72 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor. Die zuständige Behörde hat die Grundschulen gebeten, bis zum 14. Mai 2018, die Stadtteilschulen und Gymnasien bis zum 1. Juni 2018, die entsprechenden Vorgänge an die Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde zu senden. Dort werden die entsprechenden Akten angelegt, die Fälle statistisch erfasst und bearbeitet. Der für Bildung zuständigen Behörde ist die Bedeutung dieser Entscheidungen für die betroffenen Familien bewusst, daher erfolgt die Bearbeitung der Widersprüche der ersten Klasse prioritär mit dem Ziel, diese bis zum Beginn der Sommerferien abzuschließen . Die Bearbeitung der Widerspräche der fünften Klassen erfolgt im Drucksache 21/13383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anschluss. Da die Aktenanlage der Widersprüche wegen der Aufnahme in eine fünfte Klasse noch nicht abgeschlossen ist, am 18. Juni 2018 waren 234 Akten angelegt, von denen vier Fälle abgeschlossen sind, sind Aussagen zu den Stadtteilschulen und Gymnasien mithin noch nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 gegen die Zuweisung zu einer Grundschule erhoben? 2. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 gegen die Zuweisung zu einer Grundschule wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet ? Bitte für jeden Fall angeben, wann der jeweilige Widerspruch eingegangen ist und wann er gegebenenfalls beschieden wurde. Siehe Anlage. 3. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 gegen die Zuweisung zu einer Stadtteilschule erhoben? 4. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 gegen die Zuweisung zu einer Stadtteile wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet? Bitte für jeden Fall angeben, wann der jeweilige Widerspruch eingegangen ist und wann er gegebenenfalls beschieden wurde. 5. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 gegen die Zuweisung zu einem Gymnasium erhoben? 6. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 gegen die Zuweisung zu einem Gymnasium wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet ? Bitte für jeden Fall angeben, wann der jeweilige Widerspruch eingegangen ist und wann er gegebenenfalls beschieden wurde. Siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Stellen für Rechtsreferenten, denen in der Schulbehörde die Rechtsprüfung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Schulen obliegt, gab es in den Jahren seit 2011 und wie viele gibt es dort aktuell? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 8. Wie viele der Stellen für Rechtsreferenten, denen in der Schulbehörde die Rechtsprüfung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Schulen obliegt, waren in den Jahren seit 2011 jeweils besetzt und wie viele sind aktuell besetzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Rechtsreferentinnen/ Rechtsreferenten 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl Stellen 5,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,0 7,0 davon besetzt 5,3 6,1 6,1 6,1 6,1 5,0 5,8 6,3 Quelle: Daten der zuständigen Behörde Widersprüche Aufnahme an Grundschulen (Klasse 1) Stand: 18.06.2018 Ein ga ng sd atu m / E nts ch eid un gs da tum So ns tig e Ar t u nd We ise * Zu gu ns ten de r B eh örd e Zu gu ns ten de r G eg en se ite no ch off en Ge sa m ter ge bn is 31.01.2018 1 1 noch offen 1 1 18.04.2018 1 1 2 05.06.2018 1 1 07.06.2018 1 1 24.04.2018 3 3 noch offen 3 3 25.04.2018 1 1 2 05.06.2018 1 1 12.06.2018 1 1 27.04.2018 1 1 noch offen 1 1 03.05.2018 4 3 1 20 28 31.05.2018 1 1 06.06.2018 1 1 11.06.2018 1 1 12.06.2018 2 2 13.06.2018 2 2 noch offen 1 20 21 04.05.2018 5 7 1 9 22 28.05.2018 1 1 2 06.06.2018 1 1 14.06.2018 2 6 1 9 noch offen 1 9 10 07.05.2018 5 1 4 10 22.05.2018 2 2 07.06.2018 1 1 13.06.2018 1 1 14.06.2018 1 1 15.06.2018 1 1 noch offen 4 4 08.05.2018 5 5 noch offen 5 5 09.05.2018 10 10 04.06.2018 9 9 07.06.2018 1 1 11.05.2018 1 2 2 5 31.05.2018 1 1 2 04.06.2018 1 1 noch offen 2 2 14.05.2018 6 3 3 24 36 22.05.2018 1 1 29.05.2018 2 2 04.06.2018 4 4 05.06.2018 1 1 2 12.06.2018 1 1 18.06.2018 1 1 noch offen 1 24 25 15.05.2018 16 2 3 27 48 05.06.2018 3 3 06.06.2018 4 4 07.06.2018 5 1 6 08.06.2018 3 2 5 12.06.2018 1 1 2 14.06.2018 1 1 15.06.2018 1 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13383 3 Anlage noch offen 26 26 16.05.2018 3 2 2 51 58 22.05.2018 1 1 07.06.2018 1 1 12.06.2018 2 2 14.06.2018 1 1 2 18.06.2018 1 1 noch offen 51 51 17.05.2018 1 1 7 9 01.06.2018 1 1 13.06.2018 1 1 2 noch offen 6 6 18.05.2018 5 1 1 7 14 22.05.2018 1 1 28.05.2018 1 1 31.05.2018 1 1 04.06.2018 3 3 07.06.2018 1 1 noch offen 7 7 22.05.2018 1 1 12.06.2018 1 1 23.05.2018 1 21 22 14.06.2018 1 1 noch offen 21 21 25.05.2018 3 3 noch offen 3 3 27.05.2018 1 3 4 14.06.2018 1 1 noch offen 3 3 29.05.2018 2 2 noch offen 2 2 31.05.2018 1 5 6 08.06.2018 1 1 noch offen 5 5 04.06.2018 1 1 noch offen 1 1 05.06.2018 4 9 13 07.06.2018 1 1 12.06.2018 2 2 14.06.2018 1 1 noch offen 9 9 15.06.2018 1 1 noch offen 1 1 30.06.2018 1 1 noch offen 1 1 noch offen noch offen Gesamtergebnis 63 26 12 207 308 Quelle: Daten der zuständigen Behörde *Sonstige Art und Weise: Einvernehmliche Erledigung des Verfahrens, z. B. durch Zuweisung eines Platzes an einer bisher von der Familie noch nicht gewählten Schule. Drucksache 21/13383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 13383ska_text 13383ska_Antwort_Anlage