BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13384 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Wundersame Änderungen in der Organisation der Finanzbehörde – Schafft Senator Dressel als Erstes neue Mini-Ämter, Abteilungen und Stellen für Leitungspersonal? In einer aktuellen Stellenausschreibung sucht die Finanzbehörde „schnellstmöglich “ die Leitung „des neu geschaffenen Amtes Interner Service und Steuerung". Offenbar besteht dieses Amt mit den Zuständigkeiten für Personal , Haushalt & Controlling, Justiziariat, Organisation und IT, Projekt digitale Finanzbehörde und Infrastruktur im Wesentlichen aus einer bisherigen Abteilung des Amtes für Organisation und Zentrale Dienste der Finanzbehörde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach der Auflösung der bisherigen Abteilung 13 „Hamburgweite Dienste“ und der Verlagerung der Abteilung 17 „E-Government und IT-Steuerung“ in die Senatskanzlei besteht das Amt 1 „Organisation und Zentrale Dienste“ derzeit aus zwei Abteilungen, der Abteilung 11 „Grundsatzangelegenheiten der Organisation“ und der „Allgemeinen Abteilung“ 12. Die beiden verbliebenen Referate der früheren Abteilung 13 sind vorübergehend der Amtsleitung beziehungsweise der Leitung der Abteilung 12 unterstellt . Die Behördenleitung hat daher Mitte April 2018 entschieden, nach dem Vorbild anderer Behörden die bisherige „Allgemeine Abteilung“ des Amtes 1 als Zentralamt Amt 1 „Interner Service und Steuerung“ fortzuführen. Durch Wegfall einer Hierarchieebene sollen aus den bestehenden Referaten Abteilungen werden. Eine über die Umbenennung hinausgehende Neuschaffung von Abteilungen ist nicht vorgesehen. Das Amt 1 wird sich auch künftig – wie bei den zentralen Ämtern anderer Behörden auch – aus den zentralen Intendanzbereichen Personal, Haushalt und Controlling, Organisation und IT, Justiziariat und Infrastruktur zusammensetzen. Ebenso bleiben die Funktionen Informationssicherheitsbeauftragte (InSiBe), behördliche Datenschutzbeauftragte (behDSB) und das betriebliche Hilfesystem (BHS) dem Amt zugeordnet. Die verbleibenden behördenübergreifenden Aufgaben sollen von den internen Diensten organisatorisch getrennt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Deputation und Stellungnahme der Personalvertretungsgremien ist beabsichtigt, die Aufgabenbereiche der Abteilung 11 „Grundsatzangelegenheiten der Organisation“ sowie die Referate 131 „Beschaffung und strategischer Einkauf für Hamburg“, 132 „Versicherungsmanagement “ sowie das Competence Center Geschäftsprozessmanagement im neuen Amt 4 „Hamburgweite Dienste und Organisation“ zu bündeln. Zielsetzung ist dabei die Trennung von klassischen internen Intendanzaufgaben und hamburgweiten, behördenübergreifenden Aufgaben der Finanzbehörde; dabei sollen im Zusammenwirken mit anderen Behörden hamburgweite Fragestellungen der Verwaltungsorganisation und Verwaltungsmodernisierung, der Aufgabenkritik und der Effizienzsteigerung noch fokussierter in den Blick genommen werden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben die Aufgaben und Verantwortlichkeiten unverändert, sodass weder personalrechtliche Maßnahmen noch Stellenneubewertungen und Stellenhebungen erforderlich sind. Die Personalvertretungsgremien wurden am 26. April 2018, die Drucksache 21/13384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Deputation der Finanzbehörde am 29. Mai 2018 vorab mündlich über diese Absichten informiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat wann genau und aus welchen Gründen die Schaffung dieses neuen Amtes Interner Service und Steuerung in der Finanzbehörde entschieden ? Siehe Vorbemerkung. 2. Zu welchem Termin wurde beziehungsweise wird das neue Amt eingerichtet ? Die Umstrukturierung wird zum 1. September 2018 angestrebt. 3. Welche Regelungen und Vorgaben gelten grundsätzlich für die Schaffung neuer Ämter und Amtsleitungsstellen? Welche Stellen sind dabei jeweils beteiligt? Für die Aufbauorganisation beziehungsweise die Gründung von Ämtern gibt es keine formellen Regelungen. Die Behörden entscheiden insoweit im Rahmen vorhandener Ressourcen eigenverantwortlich. Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden in Verbindung mit den behördlichen Geschäftsordnungen für die Deputationen nehmen die Deputierten teil an Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere an Entscheidungen über Änderungen in der Organisation ihrer Behörde. Eine entsprechende Vorlage wurde den Personalvertretungsgremien am 13. Juni 2018 zugeleitet. Eine weitere, formelle Befassung der Deputation ist für den 03. Juli 2018 vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Abteilungen, welche Referate und welche weiteren Dienststellen und Zuständigkeiten gehören zu dem neuen Amt? 5. Welche Abteilungen werden in diesem Zusammenhang neu geschaffen? Aus welchen Gründen werden gegebenenfalls bisherige Referate zu welchen neuen Abteilungen? Siehe Vorbemerkung. 6. Warum und durch wen wurde die Stelle der Amtsleitung dieses deutlich verkleinerten Amtes mit der Besoldungsgruppe B 4 bewertet? Die Einordnung der Stellen in der B-Besoldung ist auf Grundlage besoldungsrechtlich festgelegter Kriterien (HmbBesG/Anlage II) vorzunehmen, die abstrakt formuliert und nach Maßgabe sachgerechter Überlegungen auszulegen sind. Die Besoldungsgruppe B 4 Senatsdirektorin/Senatsdirektor entspricht der Besoldung der Leitungen der Zentralämter anderer Behörden. 7. Ist im Stellenplan des Einzelplans 9.1 der Finanzbehörde eine nicht besetzte B4-Stelle vorhanden? Wenn ja, in welchem Kapitel beziehungsweise Aufgabenbereich? Wenn nein, welche Stelle wird genutzt beziehungsweise auf welcher Basis neu geschaffen? Ja, im Aufgabenbereich 279. 8. Warum genau wird beziehungsweise wurde der Zuschnitt des bisherigen Amtes für Organisation und Zentrale Diente der Finanzbehörde verändert ? 9. Welche Abteilungen, Referate und welche weiteren Dienststellen und Zuständigkeiten des bisherigen Amtes für Organisation und Zentrale Diente der Finanzbehörde werden nicht zum neuen Amt Interner Service und Steuerung gehören? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13384 3 10. Was genau passiert mit diesen Stellen? Ist die Schaffung eines zusätzlichen Amtes beschlossen worden oder beabsichtigt? Wenn ja, wann, durch wen, aus welchen Gründen und mit welchem Zuschnitt? Wann, in welcher Form und mit welcher Stellenbewertung soll die entsprechende Amtsleitung besetzt werden? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen . 11. Gemäß § 9 Absatz 1 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden sind die Deputationen insbesondere an Entscheidungen über Änderungen in der Organisation ihrer Behörde zu beteiligen. a. Wann genau und in welcher Form wurde die Deputation der Finanzbehörde an der Entscheidung zur Schaffung neuer Ämter und deren Zuschnitt beteiligt? Siehe Vorbemerkung. b. Hat die Deputation der Finanzbehörde vor der Ausschreibung der Amtsleitung des „neu geschaffenen Amtes Interner Service und Steuerung" der Schaffung dieses Amtes zugestimmt? Wenn nein, warum erfolgte dann die Stellenausschreibung in dieser Form? Bei der Stellenausschreibung handelt es sich um ein reguläres Nachbesetzungsverfahren für die Leitung des Amtes 1. Im Übrigen wurde die Stelle erst nach der ersten Unterrichtung der Deputation in der Sitzung am 29. Mai 2018 über die in Aussicht genommenen, davon unabhängigen Veränderungen ausgeschrieben. Weiteren Anmerkungen der Deputation kann im Rahmen der formellen Beteiligung in der Sitzung am 3. Juli 2018 und im weiteren Verfahren Rechnung getragen werden.