BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13387 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 11.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Evaluation von car2go und anderen Carsharing-Anbietern/-innen Im Jahr 2010 startete der Anbieter car2go sein Angebot für sogenanntes Free-Floating-Carsharing in Hamburg. Im Vorfeld erklärte die Umweltbehörde („die tageszeitung“ vom 23.10.2010), eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung des Angebots sei mit dem Anbieter vereinbart worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegt mittlerweile ein Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung vor? Falls ja: a. Wo ist dieser öffentlich einsehbar? Ein Abschlussbericht liegt vor und ist im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einsehbar: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/wissenschaftliche-begleitung-voncar 2go-in-hamburg-auswertung-der-nutzerbefragung-2011-und-2016?forceWeb=true. b. Welche Schlussfolgerungen und gegebenenfalls Konsequenzen hat der Senat aus diesem Bericht gezogen? Gemäß der Auswertung der wissenschaftlichen Begleitung von Car2go in Hamburg nutzen die Car2go-Kundinnen und Kunden gegenüber der Gesamtbevölkerung in der Region Hamburg einen Pkw seltener. Sie nutzen Verkehrsmittel multimodal und sind auch sehr affin gegenüber dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), vergleichsweise jung, zumeist vollzeitbeschäftigt, sehr gut gebildet und verfügen über ein überdurchschnittliches Einkommen. Die Erkenntnisse der Untersuchung fließen in verkehrsplanerische Überlegungen der zuständigen Behörden ein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. b. Falls nein: Weshalb wurde die wissenschaftliche Begleitung nicht realisiert ? 2. Wie beurteilt der Senat die Auswirkung von Car2go und anderen Free- Floating-Carsharing-Angeboten auf den privaten Autobesitz in Hamburg ? a. Welcher Rückgang beim privaten Autobesitz in Hamburg ist seit 2010 auf die Einführung von car2go und anderen Free-Floating- Carsharing-Angeboten zurückzuführen? Die Auswirkungen der Car2go-Nutzung auf den privaten Pkw-Besitz kann mit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung nicht direkt beantwortet Drucksache 21/13387 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werden. Die Pkw-Verfügbarkeit ist bei den Car2go-Kundinnen und Kunden deutlich geringer als bei der Gesamtbevölkerung der Region Hamburg. Der Pkw wird eher als Transportmittel wahrgenommen und die Mehrheit der Befragten kann sich ein „Leben ohne Auto“ vorstellen. b. Welche Probleme sieht der Senat durch ca2go und andere Free- Floating-Carsharing-Angebote im beziehungsweise für den Hamburger Straßenverkehr? Der Senat fördert nachhaltige Mobilität, um den Verkehr zukünftig sauberer, leiser und effizienter zu machen und dadurch die Lebensqualität in der Stadt weiter zu verbessern . Carsharing bietet als sogenanntes komplementäres Mobilitätsangebot zusammen mit dem Umweltverbund eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw. Ein wichtiges Projekt in diesem Zusammenhang ist die Umsetzung der übergeordneten Mobilitätsplattform switchh, mit der künftig alle Formen der Mobilität einfach und aus einer Hand gebucht werden können sowie alle Daten zu den aktuellen Angeboten der verschiedenen Verkehrsträger umfassend und in Echtzeit vorliegen. Damit wird Bahn-, Rad- und Autofahrern gleichermaßen der Wechsel auf andere Verkehrsmittel erleichtert. Zu den Angeboten gehört auch die Vermittlung von Carsharing-Angeboten. Der über eCarsharing- mögliche einfache Zugang zur Elektromobilitäts-Technologie kann die Marktdurchdringung mit Elektrofahrzeugen beschleunigen. Aus diesem Grund hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Jahr 2017 jeweils mit den Mutterkonzernen der Carsharing-Anbietern Car2go (Daimler AG) und DriveNow (BMW AG) eine Vereinbarung getroffen (Memorandum of Understanding). Darin verpflichten sich die Unternehmen zur weitgehenden Elektrifizierung ihrer Carsharing-Flotte, während die Freie und Hansestadt Hamburg den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorantreibt. Probleme, die speziell dem Free-Floating-Carsharing zugeordnet werden müssten, sind nicht bekannt. 3. Hat der Senat Kenntnis von wissenschaftlichen Untersuchungen über die verkehrspolitische Wirkung von Free-Floating-Carsharing im Allgemeinen ? Falls ja: von welchen? Die zuständige Behörde verfolgt die Aktivitäten anderer Großstädte im Bereich Carsharing . Wissenschaftliche Untersuchungen, die der zuständigen Behörde vorliegen, sind beispielsweise die „Analyse der Auswirkungen des Car-Sharing in Bremen“ (2018) oder die „Evaluation CarSharing (EVA-CS) Landeshauptstadt München“ (2015). Informationen über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse im Bereich des Carsharings in Deutschland hält zum Beispiel der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) auf seinen Internetseiten vor.