BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13388 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 11.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausstattung der Hamburger Polizei mit mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten Verschiedene Regionalausschüsse der Bezirksversammlungen treten an die Polizei mit dem Wunsch heran, an bestimmten Straßen mobile Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Vor allem handelt es sich dabei um Straßen, die von den Ausschussmitgliedern als besonders gefährlich oder belastet wahrgenommen werden. In einigen Fällen hat die Polizei die Durchführung solcher Messungen mit dem Hinweis auf die ungenügende Anzahl verfügbarer Messgeräte abgelehnt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mobile Geschwindigkeitsüberwachungen fallen in Hamburg in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Polizei. Sie erfolgen in erster Linie durch die Verkehrsdirektion (VD), aber auch durch die Polizeikommissariate (PK) und die Wasserschutzpolizeikommissariate (WSPK) sowie durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) im Auftrag der Polizei nach feststehenden Kriterien, siehe hierzu Drs. 21/7404. Die VD verfügt über 13 mobile Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte, der LBV über zwei mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger. Den PK und WSPK stehen unterschiedliche Geschwindigkeitsmessgeräte zur Verfügung . 20 Handlasermessgeräte sind an den PK/WSPK verteilt, ein weiteres Handlasermessgerät wird ständig an der Akademie der Polizei (AK) zu Schulungszwecken vorgehalten. Die Geräte werden im Rahmen von Verkehrskontrollen mit Anhaltekräften genutzt und sind einzelnen PK/WSPK zwecks Geräteverwaltung fest zugeteilt; im Bedarfsfall können benachbarte PK/WSPK dort Geräte anfordern. Zudem können durch die PK/WSPK mobile Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte der VD angefordert werden. Darüber hinaus stehen den PK/WSPK neun Verkehrsstatistikgeräte (VSG) für Geschwindigkeitsmessungen zur Verfügung. VSG werden über einen längeren Zeitraum am Fahrbahnrand befestigt und bieten die Möglichkeit der sekundengenauen Einzeldatenerfassung mit verschiedenen Parametern. Das VSG speichert nur statistische Werte, wie Datum, Zeit und Geschwindigkeit und ist daher für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht geeignet. VSG dienen in erster Linie den örtlichen Straßenverkehrsbehörden der Vorbereitung von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen . Die PK/WSPK verfügen zusätzlich über 18 Temposys-Geräte. Diese erfassen ähnlich wie VSG die Anzahl der Fahrzeuge mit Geschwindigkeit und Tatzeit; dem Fahrzeugführer wird zusätzlich die Geschwindigkeit auf einem Display angezeigt. Temposys- Geräte dienen primär der Verkehrsprävention. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/13388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. In welcher Anzahl stehen den Polizeikommissariaten (PK) mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zur Verfügung? Bitte je PK angeben. Dienststelle Handlasermess-geräte VSG Temposys PK 11 - - - PK 14 1 1 1 PK 15 - - 1 PK 16 - - - PK 17 1 - 1 PK 21 1 1 1 PK 23 1 1 1 PK 24 - - 1 PK 25 1 - - PK 26 1 - 1 PK 27 1 - - PK 31 1 1 1 PK 33 1 - 1 PK 34 1 - 1 PK 35 1 - 1 PK 36 - - - PK 37 1 1 1 PK 38 1 1 1 PK 41 - - - PK 42 1 1 1 PK 43 2 1 1 PK 44 1 - - PK 46 1 1 1 PK 47 1 - 1 WSPK 1 - - - WSPK 2 1 - 1 WSPK 3 - - - AK 1 - - 2. In wie vielen Fällen haben Polizeikommissariate in den vergangenen fünf Jahren jeweils die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen aufgrund der Anforderungen von Bezirksversammlungen wegen mangelnder Geräteausstattung abgelehnt? Bitte je PK angeben. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Im Rahmen einer Abfrage an den PK/WSPK wurden keine Fälle bekannt, in denen Anforderungen wegen mangelnder Geräteausstattung abgelehnt wurden; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele zusätzliche Messgeräte wurden von den Polizeikommissariaten in den vergangenen fünf Jahren jeweils beantragt und wie viele dieser Anträge wurden negativ beschieden? Bitte je PK angeben. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Aktuell liegt ein Antrag des PK 41 für ein Handlasermessgerät vor; derzeit wird geprüft, ob eine Neubeschaffung oder das Umverteilen der Bestandsgeräte zielführend ist. 4. Stehen im Falle einer Anforderung zusätzlicher mobiler Geschwindigkeitsmessgeräte noch Haushaltsmittel zu deren Beschaffung zur Verfügung ? Für 2018 stehen noch Haushaltsmittel für Beschaffungen in Höhe von 155.000 Euro zur Verfügung, die für die Ersatzbeschaffung eines mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes und den dafür erforderlichen Fahrzeugausbau vorgesehen sind.