BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13390 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Daniel Oetzel (FDP) vom 11.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Fan-Fest in Gefahr? Laut Medienberichten vom 11.06.2018 kann nach derzeitigem Stand das Fan-Fest zur Fußball Weltmeisterschaft auf dem Heiligengeistfeld nicht stattfinden . Grund hierfür ist nach Angaben des Veranstalters eine Auflage der Innenbehörde, wonach der Veranstalter 32 Sanitäter zu stellen hat, die er nach aktuellem Stand aufgrund fehlender Interessenten nicht stellen können wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Erste Bürgermeister hat das Fan-Fest am Sonntag, dem 17. Juni 2018 eröffnet. Veranstaltungen mit mehr als 5.000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern beinhalten Risiken bezüglich der Verhaltensweisen von Menschen, die auch eine Gefährdung für deren Leib und Leben mit sich bringen können. Um diesen zu begegnen und auch die Schutzziele zur Lebensrettung und Gewährleistung des öffentlichen Rettungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einhalten zu können, werden auf Grundlage bundesweit anerkannter und angewandter Regelungen die Vorgaben für die Bemessung des Sanitätsdienstes für die jeweilige Veranstaltung entwickelt. Ein Ermessensspielraum ist aufgrund der bewerteten Rahmenbedingungen nicht gegeben . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Welche Auflagen hat die zuständige Behörde dem Veranstalter für die Ausrichtung des Fan-Fests zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 aufgegeben ? Siehe Drs. 21/12636. 2. Wann wurde der Antrag auf Genehmigung durch den Veranstalter gestellt, wann hat die Behörde den Antrag beschieden und wann wurden die Auflagen erteilt? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) erteilt keine Genehmigung . Sie hat die verfügbare Fläche des Heiligengeistfeldes mit Frist zum 29. September 2017 ausgeschrieben und dem Veranstalter am 11. Dezember 2017 eine Zusage erteilt. Der Vertrag wurde am 7. Februar 2018 geschlossen. 3. Wie viele Sanitäter hat der Veranstalter für das Fan-Fest auf dem Heiligengeistfeld zu stellen? Welche (rechtlichen) Erwägungen begründen die genannte Anzahl? Hat der Senat bei der vorgegebenen Zahl an Sanitätern einen Entscheidungsspielraum? Drucksache 21/13390 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Feuerwehr wurde am 12. März 2018 vom Veranstalter ein erstes Konzept (ohne Nennung von Besucheranzahlen) zugeleitet. Im Rahmen der fachlichen Stellungnahme der Feuerwehr wurden daher zwei Alternativen zugrunde gelegt. Diese wurden der BWVI und in Kopie dem Veranstalter am 16. April 2018 (für 36.000 Besucherinnen und Besucher) und am 19. April 2018 (für 15.000 Besucherinnen und Besucher) zugeleitet . Für die beiden Alternativen wurden folgende erforderliche sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Kapazitäten ermittelt: Für 36.000 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher: - zwölf Sanitäterinnen und Sanitäter (vier Unfallhilfs- und Meldestellen mit je drei Einsatzkräften), - 16 Einsatzkräfte als Fußstreife beziehungsweise an der Bühne, - zwei Einsatzkräfte als Einsatzleitung, - vier Einsatzkräfte mit 2 Rettungstransportwagen und - zwei Einsatzkräfte auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (insgesamt 36 Einsatzkräfte). Für 15.000 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher: - zwölf Sanitäterinnen und Sanitäter (vier Unfallhilfs- und Meldestellen mit je drei Einsatzkräften, - acht Einsatzkräfte als Fußstreife beziehungsweise an der Bühne, - zwei Einsatzkräfte als Einsatzleitung und - zwei Einsatzkräfte mit einem Rettungstransportwagen (insgesamt 24 Kräfte). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Hat der Senat ein Interesse, dass das Fan-Fest stattfindet? Wenn ja, was unternimmt der Senat, damit der Veranstalter die Auflagen erfüllen kann? Ja. Die formalen Auflagen sowie zum Beispiel die Erfordernis eines Sicherheitskonzeptes wurden bereits mit der veröffentlichten Konzessionsbeschreibung bekannt gegeben. Eine Option, auf eine hinreichende Anzahl von Sanitäterinnen und Sanitätern zu verzichten, gibt es nicht. 5. Sieht der Senat für weitere Großveranstaltungen, die für das Jahr 2018 in der Freien und Hansestadt Hamburg geplant sind, die Gefahr, dass der Veranstalter die Auflagen nicht erfüllen können wird? Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat aus dieser Einschätzung? Nein. 6. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Hilferuf des Veranstalters des Fan-Festes, damit nach dem Alstervergnügen 2018 nicht noch weitere Großereignisse ausfallen müssen? Eine Absenkung der Sicherheitsstandards ist aus Sicht des Senats nicht verantwortbar . Die Gründe für die Absage des Alstervergnügens sind nicht mit denen vergleichbar , die der Veranstalter des Fan-Festes zur Fußball-Weltmeisterschaft auf dem Heiligengeistfeld für eine mögliche Absage kommuniziert hat. Im Übrigen siehe Drs. 21/12845.