BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13392 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 11.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Kriminalität am Hauptbahnhof, in S-Bahnen und in U-Bahnen Nach jüngsten Medienberichten hat die Kriminalität an deutschen Bahnhöfen stark zugenommen. So stieg in Berlin die Zahl der pro Jahr erfassten Diebstähle von 2010 bis 2017 um 260 Prozent, in Hannover um 140 Prozent, in Dresden um 440 Prozent, in Leipzig gar um mehr als 575 Prozent. Fast so stark nahmen die Körperverletzungen zu: Wurden in Leipzig 2010 noch 57 Menschen Opfer eines Gewaltdelikts am Bahnhof, waren es 2017 schon 206, ein Plus von mehr als 350 Prozent. In Frankfurt am Main stiegen die Zahlen von 181 auf 445 Fälle. Die Bundespolizei ist für die Sicherheit auf den Fernund S-Bahnhöfen zuständig, nicht jedoch für die U-Bahnhöfe und das Umfeld der großen Stationen. Dort stellt sich die Lage jedoch ähnlich dar, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ am 31.05.2018 schreibt. Nach aktuellen Zahlen der Berliner Innenbehörde nahm in den U-Bahnen der Hauptstadt von 2013 bis 2017 die Zahl der Körperverletzungen ebenso um 17 Prozent zu wie die Delikte Nötigung, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Die Zahl der Sexualdelikte verdreieinhalbfachte sich sogar, Taschendiebstahl stieg um 23 Prozent, die Gruppe „sonstiger einfacher Diebstahl“ um 30 Prozent. Auffällig hoch sei nach Aussage der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ die Anzahl der nicht deutschen Tatverdächtigen. Diese liege bei der Hälfte (Berlin), zwei Dritteln (Frankfurt) und sogar bei drei Vierteln (Leipzig, Dresden ) der ermittelten Straftäter. Das läge aber zu einem wichtigen Teil daran, dass auch Verstöße gegen das Pass- und Aufenthaltsrecht in die Statistik einflössen. Angesichts dieser Zahlen möchte der Fragesteller erfahren, wie die Situation am Hamburger Hauptbahnhof ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils insgesamt am Hamburger Hauptbahnhof registriert? 2. Bei wie vielen davon handelte es sich um a) Diebstähle? b) Raub? c) Körperverletzungen? d) Tötungsdelikte? e) Sexualdelikte? f) Verstöße gegen das Pass- und Aufenthaltsrecht? Drucksache 21/13392 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele nicht deutsche Tatverdächtige wurden in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils für diese Straftaten ermittelt? 4. Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils insgesamt in den Hamburger S-Bahnen und S-Bahnhöfen registriert? 5. Bei wie vielen davon handelte es sich um a) Diebstähle? b) Raub? c) Körperverletzungen? d) Tötungsdelikte? e) Sexualdelikte? f) Verstöße gegen das Pass- und Aufenthaltsrecht? 6. Wie viele nicht deutsche Tatverdächtige wurden in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils für diese Straftaten ermittelt? 7. Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils insgesamt in den Hamburger U-Bahnen und U-Bahnhöfen registriert? 8. Bei wie vielen davon handelte es sich um a) Diebstähle? b) Raub? c) Körperverletzungen? d) Tötungsdelikte? e) Sexualdelikte? f) Verstöße gegen das Pass- und Aufenthaltsrecht? 9. Wie viele nicht deutsche Tatverdächtige wurden in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils für diese Straftaten ermittelt? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen. Erst seit dem 1. Januar 2017 werden durch die Polizei Hamburg in der PKS Tatörtlichkeiten wie beispielsweise „Bahnsteig“, „sonstige Tatörtlichkeit Bahnhof“, „Bahnanlage“ oder „öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)-Schienenfahrzeug“ gesondert erfasst; nach Bahnhöfen (Hauptbahnhof, S- und U-Bahnhöfe) oder Bahnlinien (S- oder U-Bahnen) wird hierbei nicht differenziert. Daher sind die in den Fragestellungen genannten Tatörtlichkeiten nicht mit der PKS auswertbar und darüber hinaus auch nur Angaben für 2017 möglich. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich . Die Auswertung von mehreren Hunderttausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Die Bereiche der S-Bahn und der Fernbahnhöfe liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, die beteiligt wurde. Die Bundespolizei hat mitgeteilt, dass sie hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle und dem damit korrelierenden Fragerecht ausschließlich dem Deutschen Bundestag unterliegt und von einer Antwort abgesehen. Die folgende Tabelle enthält einen Auszug der PKS-Daten der Polizei Hamburg für die erfragten Straftaten des Jahres 2017 für Hamburg insgesamt. Aufgrund der fehlenden Daten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ergibt sich aus oben genannten Daten kein vollständiges Lagebild. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13392 3 0710 0721 0722 0725 772 779 Schlüsselzahl der Tat Straftaten Haltestelle für ÖPV (außerhalb des Bahnhofs ) Bahnsteig sonstige TÖ Bahnhof Bahnanlage ÖPV- Schienenfahr - zeug sonstiges Verkehrsmit - tel im ÖPV ------ Straftaten gesamt (0-7) 1967 1392 3421 831 2812 350 000000 Straftaten gegen das Leben 0 1 0 0 0 0 100000 Straft. geg. sex. Selbstbest. 19 14 22 5 26 1 210000 Raub/räub. Erpr/räub. Angr. Kraft. 34 29 68 7 11 3 220000 Körperverletzung insgesamt 251 193 340 32 72 25 ****** Diebstahl insgesamt 1078 221 1415 145 692 132 540010 Missbrauch von Ausweispapieren 0 1 2 0 1 0 725000 AufenthG/ AsylG/FreizügG/ EU 26 94 266 51 18 5