BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13396 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 11.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Geschehnisse in Berlin: Vertreter des IZH Hamburg bei Al-Quds-Marsch Auch im 2018 sollen Vertreter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) an dem israelfeindlichen Al-Quds-Marsch teilgenommen haben. Das IZH ist der Teil der SCHURA, einem Vertragspartner des Islam-Staatsvertrages, und engagiert sich dort regelmäßig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat der Senat Kenntnis von der Teilnahme der Vertreter des IZH beim Al-Quds-Marsch? Wenn ja, seit wann? Wie viele Vertreter des IZH sollen dort teilgenommen haben? Der stellvertretende Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH), ein Sekretär des IZH sowie der Leiter der Islamischen Akademie Deutschlands haben an der diesjährigen Demonstration am 9. Juni 2018 in Berlin teilgenommen. Hierüber hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg berichtet (http://www.hamburg.de/ innenbehoerde/schlagzeilen/11197970/izh-al-quds-tag/). Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zulassen und eine künftige Beobachtung würde dadurch unverhältnismäßig erschwert werden. Detaillierte Angaben können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschusses (PKA) gemacht werden. 2. Wie bewertet der Senat diese erneute Teilnahme von Vertretern des IZH vor dem Hintergrund, dass sie sich als Teil der SCHURA, einem Vertragspartner der Freien und Hansestadt Hamburg, erneut im antisemitischen Spektrum öffentlich bewegen? Die Teilnahme an der Quds-Demonstration stellt eine Belastung für das Verhältnis dar. 3. Wann werden auf Senatsebene diese Teilnahmen am Al-Quds-Marsch mit wem aufseiten der Vertragspartner des Islam-Staatsvertrages aufgearbeitet ? Die Thematik soll zeitnah mit Vertretern von SCHURA erörtert werden. 4. Wie bewerten die zuständigen Stellen (Landesamt für Verfassungsschutz und Polizei Hamburg sowie die Innenbehörde) diese Vorgänge? Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz beobachtet das LfV Hamburg Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Drucksache 21/13396 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das IZH ist weiterhin Beobachtungsobjekt des LfV Hamburg. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 2. 5. Welche Konsequenzen wird der Senat nun aus dieser erneuten Teilnahme von Vertretern des IZH am Al-Quds-Marsch ziehen? Siehe Antworten zu 2. bis zu 4. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.