BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13406 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 12.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Temporäre Lerngruppen in ReBBZ – Wie ist die Auslastung der bestehenden Angebote und gibt es Pläne zur Erweiterung des Angebots? In Hamburg bestehen 13 Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die Schüler, Eltern und Lehrer bei besonderen Herausforderungen beraten. Zusätzlich zu den Beratungsleistungen eines Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums werden von den ReBBZ, in Kooperation mit anderen Organisationen, auch Temporäre Lerngruppen (TLG) angeboten. Diese Temporären Lerngruppen bieten eine temporäre alternative Beschulung und sozialpädagogische Angebote mit dem Ziel an, Schülern den Wiedereinstieg in die Regelklasse zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Kooperationsangebote nach der Rahmenvereinbarung „Regionale Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten“ wurden mit dem Ziel eingerichtet , allen Kindern und Jugendlichen eine gelingende schulische Integration und den bestmöglichen Schulabschluss zu ermöglichen. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler besondere Unterstützung benötigen, bündeln die Schulen, die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und die Jugendhilfe ihre jeweiligen Förderund Hilfemöglichkeiten in einem individuellen Unterstützungskonzept. Eltern werden aktiv einbezogen. Abhängig von der Problemlage der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind verschiedene Modelle von Unterstützungsangeboten möglich, unter anderem temporäre Lerngruppen außerhalb des regulären Schulbetriebs. Für junge Menschen, die mit einem in die Schule integrierten Angebot nicht erreicht werden können oder deren Beschulung und Betreuung in einem integrierten Projekt gescheitert ist, werden temporäre Lerngruppen außerhalb des regulären Schulbetriebs bei den ReBBZ eingerichtet . Zu den Arbeitsbereichen der temporären Lerngruppen gehören neben dem Unterricht und der Arbeit am Sozialverhalten der Kinder und Jugendlichen stets eine intensive Elternarbeit sowie die Einbeziehung sozialräumlicher Angebote. Das Angebot zielt auf die (Re-)Integration in eine Regelklasse ab, wobei dieser Prozess individuell und flexibel gestaltet wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem sozialen Verhalten wurden durch Schulen, Allgemeine Soziale Dienste, Familienhilfen oder Familien Intervention Teams (FIT) wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bei den jeweils zuständigen ReBBZ mit dem Bedarf der Teilnahme an einer Temporären Lerngruppe gemeldet? Drucksache 21/13406 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser oben genannten Kinder und Jugendlichen konnten trotz der Meldung durch die Schulen, Allgemeine Soziale Dienste, Familienhilfen oder Familien Intervention Teams (FIT) nicht an einer Temporären Lerngruppe teilnehmen? Bitte für die Jahre 2015, 2016 und 2017 darstellen . Alle Schülerinnen und Schüler, die gemeinsam in Abstimmung von Schule, ReBBZ, Allgemeinem Sozialen Dienst oder Familieninterventionsteam vorgeschlagen worden sind, wurden auch in einer temporären Lerngruppe versorgt. Im Übrigen siehe Anlage. 3. Welche Kapazität haben die ReBBZ in Bezug auf die Maximalanzahl teilnehmender Schüler in den Temporären Lerngruppen? Bitte insgesamt und unter Nennung der jeweils spezifischen Kapazitäten bezüglich aller bestehenden Temporären Lerngruppen darstellen. 4. Auf welcher Basis werden die Kapazitäten in Bezug auf die Temporären Lerngruppen berechnet beziehungsweise geplant? 5. Plant der Senat oder die zuständige Behörde eine Ausweitung der Kapazitäten in Bezug auf die Temporären Lerngruppen in den ReBBZ? Wenn ja: bitte im Detail darstellen. Wenn nein: warum nicht? Die Kapazitäten sind in der Rahmenvereinbarung „Regionale Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten“ (www.hamburg.de/contentblob/3752886/ data/vereinbarung-schule-jugendhilfe.pdf) unter Punkt 7.2 geregelt. Insgesamt stehen 100 Plätze zur Verfügung und eine temporäre Lerngruppe soll aus maximal sechs Schülerinnen und Schülern bestehen. Eine Ausweitung der Kapazitäten ist derzeit nicht geplant, da die vorhandenen Plätze in den temporären Lerngruppen auskömmlich sind. Im Übrigen siehe Anlage und Antwort zu 1. und 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13406 3 Anlage Rahmenvereinbarung Schule - Jugendhilfe - Anzahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler in den temporären Lerngruppen in den Jahren 2015 bis 2017 ReBBZ 2015 2016 2017 ReBBZ Billstedt 4 1 5 ReBBZ Wilhelmsburg 1 10 14 ReBBZ Mitte 3 6 6 ReBBZ Altona West 5 5 7 ReBBZ Altona x1 7 1 ReBBZ Eimsbüttel 2 4 1 ReBBZ Nord 3 6 1 ReBBZ Winterhude 9 8 10 ReBBZ Wandsbek-Süd x1 2 3 ReBBZ Wandsbek-Nord 2 3 5 REBBZ Bergedorf 5 8 8 ReBBZ Harburg 4 1 3 ReBBZ Süderelbe 2 4 5 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde x1 - noch nicht eingerichtet