BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13407 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 12.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Wieso beharrt der Senat darauf, bei der Obdachlosenbefragung das „Rad“ neu erfunden zu haben? Während Drs. 19/2139 und Drs. 21/11635 dem Titel und dem Inhalt nach fast identisch sind, überraschte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) im Sozialausschuss am 17. Mai 2018 mit einer Aussage. „Die jetzige Befragung“, heißt es im Bericht des Sozialausschusses (Drs. 21/13327), „gehe inhaltlich weit über die aus dem Jahr 2009 hinaus und sei daher nicht als Fortschreibung dieser zu verstehen. Aufgrund des Umfangs und der Tragweite werde eine solche Befragung nicht jedes Jahr oder alle zwei Jahre erneut erfolgen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern geht die aktuelle Befragung inhaltlich weit über die des Jahres 2009 hinaus? Die aktuelle Befragung unterscheidet sich von der Befragung des Jahres 2009 inhaltlich vor allem durch den abweichenden vertiefenden Untersuchungsschwerpunkt zur Zusammensetzung der Zielgruppe sowie durch die erstmalige Einbeziehung wohnungsloser , in öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften untergebrachter Menschen in die Untersuchung. Beides hatte Auswirkungen auf Inhalt und Umfang der Befragungen . 2. Woran ist der unter 1. angeführte Unterschied in den Drs. 19/2139 und Drs. 21/11635 zu erkennen und in welcher Drucksache wird dieser auch näher erläutert? Die unterschiedlichen Untersuchungsschwerpunkte der Befragungen in 2009 und 2018 sind jeweils unter Ziffer 2. der genannten Drucksachen benannt. Zur Erweiterung der Erhebung um die Personengruppe der wohnungslosen, in öffentlich -rechtlichen Wohnunterkünften untergebrachten Menschen siehe Drs. 21/11635. Im Übrigen siehe Drs. 21/10751. 3. Aus welchen Gründen ist eine solche Befragung nicht regelmäßig zu wiederholen? Mit der Frage, in welchen zeitlichen Abständen die Untersuchungen künftig fortgeführt werden sollten, hat sich der Senat bisher nicht befasst. Das gegen einen jährlichen oder zweijährlichen Turnus gerichtete fachliche Votum der zuständigen Behörde beruht neben organisatorischen und finanziellen Erwägungen auf der Überlegung, dass die mit der Erhebung verbundenen Belastungen bei der Inanspruchnahme des Hilfesystems für obdach- und wohnungslose Menschen in Drucksache 21/13407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 einem ausgewogenen Verhältnis zu dem jeweils innerhalb dieser Zeiträume erreichbaren Erkenntniszugewinn stehen müssen. 4. Wie hoch waren die für die Befragung im Jahr 2009 veranschlagten Kosten , wie hoch sind diese bei der aktuellen Befragung? Das Auftragsvolumen für die Durchführung der Untersuchung durch eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung lag in den Jahren 2009 und 2018 jeweils bei rund 28.000 Euro. 5. Wie viele Interviewer waren an der Umfrage im Jahr 2009 beteiligt, wie viele waren es im Jahr 2018? Bei der Untersuchung im Jahr 2018 wurden neben den bei der Befragung mitwirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der teilnehmenden Einrichtungen (siehe Drs. 21/10751) insgesamt 22 externe Interviewerinnen und Interviewer eingesetzt. Im Jahr 2009 waren es neun externe Interviewerinnen und Interviewer. 6. Wie viele Obdachlose wurden im Jahr 2009 befragt, wie viele waren es im Jahr 2018? In 2009 wurden 1.029 auf der Straße lebende Menschen erfasst (siehe Drs. 19/4573). Die Ergebnisse der Befragung im Jahr 2018 werden derzeit noch ausgewertet. 7. Wie viele Fragen umfasste der Fragenkatalog im Jahr 2009, wie viele waren es im Jahr 2018? Der Fragebogen aus dem Jahr 2009 enthielt einschließlich Unterfragen insgesamt 19 Fragestellungen. In der Befragung 2018 sind obdachlosen Menschen bis zu 21 Fragen und wohnungslosen Menschen bis zu 25 Fragen gestellt worden. Aufgrund der zum Teil abweichenden Gliederungen der Fragen bildet dies nicht die inhaltlichen Unterschiede beider Fragenkataloge ab, siehe hierzu Antwort zu 8. 8. Wie viele der Fragen des Fragenkatalogs des Jahres 2009 sind inhaltlich identisch mit denen der aktuellen Befragung? Welche Fragen wurden neu hinzugefügt und wie viele weggelassen? Inhaltlich identisch waren Fragen zu: Obdachloseneigenschaft, Geschlecht, Alter, Eintritt/Dauer der Obdachlosigkeit, Inanspruchnahme des Hilfesystems, Einkommen, Schulden, Besitz einer gültigen Krankenversichertenkarte, Besitz eines Bankkontos, gegebenenfalls Gründe für Nichtbesitz Gesundheitszustand, deutsche Staatsangehörigkeit. Abweichungen gab es durch die unterschiedlichen, zusätzlich gewählten Untersuchungsschwerpunkte beider Befragungen. Anstelle der Fragen aus 2009 an obdachlose Menschen bis 24 Jahre zur Wohnungssuche und Gründen für die ausbleibende Suche oder den mangelnden Erfolg dieser Suche sind in 2018 Fragen gestellt worden zu: konkrete Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszeitraum in Deutschland und Hamburg, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13407 3 Gründe des Aufenthalts in Hamburg, Anreise nach Hamburg, Obdachlosigkeit bei Ankunft, Realisierung der Erwartungen an den Aufenthalt in Hamburg, Darüber hinaus sind Ursachen und Auslöser der Obdachlosigkeit gegenüber der Untersuchung aus 2009 in 2018 differenzierter erfragt worden. 9. Wie lange dauerte die Auswertung der Befragung im Jahr 2009, wie viele Monate sind aktuell angesetzt? 10. Die „empirische Untersuchung über die soziale Lage „auf der Straße“ lebender Menschen in Hamburg“ umfasst 117 Seiten. Welchen Umfang plant der Senat bezüglich der Veröffentlichung der aktuellen Befragung und wann soll die Veröffentlichung erfolgen? Der Untersuchungsbericht der vorangehenden Befragung im März 2009 wurde im Juli 2009 veröffentlicht. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der Befragung im März 2018 wird voraussichtlich wegen umfangreicherer Auswertungsbedarfe erst nach der Sommerpause erfolgen können. Über den Umfang können derzeit keine Angaben gemacht werden.