BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1341 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken (AfD) vom 19.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Asylbewerber, mohammedanische Kämpfer und die Terrorgruppe Islamischer Staat Seit Anfang des Jahres droht die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), ihre Attentäter unter die Asylbewerber zu mischen, um Europa, mit ihrem Sprachgebrauch formuliert, zu „erobern“. In Stuttgart wurde ein bereits bekannter ISTerrorist in einer Asylunterkunft beim Erfassen seiner biometrischen Daten enttarnt und verhaftet. Die Bundesregierung sah Anfang August allerdings keine Anzeichen für ein Einsickern von Terroristen übers Mittelmeer. Am vergangenen Wochenende haben Kämpfer des IS die Stadt Sirte in Libyen erobert und kontrollieren inzwischen mehr als 200 km der libyschen Küstenlinie am Mittelmeer – also dort, wo die Schlepper-Boote ablegen. Diese Mohammedaner meinen, ihre Grausamkeit zur Schau stellen zu müssen. Die Zufahrtsstraßen nach Sirte sind mit Gekreuzigten und Geköpften gesäumt. Ich frage den Senat: Für die Aufnahme als Flüchtling in der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Religionszugehörigkeit der ankommenden Menschen unbeachtlich. Die Religionszugehörigkeit kann aber als individueller Fluchtgrund und für das konkrete Schutzbedürfnis im anschließenden Asylverfahren beachtlich sein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Laut BAMF waren 2014 in ganz Deutschland 63,3 Prozent der Asylbewerber Mohammedaner und 24,4 Prozent Christen. Wie viele der 2014 und 2015 in Hamburg angekommenen Asylbewerber sind Mohammedaner (bitte nach Möglichkeit getrennt für 2014 und 2015 angeben)? Das hierzu beteiligte BAMF hat mitgeteilt, in der aktuellen Situation nicht in der Lage zu sein, die gewünschten Daten zusammenzustellen. Das BAMF sei grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Parlamentarische Anfragen aus den Ländern zu beantworten. Hamburger Behörden liegen keine eigenen Erhebungen vor. 2. Werden derzeit alle in Hamburg ankommenden Asylbewerber biometrisch erfasst oder gibt es aufgrund der großen Zahl Rückstände bei der Erfassung? Wenn es Rückstände gibt, können diese mengenmäßig beziffert werden? Von allen in Hamburg ankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern werden die Personalien erfasst und diese gegebenenfalls mit den mitgeführten Identitätspapieren abgeglichen. Zudem wird ein Foto angefertigt. Bei den nach der Verteilungsentscheidung in Hamburg verbleibenden Personen erfolgt anschließend eine erkennungsdienstliche Behandlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Drucksache 21/1341 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (BAMF). Bei den Personen, die anderen Ländern zugewiesen werden, erfolgt die erkennungsdienstliche Behandlung im aufnehmenden Land durch die örtliche Außenstelle des Bundesamtes. Dies entspricht der gängigen Praxis aller Länder. 3. Gab es in Hamburg in den Jahren 2010 bis 2015 Vorfälle bei der biometrischen Erfassung, dass Asylbewerber als IS-Terroristen respektive gesuchte Islamisten oder international gesuchte Straftäter identifiziert wurden, wenn ja, wie viele und wann? Solche Fälle sind nicht bekannt geworden. 4. Prüft der Senat, ob bei Asylbewerbern aus bekannt islamistischen Regionen und Herkunftsländern wie dem Nordkaukasus (Tschetschenien und Inguschetien), Afghanistan, Libyen, Syrien, Irak, Nigeria, Somalia, Südsudan , Jemen und anderen Anzeichen für eine bestehende Radikalisierung existieren und wenn ja, wie erfolgt diese Prüfung? Sofern das für die Durchführung der Asylverfahren zuständige BAMF eine positive Entscheidung trifft, die zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt, erfolgt gemäß § 73 Absatz 2 AufenthG vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine Sicherheitsanfrage durch die Ausländerbehörde. Im Übrigen hat sich der Senat mit dieser Frage nicht befasst. 5. Durch verschiedene Presseberichte ist bekannt, dass Salafisten und andere Islamisten gezielt Asylbewerber direkt vor Asylunterkünften ansprechen, Spenden nur an Mohammedaner verteilen und damit gezielt Anhänger für ihre radikale Ideologie werben. Sind dem Senat solche Vorkommnisse in Hamburg bekannt? Wenn ja, wo und wann haben derartige Missionierungsversuche stattgefunden (bitte einzeln auflisten)? Erkenntnisse über breit angelegte salafistische Missionierungskampagnen im Sinne der Fragestellung liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Die der zuständigen Behörde bekannt gewordenen Einzelfälle können aus Gründen des Staatswohls nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage veröffentlicht und nur dem nach § 24 HmbVerfSchG für die Parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss mitgeteilt werden . Eine Offenlegung würde die Effizienz des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung und Bekämpfung extremistischer Bestrebungen beeinträchtigen und den Verfassungsschutz für Extremisten ausrechenbar machen. 6. Gibt es für christliche Asylbewerber in Hamburg spezielle Angebote des Senats oder von Kirchgemeinden, um diese in das Gemeindeleben zu integrieren und werden diese Projekte vom Senat finanziell unterstützt? (Bitte nach Möglichkeit diese Projekte einzeln angeben.) 7. Einige Asylbewerber mohammedanischen Ursprungs fliehen nicht nur vor Armut und Krieg, sondern erkennen auch den Mohammedanismus als Ursache von beidem. Welche Angebote werden diesen Menschen gemacht, sie mit dem christlichen Glauben und/oder unseren humanistischen Werten bekannt zu machen und einen Weg aus der mohammedanischen Ideologie zu finden? Wird die Hilfe des Zentralrats der Ex-Muslime und/oder der christlichen Gemeinden gesucht oder auf die Existenz dieser Organisationen hingewiesen und wenn ja, werden diese Projekte vom Senat finanziell unterstützt? (Bitte nach Möglichkeit die Projekte einzeln angeben.) Spezielle Angebote des Senats, christliche Asylbewerber in das Kirchengemeindeleben zu integrieren sowie spezielle weltanschaulich ausgerichtete Angebote des Senats für Asylbewerber gibt es nicht. Nach Auskünften der Nordkirche und des Erzbistums Hamburg unterhalten auch die Kirchen keine speziellen Programme, um christliche Flüchtlinge in ihren Gemeinden zu integrieren. Da aber viele Initiativen, die sich für Flüchtlinge engagieren, von Kir- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1341 3 chengemeinden getragen werden, werden viele Flüchtlinge auf die Angebote der Kirche aufmerksam. Bei Bedarf wird den Flüchtlingen auch ein Kontakt zu einer Gemeinde ihrer Konfession vermittelt. Zahlen hierzu werden von den Kirchen nicht erhoben. Auch die Kirchen unterhalten keine Programme, um gezielt Muslime zur Taufe zu bewegen, sondern respektieren den Islam als Religion und achten den Glauben der Muslime.