BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13419 21. Wahlperiode 19.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 13.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Wird der Hamburger Integrationsfonds fortgeführt? Im Juli 2016 forderte Rot-Grün in der Bürgerschaft die „Startphase vieler wichtiger Integrationsprojekte gezielt unterstützen – Bürgerschaft beteiligen – Einrichtung eines Hamburger Integrationsfonds“ (Drs. 21/5237). 7 Millionen Euro konsumtiv und 3 Millionen Euro investiv wurden hierfür aus dem EP 9.2 zur Verfügung gestellt. Kaum war der Integrationsfonds eingerichtet, nutzten die Regierungsfraktionen auch die Quelle, um zahlreiche Integrationsprojekte zu finanzieren, deren jeweilige Erfolge oder Misserfolge aufgrund mangelnder Evaluation aber teilweise nicht ersichtlich beziehungsweise zweifelhaft sind. Drs. 21/13219 enthält nun eine irritierende Formulierung: „Derzeit werden die Veranstaltungen über Spenden finanziert, da eine Entscheidung über die Fortführung des Integrationsfonds seitens der Bürgerschaft noch zu treffen ist.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegen dem Senat bereits Informationen vor beziehungsweise rechnet er damit, dass eine Fortführung geplant ist? Wenn ja, hat der Senat hierfür bereits Haushaltsmittel in welcher Höhe für welchen Zeitraum reserviert? Siehe Drs. 21/13339. 2. Ziel des Integrationsfonds war es, „dauerhaft tragfähige, nachhaltige Strukturen in den Regelsystemen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens “ zu schaffen. Liegen dem Senat Informationen vor, bei welchen geförderten Integrationsprojekten es geglückt ist, „dauerhaft tragfähige , nachhaltige Strukturen“ zu schaffen? Wenn ja, bei welchen Projekten mit jeweils Mitteln in welcher Höhe aus jeweils welchen anderen Quellen? Wenn nein, wie will der Senat überprüfen, ob das mit Schaffung des Integrationsfonds gesetzte Ziel erreicht wurde? 3. Da über den Integrationsfonds viele Integrationsprojekte finanziert wurden , finden sich darunter die verschiedensten Projekt, von denen einige durchaus als Erfolg zu werten sind, bei anderen hingegen der Erfolg nicht sofort ersichtlich ist. Plant der Senat eine Auswertung der geförderten Integrationsprojekte? Wenn ja, zu wann? Und gibt es bereits Pläne, wie die Fortführung erfolgreicher Projekte realisiert werden soll? Drucksache 21/13419 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum ist eine Auswertung nicht geplant beziehungsweise auf welcher Grundlage wird entschieden, ob ein Projekt weiterhin finanzielle Unterstützung erfahren soll oder nicht? Mit den im Rahmen des Integrationsfonds zur Verfügung gestellten Mitteln wurden und werden Vorhaben von zumeist ehrenamtlich getragenen Initiativen der Flüchtlingshilfe rund um die Unterkünfte unterstützt, die sich an den jeweiligen Bedarfen der Nachbarschaften der Unterkünfte orientieren. Die so gestärkten Strukturen tragen einerseits zur Entlastung und Unterstützung der Regelsysteme und andererseits zur besseren Nutzbarkeit der Regelsysteme durch die Geflüchteten bei. Damit dient der Integrationsfonds als Ganzes dem Ziel dauerhaft tragfähiger, nachhaltiger Strukturen in den Regelsystemen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Eine Berichtsdrucksache mit der Auswertung aller Vorhaben wird der Bürgerschaft voraussichtlich nach der Sommerpause vorgelegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/13339.