BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1344 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Katja Suding, Anna-Elisabeth von Treuenfels, Dr. Wieland Schinnenburg, Jens Meyer, Carl-Edgar Jarchow, Dr. Kurt Duwe, Jennyfer Dutschke und Daniel Oetzel (FDP) vom 19.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Schriftliche Kleine Anfragen – Ausdruck mangelnder Senatstransparenz Der Hamburger Senat bittet die Abgeordneten neuerdings über die Medien, weniger Anfragen zu stellen. Das ist kurios. Zum einen handelt es sich bei Großen und Kleinen Anfragen um ein Abgeordnetenrecht mit Verfassungsrang . Zum anderen sind sie ein wesentliches Mittel, um Aufklärung über Missstände in der Arbeit des Senats zu erhalten. Damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Qualität der Senatsarbeit und der Anzahl der an ihn gerichteten Parlamentarischen Anfragen. Maßgeblich beeinflusst wird die Häufigkeit von Nachfragen dabei von der Qualität der Antwort im Sinne von Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit . Diese Antwortqualität ist seit Beginn der 21. Legislaturperiode noch einmal stark gesunken. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die politische Korrektur , der die von den Fachabteilungen beantworteten Anfragen auf Senatsseite ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Antworten auf Schriftliche Kleine Anfragen und Große Anfragen wurden seit Beginn der 21. Legislaturperiode durch den Senat beziehungsweise die zuständige Senatskommission verändert? Wie viele wurden nicht verändert? 2. Welche drei Behörden weisen den Anteil der prozentual am häufigsten korrigierten Anfragen aus? Wie hoch ist er jeweils? Artikel 25 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg legt die Pflicht zur Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen allein dem Senat auf. Dieser beantwortet die Anfragen durch Plenumsbeschluss in seinen regelmäßigen Sitzungen beziehungsweise durch die Senatskommission für Große und Schriftliche Kleine Anfragen. Diese Beschlüsse werden regelhaft durch behördliche Entwürfe lediglich vorbereitet. Veränderungen im Sinne der Fragestellung erfolgen nicht. 3. Wie viele Kleine Anfragen enthielten erneute Nachfragen zu vorhergehenden Kleinen Anfragen? Die Beantwortung dieser Frage würde eine händische Auswertung bürgerschaftlichen Materials erfordern, nämlich jeder einzelnen der bisher 1.020 Schriftlichen Kleinen und Großen Anfragen in der 21. Legislaturperiode. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/1344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen seiner Informationspolitik und der Anzahl der eingereichten Parlamentarischen Anfragen? Der Senat sieht keinen Zusammenhang.