BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13450 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 14.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Fachämter Sozialraummanagement – Wie läuft es in den Bezirken? Alle Bezirksämter richteten in 2007 im Rahmen der Bezirksverwaltungsreform ein neues Fachamt „Sozialraummanagement“ ein. Diese Fachämter sind zuständig für die fachübergreifende Planung und Steuerung der sozialen Infrastruktur (zum Beispiel Sport, Integration von Zugewanderten, Gesundheit , Jugend und so weiter) des jeweiligen Bezirks. Auch gemäß dem Integrationskonzept der Stadt Hamburg aus 2017 hat die Stadt mit dem neuen Fachamt „Sozialraummanagement“ das Ziel verfolgt, „durch Angleichung der Organisationsstrukturen der Bezirksämter Leistungs- und Kennzahlenvergleiche , Benchmarking und eine anforderungsgerechte Ressourcenverteilung “ zu ermöglichen (vergleiche Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2018, Drs. 21/12000, Seite 60 folgende). Der Landesrechnungshof kritisiert, dass eine Vereinheitlichung in den Fachämtern „Sozialraummanagement“ nicht vollständig erreicht wurde, was primär darauf zurückzuführen sei, dass die Bezirksämter historisch gewachsene Strukturen bewusst erhalten haben und Aufgabenzuordnungen an den Mitarbeiterkompetenzen ausrichten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Der Rechnungshof stellt in Textzahl (TZ) 133 fest, dass eine Vereinheitlichung in den Fachämtern Sozialraummanagement nicht vollständig erreicht wurde. Insbesondere Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendberufsagentur sowie die Betreuung von RISE- Gebieten werden nicht in allen Bezirksämtern in diesen Fachämtern wahrgenommen. Dieser Feststellung pflichtet der Senat in Drs. 21/12970 bei. Gleichzeitig stellt der Senat dar, dass ein Bestehen auf Einhaltung einer Grundorganisation unter Nichtbeachtung fachlicher und organisatorischer Notwendigkeiten nicht zielführend hinsichtlich der Funktionsfähigkeit von Aufgabenbereichen wäre. a. Wurden dennoch inzwischen Maßnahmen zur Vereinheitlichung umgesetzt? i. Wenn ja, welche? Nein, siehe Drs. 21/12970. Im Übrigen: entfällt. 2. In den TZ 138 bis 140 stellt der Rechnungshof fest, dass das vom Senat beschlossene Vorhaben, ein Benchmarking auch für die Fachämter Sozialraummanagement zu etablieren, nicht umgesetzt wurde. Der Senat rechtfertigt das Fehlen eines Benchmarkings für die Fachämter Sozialraummanagement in Drs. 21/12970 mit dem Argument, das bezirkliche Benchmarking sei durch das Berichtswesen unter der Strate- Drucksache 21/13450 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gischen Neuausrichtung des Haushaltswesens (SNH) abgelöst worden. Dem wiederum stellt der Rechnungshof entgegen, dass sich aus der Gegenüberstellung von Kosten und Kennzahlen zum Sozialraummanagement keine Erkenntnisse zu den kostenrelevanten Prozessen ergeben . a. Wie weit ist die Umsetzung zur Institutionalisierung von Benchmarking -Prozessen, für die Fachämter „Sozialraummanagement“ inzwischen fortgeschritten? Bitte stellen Sie auch Planungsabsichten dar, die womöglich noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten. 3. Welche Daten sollen in Zukunft erhoben werden, um Art und Umfang der tatsächlichen Leistungen der Fachämter „Sozialraummanagement“ angemessen darzustellen? 4. Welche wirkungsbezogenen Kennzahlen für die Produktgruppe „Sozialraummanagement “ wurden inzwischen formuliert? Der Senat berichtet der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 sowie im Rahmen des Berichtswesens. Die Kennzahlen der Bezirksämter werden im Haushaltsplan, im Band „Vorbericht der Bezirksämter“, dargestellt. Erstmals mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 werden außerdem alle Kennzahlen in einem gesonderten Anlagenband, dem „Kennzahlenbuch“, erläutert. Auf Produktgruppen - und Produktebene besteht die Möglichkeit, Kennzahlen und Kosten zu vergleichen . Dazu werden die Kennzahlen im Vorbericht der Bezirksämter je Bezirksamt, insgesamt und zum Vorjahr vergleichend gegenübergestellt. 5. Der Rechnungshof kritisiert weiterhin die mangelnde Vergleichbarkeit zwischen den Bezirksämtern hinsichtlich einer einheitlichen Kostenzuordnung . Konnten diese Mängel inzwischen beseitigt werden? a. Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einer vollständigen Realisierung zu rechnen? b. Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Die Bezirksverwaltung erfasst zurzeit die Kostenzuordnung, um die aktuellen Abweichungen zu identifizieren. Darauf aufbauend wird eine Vereinheitlichung angestrebt. 6. Der Rechnungshof kritisiert auch, dass veränderte Sozialstrukturen der Bezirke und damit der Bedarfe für das Sozialraummanagement keinen systematischen Eingang in die Planungen der Bezirksämter finden. a. Welche Veränderungen in der Sozialstruktur der Bezirke finden überhaupt systematisch Eingang in die Bedarfe der Fachämter „Sozialraummanagement“? b. Wo, wann und von wem werden Daten zu Veränderungen in der Sozialstruktur der Bezirke erfasst, ausgewertet und den Bezirksämtern für weitere Prozesse zur Verfügung gestellt? Die Fachämter Sozialraummanagement sind als planende und koordinierende Fachämter konzipiert, sodass Veränderungen in der Sozialstruktur der Bezirksämter oder einzelner Stadtteile keinen Einfluss auf die Bedarfe der Fachämter haben. Veränderte oder weiter entwickelte Sozialstrukturen können Auswirkungen auf Ressourcen haben, die im Wesentlichen in Rahmenzuweisungen veranschlagt werden. Die Höhe des jeweiligen Bezirksanteils an Rahmenzuweisungen richtet sich nach den von der zuständigen Fachbehörde gebildeten Schlüsseln. Hier finden auch Kennzahlen, die auf einer Veränderung der Sozialstruktur beruhen, Berücksichtigung. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stellt jährlich ein Sozialmonitoring aller Hamburger Stadtteile zur Verfügung. Darüber hinaus erfassen alle Bezirksämter systematisch die Sozialdaten ihrer Stadtteile mithilfe der Daten des Statistischen Landesamtes und fertigen anlassbezogen Datenauswertungen für einzelne Quartiere an. Das Rahmenprogramm „Integrierte Stadtteilentwicklung“ bietet die Möglichkeit, Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf städtebaulich aufzuwerten und zu stabilisieren, wobei städtebauliche Gesamtmaßnahmen gefördert werden.