BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13455 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 14.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Verkauf der HSH Nordbank – Klärung offener Fragen Im Zusammenhang mit dem anstehenden Abschluss des Verkaufs der HSH Nordbank sind noch diverse Fragen offen. Insbesondere im Verlauf dieses Monats soll auf einige davon eine Antwort vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh finanzfonds AöR (finfo) und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) wie folgt: 1. Die Abrechnung der Ländergarantie sollte gemäß Senatsangaben zum 15. Juni erfolgen. Wie hoch genau liegt dieser Endabrechnungsbetrag nunmehr und wie hoch ist folglich die aus der Garantie an die HSH Nordbank ausgezahlte Summe? Hierzu teilte die finfo mit, dass sich der „Endabrechnungsbetrag“, der die Summe der bisher abgerechneten Verluste und der im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung festgelegten Beträge pro Kategorie sei (Ausgleichszahlung), auf 10.875 Millionen Euro beliefe und dieser damit über dem Garantierahmen der Sunrise Garantie von 10 Milliarden Euro liege. Die Ausgleichszahlung berechne sich aus der Differenz des Garantierahmens der Sunrise Garantie von 10 Milliarden Euro und dem bisherigen Verlustausgleich im Rahmen der Inanspruchnahme aus der Sunrise Garantie. Während der bisherige Verlustausgleich 4.288.722.102,20 Euro betrage, beliefe sich die festgestellte Ausgleichszahlung auf 5.711.277.897,80 Euro. a. In welchem Umfang wurden beziehungsweise werden von der HSH Nordbank (OpCo) im Jahr 2018 noch Prämien für den bis dato noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Garantie an die hsh finanzfonds AöR gezahlt? Nach Auskunft der finfo seien von der HSH Nordbank AG (HSH) im Jahr 2018 folgende Garantieprämien aus der Sunrise Garantie an die finfo gezahlt worden: am 8. März 2018 für den Bezugszeitraum 1. Oktober 2017 – 31. Dezember 2017 (Q4/2017) 34.972.058,96 Euro und für den Bezugszeitraum 1. Januar 2018 – 31. März 2018 (Q1/2018) 32.364.814,63 Euro. Sofern das Closing des Anteilskaufvertrages zwischen der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) und den Erwerbern über die Anteile an der HSH (SPA) nach dem 06. September 2018 erfolgen sollte, sei von der HSH eine weitere Garantieprämie in Höhe von rund 32 Millionen Euro für den Bezugszeitraum 01. April 2018 bis 30. Juni 2018 (Q2/2018) zu zahlen. b. Ist der Betrag von 100 Millionen Euro für die Kompensationszahlung für die vorzeitige Endabrechnung der Garantie noch aktuell? Drucksache 21/13455 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, welche Anpassungen gab es aus welchen Gründen und wie hoch genau liegt er nun? Wurde die Summe bereits ausgezahlt beziehungsweise wann soll sie ausgezahlt werden? Die in der Aufhebungsvereinbarung zwischen finfo, HoldCo und HSH vereinbarte Kompensationszahlung in Höhe von 100 Millionen Euro wird derzeit von der Europäischen Kommission überprüft. Der Anspruch der finfo auf Auszahlung der Kompensationszahlung gegenüber der HSH entsteht mit dem Aufhebungsstichtag und damit unmittelbar nach dem Closing des Kaufvertrages zwischen der HSH und einer Zweckgesellschaft der Erwerber (SPV) über das sogenannte Carve-out-Portfolio (LSPA). Das Closing des LSPA steht wiederum unter der aufschiebenden Bedingung des Closing des Anteilskaufvertrages (SPA). 2. Wie „Die Welt“ und die „Süddeutsche Zeitung“ berichteten, soll am 18.06.18 der DSGV zusammenkommen, um unter anderem eine Satzungsänderung zwecks längeren Verbleibs der HSH Nordbank im Einlagensicherungssystem der Sparkassen und Landesbanken zu beschließen .1 Ist diese Satzungsänderung oder ein anderweitiger Beschluss zustande gekommen? a. Wenn ja, wie sieht sie beziehungsweise er konkret aus? Welche Auflagen oder sonstigen Bedingungen wurden mitbeschlossen? b. Wenn nein, wie soll das dritte Jahr zwischen dem Ende der Mitgliedschaft der HSH Nordbank im Sicherungssystem des DSGV und vor einer Aufnahme in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken nunmehr überbrückt werden? Nach Aussage des DSGV habe er am 18. Juni 2018 eine Änderung der Rahmensatzung für das als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe beschlossen, die den für einen Wechsel der Einlagensicherungssysteme nötigen längeren Verbleib eines Mitgliedsinstituts im institutsbezogenen Sicherungssystem ermögliche. Die Satzungsänderung stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und sei damit noch nicht rechtskräftig. 1 Vergleiche https://www.welt.de/regionales/hamburg/article177090280/ Einlagensicherungsfonds-Trotz-offener-Fragen-Parlament-beraet-HSH-Verkauf.html.