BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13457 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 14.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Schulärztliche Untersuchungen im Schuljahr 2016/2017 und 2017/2018 Auch im Schuljahr 2015/2016 ist es noch nicht gelungen, eine flächendeckende Schuleingangsuntersuchung in Hamburg zu realisieren.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach dem Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) werden Schülerinnen und Schüler betreut, um gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen und insbesondere Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen. Nach § 34 HmbSG ist daher bereits mit der Vorstellung bei der Grundschule, das heißt etwa im Alter von vier bis fünf Jahren, die erste schulärztliche Untersuchung vorzunehmen, um bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Gefährdungen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können (§ 34 Absatz 4). Im Zusammenhang mit der konkreten Anmeldung findet dann die sogenannte Schuleingangsuntersuchung (§ 34 Absatz 5) statt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bei wie vielen Kindern wurden in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 (Stichtagsbetrachtung) die Schuleingangsuntersuchungen gemäß § 34 Absatz 4, 5 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) in jeweils welchem Bezirk durchgeführt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und in absoluten und prozentualen Zahlen angeben.) Die in den Tabellen 1 bis 4 aufgeführten Zahlen der schulärztlichen Untersuchung gemäß § 34 Absätze 4 und 5 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) umfassen den Zeitraum für das Schuljahr 2016/2017 vom 1. Oktober 2016 bis 15. September 2017 und für das Schuljahr 2017/2018 vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Mai 2018. Der Untersuchungszeitraum für das Schuljahr 2017/2018 ist noch nicht abgeschlossen und dauert in der Regel bis zum Beginn des neuen Schuljahres an. Tabellen 1 und 2: Zahl der gemeldeten und untersuchten Kinder nach § 34 Absatz 4 HmbSG, erste schulärztliche Untersuchung, nach Angabe der Bezirksämter: 2016/2017 HH- Mitte Altona Eimsbüttel HH- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Kinder, davon 227 89 31 107 208 31 113 806 wegen fehlender Früherkennungsuntersuchungen 190 41 20 66 139 27 66 549 1 Vergleiche: Drs. 21/6737. Drucksache 21/13457 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2016/2017 HH- Mitte Altona Eimsbüttel HH- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Kinder, davon 227 89 31 107 208 31 113 806 wegen Verdacht auf Entwicklungsverzögerung 37 48 11 41 69 4 47 257 Untersuchung nicht erforderlich 39 10 7 42 56 18 5 177 Zu untersuchen 188 79 24 65 152 13 108 629 Zahl der untersuchten Kinder 164 77 20 59 109 3 43 475 In % 87% 97% 83% 91% 72% 23% 40% 76% Zahl der nicht untersuchten Kinder 24 2 4 6 43 10 65 154 In % 13% 3% 17% 9% 28% 77% 60% 24% Tabelle 1: Erste schulärztliche Untersuchungen 01. Oktober 2016 bis 15. September 2017 2017- 05/2018 HH- Mitte Altona Eimsbüttel HH- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Kinder, davon 238 75 52 102 300 25 116 908 wegen fehlender Früherkennungsuntersuchungen 166 36 20 50 222 19 80 593 wegen Verdacht auf Entwicklungsverzögerung 72 39 32 52 78 6 36 426 Untersuchung nicht erforderlich 23 17 12 38 106 5 21 252 Zu untersuchen 235 58 40 64 194 20 95 674 Zahl der untersuchten Kinder 106 53 40 45 91 6 32 373 In % 45,1% 91,4% 100% 70% 47% 30% 34% 55,3% Zahl der nicht untersuchten Kinder 129 5 0 19 103 13 63 332 In % 54,9% 8,6% 0% 30% 53% 70% 66% 44,7% Tabelle 2: Erste schulärztliche Untersuchungen 01. Oktober 2017 bis 31. Mai 2018 Tabellen 3 und 4: Zahl der gemeldeten und untersuchten/dokumentierten Kinder nach § 34 Absatz 5 HmbSG, Schuleingangsuntersuchung, nach Angaben der Bezirksämter: 2016/2017 HH- Mitte Altona Eimsbüttel HH- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Kinder 2.564 2.628 2.171 2.262 4.104 1.287 1.615 16.574 Zahl der untersuchten Kinder 2.486 2.360 1.956 2.193 3.583 965 1.478 15.021 In % 97% 90% 90% 97% 87% 75% 92% 91% Zahl der nicht untersuchten Kinder 78 268 215 69 521 322 137 1.553 In % 3% 10% 10% 3% 13% 25% 8% 9% Tabelle 3: Schuleingangsuntersuchungen 01. Oktober 2016 bis 15. September 2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13457 3 2017 - 05/2018 HH- Mitte Altona Eimsbüttel HH- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Kinder 2.599 2.725 2.229 2.375 4.019 1.230 1.642 16.819 Zahl der untersuchten Kinder 1.905 2.016 1.601 1.498 2.669 542 733 10.964 In % 73% 74% 72% 63% 66% 44,6% 45% 65% Zahl der nicht untersuchten Kinder 694 709 628 877 1.350 688 909 5.855 In % 27% 26% 28% 37% 34% 55,4% 55% 35% Tabelle 4: Schuleingangsuntersuchungen 01. Oktober 2017 bis 31. Mai 2018 2. Bei wie vielen Kindern wurden in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 die Schuleingangsuntersuchungen gemäß § 34 Absatz 4, 5 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) in jeweils welchem Bezirk aus welchen Gründen nicht durchgeführt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und in absoluten und prozentualen Zahlen angeben.) Siehe Antwort zu 1. 3. Welches sind die maßgeblichen Gründe für nicht durchgeführte Untersuchungen ? (Bitte nach Bezirk darstellen.) Nichterscheinen trotz Einladung: Bezirksämter HH-Mitte, Altona, Eimsbüttel, HH- Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg Eltern lehnen Untersuchung ab: Bezirksämter Altona, HH-Nord Wegzug aus dem Bezirk im Erhebungszeitraum: Bezirksämter HH-Mitte, Altona, HH-Nord, Wandsbek, Bergedorf Terminschwierigkeiten (zum Beispiel bei Auslandsaufenthalten der Familie oder wenn das Kind bis zur Einschulung nicht in Hamburg lebt): Bezirksämter HH-Mitte, Altona, HH-Nord Krankheitsbedingte oder sonstige Personalausfälle: Bezirksämter Altona, Eimsbüttel , HH-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg Kinder wurden zu spät oder gar nicht gemeldet (z.B. Zuzug erst kurz vor der Einschulung oder vorzeitige Einschulung im Vorjahr): Bezirksamt Altona, HH-Nord Kinder wurden zu spät in der zentralen Schülerdatenbank (ZSD) als Einschulkinder erfasst: Bezirksamt Altona Sprachschwierigkeiten (Einladung in Deutsch): Bezirksamt HH-Nord 4. Wie viele zur Vorbereitung einer Entscheidung nach diesem Gesetz im Einzelfall erforderlich werdende schulärztliche, schulpsychologische und sonderpädagogische Untersuchungen gemäß § 34 Absatz 1 HmbSG wurden in jeweils welchem Bezirk in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 angeordnet und durchgeführt? (Bitte Meldungen der Bezirksämter für die einzelnen Bezirke darstellen.) Meldungen der Bezirksämter zu den schulärztlichen Untersuchungen gemäß § 34 Absatz 1 HmbSG Tabelle 5: Schulärztliche Untersuchungen 01. Oktober 2016 bis 15. September 2017 2016/2017 HH- Mitte Altona Eimsbüttel HH- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Angeordnete Untersuchungen 83 -**** 19 -**** -**** 24 -**** Durchgeführte Untersuchungen 74 200* 19 2016: 59** 2017: 49** 319*** 24 91 Drucksache 21/13457 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 * davon 115 Gutachten zu Kuren ** bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr *** davon 189 Gutachten zu Kuren **** Angeordnete Untersuchungen werden prioritär behandelt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Anzahl der angeordneten Untersuchungen mit der Anzahl der durchgeführten Untersuchungen weitgehend identisch ist. Tabelle 6: Schulärztliche Untersuchungen 01. Oktober 2017 bis 31. Mai 2018 2017 – 05/2018 HH- Mitte Altona Eimsbüttel HH- Nord Wands bek Bergedorf Harburg Angeordnete Untersuchungen 73 -*** 38 -*** -*** 28 -*** Durchgeführte Untersuchungen 38 41 31 49* 189** 28 50 * Bezogen auf das Kalenderjahr 2017. Die bisherigen Zahlen in 2018 konnten nicht ermittelt werden. ** davon 59 Gutachten für Kuren *** Angeordnete Untersuchungen werden prioritär behandelt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Anzahl der angeordneten Untersuchungen mit der Anzahl der durchgeführten Untersuchungen weitgehend identisch ist. 5. Wie viele Stellen für Schulärzte (VZÄ) gab es in den Schuljahren 2016/ 2017 und 2017/2018 in den einzelnen Bezirken Hamburgs? (Bitte nach Bezirken darstellen.) 6. Wie viele dieser Stellen waren wann und aus welchem Grund jeweils unbesetzt? (Bitte pro Bezirk darstellen.) Schulärzte (Stichtag 01.01.2017) Bezirksamt Stellen VZÄ Vakanz Erläuterung der Vakanz Hamburg-Mitte 5,52 5,12 0,4 Vakanz wegen Teilzeit unbesetzt Altona 4,84 3,85 0,99 Ein Stellenanteil von 0,48 konnte zum Stichtag noch nicht besetzt werden. Ein weiterer Anteil von 0,41 befindet sich im Nachbesetzungsverfahren . Weitere Vakanzen resultieren aus TZ. Eimsbüttel 3,2 3,19 0,01 Teilzeitbeschäftigung Hamburg-Nord 4,5 4,24 0,26 Teilzeitbeschäftigung Wandsbek* 5,87 4,25 1,62 Arbeitsreduzierungen, noch offene Besetzungsverfahren Bergedorf 2 1,92 0,08 Teilzeitbeschäftigung Harburg 2,31 2,28 0,03 Teilzeitbeschäftigung Gesamt 28,24 24,85 3,39 Schulärzte (Stichtag 01.01.2018) Bezirksamt Stellen VZÄ Vakanz Erläuterung der Vakanz Hamburg-Mitte 5,52 3,05 2,47 Ausschreibungsverfahren lief, 1,0 Stelle unbesetzt wegen Elternzeit, restliche Vakanz wegen Teilzeit unbesetzt Altona 4,84 4,45 0,39 Ein Anteil von 0,33 befindet sich im Nachbesetzungsverfahren , weitere Vakanzen resultieren aus TZ. Eimsbüttel 3,2 3,03 0,17 Eine Ärztin ist in TZ mit Anspruch auf VZ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13457 5 Schulärzte (Stichtag 01.01.2018) Bezirksamt Stellen VZÄ Vakanz Erläuterung der Vakanz Hamburg-Nord 4,5 3,43 1,07 Erhöhung VZÄ um 0,8 im ersten Halbjahr 2018 durch Nachbesetzung i.H.v 0,5 und Arbeitszeitaufstockung , Rest wegen Teilzeit unbesetzt. Wandsbek* 5,87 4,76 1,11 Arbeitszeitreduzierung, Fluktuation Bergedorf 2 1,77 0,23 Teilzeitbeschäftigung Harburg 2,31 2,28 0,03 Teilzeitbeschäftigung Gesamt 28,24 22,77 5,47 * Anmerkung Wandsbek 2017/2018: Stelle und VZÄ der Abschnittsleitung sind mit 50 Prozent berücksichtigt, da die Abschnittsleitung neben den Leitungsaufgaben ebenfalls schulärztliche Untersuchungen durchführt. 7. Gibt es Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten zur Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen gemäß § 34 Absatz 4, 5 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Nein, die Untersuchungen nach dem HmbSG werden ausschließlich vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) durchgeführt, da ihm diese nach § 7 Absatz 4 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz – HmbGDG) ausdrücklich übertragen wurde.