BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13459 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Birgit Stöver (CDU) vom 14.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um die Auslandserfahrungen von Hamburgs Schülern? Die Möglichkeit für Schüler, einen gewissen Zeitraum ihrer Schulzeit im Ausland zu verbringen, bietet eine einzigartige Chance, andere Länder und Kulturen näher kennenzulernen und lebenslange Freundschaften und Verbindungen zu knüpfen. Ebenso bietet sich im Falle eines Austausches der Stadt Hamburg die Möglichkeit, sich international als weltoffene und lebenswerte Stadt zu präsentieren. Beim Girls' Day und Boys' Day im April 2018 war ein vordringlicher Wunsch der jungen Gäste im Rathaus, dass die Möglichkeiten zum Auslandsjahr und für Austauschprogramme ausgebaut und besser kommuniziert werden. Eine Möglichkeit wäre, den schon vorhandenen Austausch mit Hamburgs Partnerstädten zu intensivieren, um die Bindung zu ihnen zu stärken und ein junges Fundament zu geben. Nach dem Willen des Senats soll nun die Kooperation in der Bildungspolitik mit Frankreich intensiviert werden und neben allgemeinbildenden Schulen sollen auch Berufsbildungszentren und berufsschulischen Einrichtungen miteinbeziehen . So begrüßenswert diese Maßnahme ist, stellt sich gleichwohl die Frage, wie es um die Auslandserfahrungen der Hamburger Schüler allgemein gestellt ist und welche weiteren Ausbaupläne der Senat verfolgt. Wir bitten den Senat, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bei Auslandsaufenthalten und Austauschprogrammen für Schülerinnen und Schüler an Hamburger Schulen ist nach Programmen beziehungsweise Maßnahmen zu unterscheiden, die durch die zuständige Behörde und die Senatskanzlei gefördert werden, und denjenigen Aktivitäten, die die Schulen in eigener Verantwortung, zum Beispiel im Rahmen von bilateralen Schüleraustauschen und Schulpartnerschaften, mit Mitteln aus dem Schulbudget durchführen. Daten zu diesen im Rahmen der schulischen Selbstverantwortung organisierten Aktivitäten werden durch die zuständige Behörde nicht zentral erfasst. Zu allen Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten und Austauschprogrammen können sich Hamburger Schulen jederzeit auf der Webseite der zuständigen Behörde informieren : https://bildung-international.hamburg.de. Darüber hinaus haben die Schulen zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, Mittel zur Förderung von internationalen schulischen (Austausch-)Projekten bei der zuständigen Behörde zu beantragen (https://bildung-international.hamburg.de/sp/finanzierung/ Drucksache 21/13459 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 projekte/), die insbesondere der politischen Wissensbildung, der Umwelterziehung oder der aktiven Stärkung interkultureller Kompetenzen dienen. Innerhalb dieser Anträge können die Schulen einmal im Jahr (zum Zeitpunkt 31.10.) über die zuständige Behörde auch Städtepartnerschaftsmittel der Senatskanzlei beantragen. Die Förderung erfolgt immer im Rahmen der zugrunde liegenden Kriterien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Zu den Möglichkeiten des individuellen Auslandsaufenthalts für Schülerinnen und Schüler und dessen finanzieller Förderung durch die zuständige Behörde ist jeweils ein aktueller Informationsflyer für Stadtteilschulen und Gymnasien erstellt worden, der zum Schuljahresbeginn 2018/2019 an die Schulen verteilt wird. Des Weiteren können Schulen die Förderprogramme des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) nutzen, so zum Beispiel die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft – PASCH“ zur Umsetzung von weltweiten Schulpartnerschaften mit Förderung durch Mittel des Auswärtigen Amts; GAPP – German-American Partnership Program; Schulpartnerschaften mit Israel, mit China, mit den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie den baltischen Staaten. Die Programme liegen in der Zuständigkeit des PAD, sodass der für Bildung zuständigen Behörde keine Daten vorliegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schüler haben in den letzten zehn Schuljahren einen Auslandsaufenthalt von mindestens einem Halbjahr absolviert? Bitte aufschlüsseln nach Schuljahr, Schulform und Anzahl. Schülerinnen und Schüler, die für beide Halbjahre eines Schuljahrs beurlaubt sind (Schuljahre 2008/2009 bis 2017/2018): Schulform* 2008/ 09 2009/ 10 2010/ 11 2011/ 12 2012/ 13 2013/ 14 2014/ 15 2015/ 16 2016/ 17 2017/ 18 gesamt Stadtteilschule 90 73 111 163 137 176 150 148 165 120 1.333 Gymnasium 313 340 385 442 461 548 511 529 478 468 4.475 Gesamt 403 413 496 605 598 724 661 677 643 588 5.808 *Schulform der Schülerin beziehungsweise des Schülers Quelle: Schuljahresstatistik 2008 bis 2017 2. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, dass durch die Verkürzung der Schulzeit bis zur allgemeinen Hochschulreife auf zwölf Jahre die Zahl der Auslandsaufenthalte rückläufig ist? Hierüber liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele und welche Austausch- und Auslandsprogramme an Schulen werden durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gefördert? Bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln nach Jahren, Programm, Schulform und Inanspruchnahme. Anzahl der geförderten Hamburger allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms : 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (bis 31.05.) Chicago 2 Gy 1 StS 1 Gy 3 StS 2 Gy 1 StS 1 Gy - - - - - - 1 StS Marseille 1 Gy 1 StS 1 Gy 1 StS 2 Gy - - - - - - - 3 Gy 1 StS Prag - - 2 Gy - 1 Gy - 1 Gy 1 StS - 1 StS 2 Gy - 2 Gy 1 StS Shanghai 5 Gy 2 StS 6 Gy 2 StS 4 Gy 2 StS 3 Gy 3 StS 3 Gy - 3 Gy - 3 Gy - St. Petersburg 3 Gy 2 StS 6 Gy 2 StS 3 Gy 2 StS 5 Gy 2 StS 1 Gy - 5 Gy 1 StS 2 Gy 2 StS Dar Es Salaam - - 2 Gy - 2 Gy - - - 2 Gy - 3 Gy - - - Léon - - 1 Gy - - - - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13459 3 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (bis 31.05.) - - 1 StS - 1 StS 1 StS 1 StS Anzahl der geförderten Hamburger allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der zentralen Schüleraustauschprogramme: Schulform 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 StS 3 8 3 5 7 8 9 2 Gy 4 9 6 6 9 9 7 6 GS - - - - 1 - - 1 (Die Antragsrunde 2018 ist noch nicht abgeschlossen.) Darüber hinaus finden Austauschprogramme in Kooperation mit Kanada, Frankreich, der Schweiz und bis 2017/2018 mit Australien statt. Hierfür erteilt die zuständige Behörde keine finanzielle Förderung der Maßnahmen, sondern administrative Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen. Aufgrund von Partnerschaftsabkommen mit den Zielländern können diese Programme für die Schülerinnen und Schüler mit geringen Eigenbeiträgen durchgeführt werden. Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ergibt sich wie folgt: Kanada Sj. 2008/ 9 2010/ 11 2011/ 12 2012/ 13 2013/ 14 2014/ 15 2015/ 16 2016/ 17 2017/ 18 2018/ 19 GY 5 13 5 10 10 10 12 9 11 10 STS 1 3 3 8 4 5 8 6 Sum me 6 16 5 13 10 18 16 14 19 16 Australien Sj. 2008/ 09 2010/ 11 2011/ 12 2012/ 13 2013/ 14 2014/ 15 2015/ 16 2016/ 17 2017/ 18 2018/ 19 GY 39 39 27 25 25 27 21 15 18 STS 6 6 4 4 2 3 1 5 4 Sum me 45 45 31 29 27 30 22 20 22 Programm beendet Frankreich 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 GY 37 29 44 40 34 36 27 27 18 28 25 STS 7 2 13 4 9 9 6 3 6 3 2 Summe 44 31 57 44 43 45 33 30 24 31 27 Schweiz (Beginn als Pilotprojekt ab 2014) Sj. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 GY --- --- --- --- --- --- 6 29 22 45 32 STS --- --- --- --- --- --- 1 11 3 3 2 Summe 0 0 0 0 0 0 7 40 25 48 34 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Werden bei Auslands- und Austauschprogrammen Hamburgs Partnerstädte besonders berücksichtigt beziehungsweise gefördert? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Ja, die Partnerstädte werden durch Bereitstellung von Mitteln der zuständigen Behörde und der Senatskanzlei für Austausche zwischen Hamburger Schulen und Schulen in Partnerstädten in besonderer Weise berücksichtigt. Drucksache 21/13459 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Wie viel Geld stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für Austauschprogramme und Auslandsprogramme an Schulen jährlich zur Verfügung? a. Wie haben sich diese Summen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Bitte tabellarisch aufschlüsseln. Für Städtepartnerschaften und sonstige internationale schulische Austauschprojekte stehen den allgemeinbildenden Schulen jährlich 64.500 Euro zur Verfügung. Für die Förderung des Schulbesuchs im Ausland werden jährlich 1.300.000 Euro bereitgestellt . Im Übrigen siehe Drs. 21/5496. Die von den Schulen selbst durchgeführten Programme und Reisen werden nicht zentral erfasst.  Hamburger berufliche Schulen haben sich am Städtepartnerschaftsprogramm wie folgt beteiligt (erhoben wird seit 2012): Jahr Städte Inanspruchnahme Schulen 2012 Chicago, Marseille 1 2013 Chicago, Marseille, Osaka 3 2014 Chicago, Marseille, Osaka 4 2015 Chicago, Marseille, Shanghai, St. Petersburg 8 2016 Chicago, Marseille, Shanghai, St. Petersburg 6 2017 Chicago, Marseille, St. Petersburg 6 2018 Chicago, Marseille, St. Petersburg 6 Quelle: Bewilligungsschreiben der Senatskanzlei aus den jeweiligen Jahren. b. Wie viele Schüler wurden innerhalb der letzten zehn Jahre für ihren Schulbesuch im Ausland gefördert? Bitte tabellarisch aufschlüsseln. Anzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen, deren Schulbesuch im Ausland gefördert wurde beziehungsweise wird, nach Schuljahren: 2008/9 1009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 282 266 310 342 308 295 242 249 229 Anzahl der Auszubildenden an beruflichen Schulen, deren Auslandsaufenthalt aus dem Städtepartnerschaftsprogramm gefördert wurde (erhoben wird seit 2016): Jahr Anzahl Auszubildende 2016 117 2017 86 2018 114 6. Gibt es Pläne, die Austauschprogramme und Auslandsprogramme weiter auszubauen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Ja, die zuständige Behörde beabsichtigt den Ausbau der zentralen Schüleraustauschprogramme im Rahmen der Städtepartnerschaftsabkommen mit St. Petersburg sowie mit Shanghai. Hierzu finden derzeit Verhandlungen statt. Das Hamburger Institut für berufliche Bildung plant den Ausbau der Austauschprogramme mit Frankreich. 7. In Drs. 21/5496 berichtet der Senat von der Einstellung des Austauschprogramms mit Australien. Wurden seitdem weitere Programme eingestellt ? Wenn ja, mit welcher Begründung? Nein. 8. Beabsichtig der Senat die Ausweitung von Austauschprogrammen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13459 5 Wenn ja, mit welchen Ländern und Programminhalten? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 6.