BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13460 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 14.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheit an Badeseen (V) Mit den Drs. 21/4973, 21/5114, 21/5462 und 21/9427 wurden bereits zahlreiche Fragen zur Sicherheit an Badeseen durch Aufsichtspersonen vom Senat beantwortet. Vor Kurzem wurde ein Bericht der Europäischen Umweltagentur EEA veröffentlicht , nach dem die Qualität der deutschen Badegewässer insgesamt als gut bewertet worden ist.1 Für Hamburg wurde bis auf zwei Badeseen die Wasserqualität als ausgezeichnet bewertet. Am Eichbaumsee in Allermöhe ist aufgrund von Blaualgen derzeit ein Baden verboten. An der Badestelle Nord am Öjendorfer See wurde die Wasserqualität nur als gut bewertet. Der BUND kritisiert in seinem Gewässerreport2 zwar nicht explizit die Badeseen, aber die Qualität der Flüsse in Hamburg. Auf dem Stadtportal hamburg.de wird zudem derzeit auf die Gefahr von Zerkarien3 hingewiesen. Das Entstehen von Zerkarien hängt maßgeblich von der Ufervegetation und von der Wassertemperatur ab. Auf der Seite wird ferner angegeben, dass eine Bewertung der Badestelle Neuwerk nicht möglich ist, da die Probenintervalle nicht eingehalten worden sind.4 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was unternimmt der Senat, um das Blaualgenproblem am Eichbaumsee zu beseitigen? Ab wann ist der Eichbaumsee wieder als Badesee nutzbar ? Siehe hierzu Drs. 21/13427. Eine Prognose, ab wann der Eichbaumsee wieder als Badesee nutzbar ist, ist derzeit nicht möglich. 2. Was unternimmt der Senat zur Steigerung der Wasserqualität an der Badestelle Nord am Öjendorfer See? Aus der bakteriologischen Bewertung der Badegewässerqualität der Badestelle Nord mit „Gut“ ergibt sich keine Notwendigkeit, etwas über die bisherigen Bewirtschaftungsmaßnahmen hinaus zu veranlassen. Die Strände der Badestellen am Öjendorfer See werden aufgrund des hohen Gänseaufkommens regelmäßig von Gänsekot befreit. 1 https://www.eea.europa.eu/de/publications/qualitaet-der-europaeischen-badegewaesser-2017. 2 https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_bund_ gewaesserreport_2018.pdf. 3 http://www.hamburg.de/badegewaesser/. 4 http://www.hamburg.de/insel-neuwerk/. Drucksache 21/13460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Mittel unternimmt der Senat zur Verringerung der Gefahr durch Zerkarien? Die Hamburger Badegewässer sind ungechlorte, überwiegend naturnahe Gewässer mit allen Lebensgemeinschaften, die in Gewässern natürlicherweise vorkommen können . Die aktive Bekämpfung von Zerkarien ist daher ohne erhebliche Eingriffe in das Ökosystem in der Regel nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und mittels Internet über das Vorkommen und die möglichen Folgen von Zerkarien informiert. Eine geringere Anzahl von Wasservögeln kann unter anderem die Ausbreitung von Zerkarien eindämmen. Daher wird durch Aufklärung und Informationen gebeten, das Füttern von Wasservögeln zu unterlassen. 4. Warum wurden die Probenintervalle an der Badestelle Neuwerk nicht eingehalten? Wann findet die nächste Prüfung statt? Die Bewertung der bakteriologischen Badegewässerqualität erfolgt gemäß Vorgabe der EU auf Basis der Untersuchungen der vergangenen vier Jahre (die derzeitige Bewertung berücksichtigt die Jahre 2017, 2016, 2015 und 2014). Die Proben der Insel Neuwerk werden per Post (Schiff und Landweg) in das Labor gesendet. Eine Probe ist 2017 auf dem Postweg verloren gegangen, sodass das zulässige Intervall von längstens einem Monat zwischen den Probenahmen nicht eingehalten werden konnte. Die Bewertung musste daher ausgesetzt werden. Die nächste Beprobung findet am 9. Juli 2018 statt. 5. Welche Wasserabschnitte in Flüssen oder Seen in Hamburg eignen sich nach der Ansicht des Senates für die Einrichtung weiterer Badestellen? Derzeit eignen sich keine weiteren Seen beziehungsweise Flüsse für die Einrichtung zusätzlicher Badestellen. 6. Welche Wasserabschnitte in Flüssen oder Seen kommen nach der Ansicht des Senates von der Sicherheitslage in Betracht, scheiden aber derzeit aufgrund der Wasserqualität aus? Der Neuländer See (siehe dazu Drs. 21/2508 und 21/6077) sowie der Westensee (siehe dazu Bezirkliche Drs. 20-1260.01 und 20-1611.01) kommen aufgrund der jeweiligen Wasserqualität als Badegewässer nicht in Betracht. In beiden Seen kommt es immer wieder zur massenhaften Entwicklung von toxinbildenden Cyanobakterien (Blaualgen).