BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13463 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 15.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Poppenbütteler Berg Ende Mai 2018 Für den Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind laut Drs. 21/9744 genau 118 Wohneinheiten für maximal 500 Flüchtlinge geplant. Ende 2017 begann die Belegung der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU). In Drs. 21/13052 hieß es nun aber, die Belegung des ersten Bauabschnitts sei nach Belegung von 101 Wohnungen mit 407 Flüchtlingen abgeschlossen. Ich frage den Senat: 1. Stimmt die Aussage der Drs. 21/13052, dass die Belegung des ersten Bauabschnitts Ende April 2018 abgeschlossen wurde? Wenn ja, warum? Gemäß Aussage in Drs. 21/13052 wurde die Vermietung der Wohnungen des Teils des ersten Bauabschnitts, der nicht für Zwecke der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) vorgesehen ist, sondern bereits von Beginn vermietet wird, abgeschlossen . Die Belegung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist hingegen noch nicht abgeschlossen. 2. Wie viele Personen waren in der örU Poppenbütteler Berg Ende Mai 2018 untergebracht? 3. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? Geschlecht Kinder & Jugendli-che Erwachsene Gesamt Männlich 90 188 278 Weiblich 69 83 152 Gesamt 159 271 430 Das jüngste Kind ist vier Monate alt. Die älteste Person hat ein Alter von 73 Jahren. Das Durchschnittsalter liegt bei 24,05 Jahren. 4. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? Am Poppenbütteler Berg/Ohlendieckshöhe leben 68 Familien (277 Personen), 136 alleinstehende Männer und 17 alleinstehende Frauen. Bei den Alleinstehenden sind auch Personen enthalten, die als volljährige Kinder im Familienverbund leben. 5. Wie viele Wohnungen sind bereits insgesamt belegt und mit wie vielen Personen sind sie jeweils belegt? Wie viele davon sind ausschließlich mit Angehörigen einer Familie belegt? Drucksache 21/13463 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Insgesamt sind 102 Wohnungen belegt, davon 68 ausschließlich mit Familienangehörigen . Derzeit sind belegt: - 19 Einzimmerwohnungen, - 39 Zweizimmerwohnungen, - 36 Dreizimmerwohnungen und - acht Vierzimmerwohnungen, in denen acht bis neun Personen untergebracht sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/11504. 6. Aus welchen Ländern kommen sie? Die Staatsangehörigkeit der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten 420 Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Personen* Afghanistan 137 Syrien 120 Eritrea 70 Irak 40 Iran 24 Somalia 13 ungeklärt 12 Äthiopien, Marokko, Russische Föderation, Sudan je 1 * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antwort zu 2. und 3.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Daten aus unterschiedlichen Datensystemen ausgewertet werden müssen. 7. Aus welchen Unterkünften kommen die in diesem Monat Hinzugekommenen ? Die neu Zugezogenen kommen aus den öffentlich-rechtlichen Unterkünften Flughafenstraße und Neuenfelder Fährdeich sowie aus den Erstaufnahmeeinrichtungen Schmiedekoppel und Amalie- Sieveking -Krankenhaus. 8. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner der Unterkunft? Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen* Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 364 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug 31 Aufenthaltsgestattung 21 Duldung 4 * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antwort zu 2. und 3.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. 9. Gab es in diesem Monat Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei ? Wenn ja, wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Nach Auswertung des Einsatzleitsystems der Feuerwehr ergaben sich für das Objekt Ohlendiek/Poppenbütteler Berg im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Mai 2018 die in nachstehender Tabelle aufgeführten Einsätze: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13463 3 Anrufzeitpunkt Anzahl Alar-mierungen Eingesetztes Personal Alarmstichwort Einsatzgrund 04.05.18 06:41:03 1 2 Notfall Erkrankung 09.05.18 22:11:49 2 8 Technische Hilfe mit RTW Person im Fahrkorb 21.05.18 10:54:28 1 2 Notfall normale Fahrt Erkrankung 28.05.18 23:29:37 1 2 Notfall Fehlfahrt 28.05.18 23:35:53 1 2 Notfall normale Fahrt Erkrankung 30.05.18 19:56:57 1 2 Notfall Erkrankung Gesamt 7 18 Die Veranlasser von Einsätzen werden bei der Feuerwehr nicht erfasst, deren Daten sind daher nicht vorhanden. Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeitraum 1. Mai bis 31. Mai 2018 sind keine Polizeieinsätze im Sinne der Fragestellung registriert. 10. Wie viele Mitarbeiter sind in der bzw. für die Unterkunft tätig in der a) Verwaltung? b) Betreuung? Siehe Drs. 21/11184. 11. Wie viele Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter gibt es und wie viele besuchen davon bereits eine Kita? Wurden die Kinder, für die es laut Drs. 21/12702 noch keine Lösung gab beziehungsweise die auf der Warteliste stehen, inzwischen versorgt? Es leben 51 Kinder unter sechs Jahren in der Unterkunft. Um die Kinder, unterbringen zu können, ist die BASFI/Kita-Trägerberatung mit den Kita-Trägern in Kontakt, damit diese zusätzliche Plätze anbieten. Außerdem arbeiten die BASFI/Kita-Trägerberatung und f & w daran, kurzfristig eine temporäre Lösung für eine Kita zu realisieren. 12. Laut Drs. 21/13052 sollen perspektivisch „28 Kinder aus der Unterkunft und 22 Kinder, die nicht in der Unterkunft leben, betreut werden“. Sind mit Unterkunft ausschließlich die örU gemeint oder auch die Wohnungen im Quartier insgesamt? Die Bezeichnung „Unterkunft“ meint in diesem Kontext die örU. 13. In Drs. 21/12702 heißt es, dass Behörde und f & w im Mai entschieden hätten, für die Kita in Baufeld 6 mit 80 Plätzen, in der auch das Eltern- Kind-Zentrum (EKiZ) seinen Betrieb aufnehmen soll, ein Interessenbekundungsverfahren zu starten. Drs. 21/13052 spricht von einem „umfassenden Klärungsbedarf“. Um welche Details ging es hier und was war an ihnen so ungewöhnlich, dass es viel zusätzlicher Zeit bedurfte? Es war zu klären, dass der Bau der Kita durch f & w fördern und wohnen AöR durchgeführt werden soll. Für diese Entscheidung war unter anderem der Aufsichtsrat von f & w zu beteiligen. 14. Zur Überbrückung via Halb-Offener-Betreuung und Tagespflege heißt es in Drs. 21/13052, es müssten räumliche Voraussetzungen geschaffen werden. Wo sollen diese Räume sein? Die Räumlichkeiten sind auf dem Gelände der Ohlendieckshöhe vorgesehen. 15. Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es und wo werden sie jeweils unterrichtet ? Die zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden. Folgende Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) und Basisklassen für Grundschüler befinden sich in der Nähe der Einrichtung: Drucksache 21/13463 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schule Grützmühlenweg Grundschule IVK 1/2 ab 1.8.18 Schule Eberhofweg Grundschule Basisklasse 3/4 9 SUS Grundschule Poppenbüttel Grundschule IVK 1/2 7 SUS Grundschule Poppenbüttel Grundschule IVK 3/4 13 SUS IVK und Basisklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiteren Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Zu Schülerinnen und Schülern in Regelklassen siehe Drs. 21/10093. 16. Welche Angebote werden den Flüchtlingen zu jeweils welchen Zeiten in welchen Räumen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung)? 17. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Siehe Drs. 21/12039, Drs. 21/12357 und Drs. 21/13052. 18. Ist der Vertrag zu Erschließungsplanung inzwischen unterzeichnet? Wenn ja, wann wurde der Vertrag unterzeichnet und wann ist er im Transparenzportal einsehbar? Nein. 19. Seit Abschluss des Bürgervertrages steht fest, dass eine provisorische Fußgängerampel errichtet werden soll. In Drs. 21/13052 heißt es, die behördeninterne Abstimmung liefe. Ist diese inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Das Verfahren befindet sich weiterhin in der behördeninternen Abstimmung. 20. Im Bürgervertrag steht: „Den Gedanken des bewährten Drittelmixes aufgreifend , werden neben geförderten Wohnungen – darunter auch geförderte Seniorenwohnungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – frei finanzierte Wohnungen vorgesehen. Der Bedarf an Wohnungen für Auszubildende und Studierende an diesem Standort ist zu prüfen. Insgesamt ist jedoch bis spätestens 31. Dezember 2019 eine ausgewogene Aufteilung zu erreichen.“ In Drs. 21/13052 heißt es nun aber: „Die Wohnungen werden nicht für eine spezielle Zielgruppe errichtet beziehungsweise geschaffen.“ Wieso wird die Zusage des Bürgervertrages nicht eingehalten? Die Aussage in Drs. 21/13052 zielt ausschließlich auf die Baustandards der Wohnungen ab, die unabhängig von der späteren Nutzung beziehungsweise Bewohnerschaft sind. Die Wohnungen stehen somit grundsätzlich allen Nutzergruppen offen und können entsprechend der im Bürgervertrag vorgesehenen Durchmischung vermietet werden .