BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13466 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 15.06.18 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Mai 2018? Derzeit kommen immer noch „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg . Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Mai 2018 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 34.114 nach § 22 Satz 1 AufenthG 26 nach § 22 Satz 2 AufenthG 125 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.284 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 478 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 55 nach § 23a AufenthG 171 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 404 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 16.131 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 4.530 nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernis) 5.539 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.030 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 504 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 3.349 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 263 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 25 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 18 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 131 Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 34.114 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) 15 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) 31 Niederlassungserlaubnis 9.051 nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 1.930 nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) 2 nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 3.241 nach § 26 Abs. 3 Satz 2 AufenthG 7 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.871 Aufenthaltsgestattung 7.790 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.152 Summe der Flüchtlinge 56.107 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 10.118 Afghanistan 9.575 Irak 2.419 Iran 2.344 Eritrea 1.970 Russische Föderation 726 Ghana 621 Serbien 581 Somalia 497 Türkei 442 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.940 Iran 1.190 Russische Föderation 1.043 Türkei 701 Bosnien und Herzegowina 458 Serbien 313 Kosovo 231 Togo 216 Irak 185 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 144 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 3.167 Irak 1.094 Iran 776 Syrien 633 Russische Föderation 578 Somalia 213 Türkei 167 Eritrea 164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 3 Herkunftsland Zahl der Personen Albanien 100 Ägypten 84 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 567 Russische Föderation 436 Ägypten 420 Ghana 363 Serbien 307 Montenegro 239 Mazedonien (ehem. Jugosl. Rep.) 230 Iran 178 Aserbaidschan 175 Kosovo 175 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Polen* 145 Türkei 114 Afghanistan 105 Mazedonien (ehem. Jugosl. Rep.) 98 Serbien 92 Rumänien* 92 Albanien 88 Ghana 70 Bulgarien* 65 Iran 64 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.05.2018 * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im Mai 2018 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern verblieben in Hamburg? Bitte nicht auf die Internetseite www.hamburg.de verweisen, sondern an dieser Stelle beantworten, da die Länderaufschlüsselung auf der Internetseite nur jeweils den vergangenen Monat behandelt und somit nicht zu Dokumentationszwecken dient. Im Mai 2018 suchten 713 Menschen in Hamburg Schutz. 418 Personen wurden nach den §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) und § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsländer der Personen, für die eine Verteilungsentscheidung getroffen wurde, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Afghanistan 116 69 Syrien 92 79 Iran 67 25 Somalia 43 20 Türkei 37 33 Irak 37 16 Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Ghana 32 25 Albanien 31 24 Eritrea 28 16 Nigeria 27 16 Russische Föderation 27 14 3. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Mai 2018 in Hamburg einen Asylantrag? Die für die Beantwortung der Frage notwendigen Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Beantwortung der Fragestellung muss deshalb zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller (siehe Drs. 21/4919) wurden Hamburg im Mai 2018 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Insgesamt verblieben im Mai 2018 85 sogenannte Duldungsantragsteller in Hamburg. Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsländer Personen Ghana 23 Albanien 19 Serbien 5 Kososvo 4 Afghanistan, Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.), Nigeria, Ukraine Je 3 Algerien, Ägypten, Eritrea, Iran, Mali, Somalia, Türkei, Vietnam Je 2 Armenien, Burkina Faso, Irak, Moldau, Montenegro , Peru Je 1 Zehn Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a (AufenthG) für die Dauer von zwei Monaten. 75 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von einem Monat. 5. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Mai 2018 mit welchem Ergebnis beschieden? 6. Wie war die Gesamtschutzquote im Mai 2018? Siehe Antwort zu 3. 7. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im Mai 2018? Nach einem Bericht des BAMF (Stand 18. Juni 2018) wird die Verfahrensdauer für Neufälle (Antragstellung ab dem 1. Januar 2017) mit 2,7 Monaten, die für Altverfahren mit 26,8 Monaten angegeben. 8. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Mai 2018 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 20.697 13.358 59 9.145 24.967 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 5 Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Niederlassungserlaubnis 5.210 3.841 0 434 8.617 0 Aufenthaltsgestattung 5.313 2.467 10 2.296 5.494 0 Duldung 3.360 1.783 9 1.567 3.585 0 (Quelle: AZR, Stand: 31.05.2018) Unterkünfte 9. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Erstaufnahme (EA), der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnberechtigter und nichtwohnberechtigter Zuwanderer) und den Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Die Belegungszahlen zum 31. Mai 2018 (Buchungsstand 31. Mai 2018) in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sowie im Ankunftszentrum Rahlstedt sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Standort Belegung Amalie-Sieveking-Krankenhaus 54 Fiersbarg 397 Harburger Poststraße 280 Kaltenkirchener Straße 102 Neuer Höltigbaum 468 Nostorf/Horst 88 Oskar-Schlemmer-Straße 53 Schmiedekoppel 718 Schnackenburgallee 380 Sportallee 256 Gesamt 2.796 Ankunftszentrum Belegung Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 143 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme ) 2 Gesamt 145 Zur Belegung der Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen siehe Anlage 1. Im Bereich der Erstversorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hielten sich am Stichtag 31. Mai 2018 insgesamt 77 unbegleitete minderjährige Ausländer in folgenden Einrichtungen auf: Einrichtung Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst 12 KJND - Mädchenhaus 2 Clearingstelle 1 2 Clearingstelle 3 EVE 42 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 2 1 Freie Träger, andere Orte 4 Einrichtungen des LEB 18 Gesamt 81 10. Wie viele Bewohner von EAs in Hamburg waren im Mai 2018 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hinaus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Herkunftsstaaten ? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 11. Drs. 21/10677 zufolge wohnen zahlreiche Flüchtlinge nicht in den ihnen zugeteilten Unterkünften. Bewohner, die eine EA mehr als drei Tage beziehungsweise eine örU mehr als fünf Tage ohne Begründung verlassen , werden vom Unterkunftsmanagement bei den Meldebehörden und Leistungsträgern abgemeldet. a) Wie viele Flüchtlinge aus EAs wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im Mai jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA März 189 April 101 Mai 166 Juni 130 Juli 138 August 168 September 121 Oktober 101 November 154 Dezember 118 2018 Anzahl der Abmeldungen aus EA Januar 152 Februar 143 März 138 April 100 Mai 164 b) Wie viele Flüchtlinge aus örU wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im Mai jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl derjenigen zugewanderten Personen, die aus der örU unbekannt verzogen sind. 2017 Januar Februar März April Mai Juni 141 152 119 157 154 249 Juli August September Oktober November Dezember 240 294 269 254 118 79 2018 Januar Februar März April Mai Juni 138 120 153 73 96 - Juli August September Oktober November Dezember - - - - - - 12. Wie viele Personen erhielten im Mai 2018 Leistungen nach AsylbLG? Monat Anzahl Pers. § 3 AsylbLG Anzahl Pers. § 2 AsylbLG Anzahl Pers. Gesamt Mai 18 3.670 7.859 11.529 Quelle: Datawarehouse, Geschäftsstatistik 13. Wie viele Personen gelten aktuell in etwa als „vordringlich Wohnungssuchende “? Wie viele sind davon anteilig Flüchtlinge? Siehe Drs. 21/12037 und 21/6544. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 7 14. Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im Mai neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Nach Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wurden 340 Personen im Mai 2018 in EA aufgenommen. 776 Personen verließen im gleichen Zeitraum die EA, davon wechselten 551 Personen in eine örU. Verlassen haben die örU im gleichen Zeitraum insgesamt 446 Personen (Zuwanderer ). Im Monat Mai 2018 wurden 309 Personen (Zuwanderer) aus der örU mit Wohnraum versorgt. Im Mai 2018 sind im Bereich der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Ausländer 47 Personen neu aufgenommen worden. Im selben Monat haben insgesamt 41 unbegleitete minderjährige Ausländer die Erstaufnahme und Erstversorgung wieder verlassen: - Sieben unbegleitete minderjährige Ausländer wechselten in eine Folgeeinrichtung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung oder verblieben in ihrer Einrichtung mit neuer Hilfeform. - In 25 Fällen erfolgten eine Feststellung der Volljährigkeit und der Umzug in eine Wohnunterkunft. - Sieben unbegleitete minderjährige Ausländer haben sich mit unbekanntem Ziel entfernt. - Ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer ist mit Verwandten zusammengeführt worden. - Ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer ist in sein Heimatland zurückgekehrt. 15. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Bitte nicht auf www.hamburg.de verweisen und vor allem neu in die Planung aufgenommene Standorte transparent an dieser Stelle ausweisen. Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die örU in der Holsteiner Chaussee in leichter Massivbauweise als Ersatz für das parallel geschlossene benachbarte Pavillondorf eröffnet wurde . Die in Planung befindlichen Unterkünfte sind der Standortkarte auf http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ zu entnehmen. Im Bereich der Betreuungseinrichtungen des LEB für unbegleitete minderjährige Ausländer wurde im Mai keine Einrichtung neu in Betrieb genommen. Wegen des geringen Bedarfs und ausreichend vorhandener Kapazitäten werden keine neuen Standorte geprüft. Im Mai wurde die Betreute Einrichtung für Flüchtlinge in der Haldesdorfer Straße im Bezirk Wandsbek geschlossen. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 16. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kamen im Mai 2018 neu nach Hamburg? Im Mai 2018 kamen 47 unbegleitete minderjährige Ausländer aus folgenden Herkunftsländern nach Hamburg: Herkunftsland m w Gesamt Somalia 10 10 Afghanistan 6 1 7 Guinea 5 1 6 Marokko 3 3 Libyen 2 2 Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Herkunftsland m w Gesamt Albanien 2 2 Eritrea 1 1 2 Irak 2 2 Burkina-Faso 1 1 Vietnam 1 1 Togo 1 1 Saudi-Arabien 1 1 Pakistan 1 1 Äthiopien 1 1 Sudan 1 1 Gambia 1 1 Tschetschenien 1 1 Mali 1 1 Indien 1 1 Ghana 1 1 Iran 1 1 Gesamt 44 3 47 17. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und UMA als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII gab es mit Stand Ende Mai 2018 in Hamburg? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/ und Anlage 2. Rückführungen/Ausreisen 18. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Mai 2018 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31. Mai 2018 auf 5.152 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 18. b) aufgeschlüsselt. 1.776 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, wovon 455 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Welche Stelle erfasst die Aufenthaltsdauer der Geduldeten und wie lange ist diese jeweils? Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG G es am t A fg ha ni st an R us si sc he F öd er at io n Ä gy pt en G ha na Se rb ie n M on te ne gr o M az ed on ie n (e he . Ju go sl . R ep .) Ira n A se rb ai ds ch an K os ov o Duldung nach § 60a (alt) 3 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 9 Duldungssachverhalte nach AufenthG G es am t A fg ha ni st an R us si sc he F öd er at io n Ä gy pt en G ha na Se rb ie n M on te ne gr o M az ed on ie n (e he . Ju go sl . R ep .) Ira n A se rb ai ds ch an K os ov o Duldung nach § 60a Abs. 1 7 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 5 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.069 447 248 87 297 241 143 195 63 73 142 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 344 11 62 11 23 27 23 17 2 33 11 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.538 92 108 280 28 35 66 11 103 67 16 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 39 2 2 0 9 3 3 1 4 1 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 4 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 124 10 3 42 4 1 0 5 5 1 3 Duldung nach § 60a Abs. 2b 19 3 11 0 0 0 3 0 0 0 2 Gesamt 5.152 567 436 420 363 307 239 230 178 175 175 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.05.2018) Die Aufenthaltsdauer der Geduldeten wird von der Ausländerbehörde erfasst, die auch die Duldungen erteilt. Die Aufenthaltsdauer wie auch die Erteilungsdauer der Duldungen richten sich nach den individuellen Umständen der jeweiligen Einzelfälle, die aus den individuellen Ausländerakten zu ersehen sind. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 237 149 Bosnien und Herzegowina 106 83 Ghana 433 363 Kosovo 212 175 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 328 230 Montenegro 255 239 Senegal 16 11 Serbien 399 307 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.05.2018) d) Wie viele Personen befanden sich im Mai 2018 insgesamt in Abschiebehaft? Wie viele davon jeweils an welchem Standort? Insgesamt befanden sich 25 Personen in Abschiebehaft (§ 62 AufenthG). 23 Personen befanden sich in der Rückführungseinrichtung Hamburg, die beiden übrigen Personen waren in der JVA Langenhagen untergebracht. Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 e) Wie viele Personen aus Abschiebehaft wurden im Mai 2018 in jeweils welches Land abgeschoben? Wie viele Personen wurden aus welchen anderen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen? 19 Personen wurden im Mai aus Abschiebehaft in folgende Länder abgeschoben: Jeweils eine Person wurde nach Afghanistan, Albanien, Gambia, Italien, Kroatien, Litauen, Montenegro, Polen, Rumänien und Schweden, jeweils zwei Personen nach Algerien, Marokko und die Türkei; drei Personen wurden nach Ägypten abgeschoben. Zwei Personen wurden mangels Haft- und Verwahrfähigkeit aufgrund einer Suchtproblematik aus der Rückführungseinrichtung Hamburg entlassen. f) Wie viele Personen befanden sich im Mai 2018 in Ausreisegewahrsam und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Im Mai befanden sich zwei Personen, davon eine Person mit tunesischer und eine Person mit chilenischer Staatsangehörigkeit, in der Rückführungseinrichtung nach § 62 b AufenthG. 19. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Mai 2018? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im Mai 2018 wurden 146 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 111 Rückführungen vollzogen werden. 35 vorbereitete Rückführungen konnten aufgrund folgender Abschiebehindernisse nicht vollzogen werden: Grund für Nichtvollzug der Rückführung Zahl der Personen nicht angetroffen 17 Widerstand 1 Krankheit 7 Familie nicht vollständig 10 20. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im Mai 2018? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 44 Überstellungen in Drittländer 14 Überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigung 53 Summe 111 Flüchtlingsbetreuung 21. Aus wie vielen Mitarbeitern beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bestand am 31. Mai 2018 aus 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (56,19 VZÄ). 22. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ in der Ausländerbehörde waren im Mai 2018 mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befasst? Das Referat E 34 (Rückführungen) bestand am 31. Mai 2018 aus 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 30,50 VZÄ. Das Referat E 35 (Rückführungseinrichtung), dass seit dem 13. April 2018 eingerichtet wurde, bestand am 31. Mai 2018 aus 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 12,85 VZÄ. Das Referat E 32 (Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen), das auch für die Vorbereitung der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zuständig ist, umfasste 103 Beschäftigte mit 98,18 VZÄ. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 11 23. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ der Sozialbehörde und der Innenbehörde beschäftigten sich im Mai 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Bezüglich LEB bitte zusätzlich angeben, wie viele VZÄ im Bereich der Betreuung von unbegleitet und minderjährig eingereisten Ausländern als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige tätig sind. Neben dem Referat E 32 (siehe Antwort zu 22.) ist in der Behörde für Inneres und Sport (BIS) auch das Referat E 33 (Zugang, Weiterleitung und Leistung) mit 79 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (75,99 VZÄ) für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig. Ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer war zum Stichtag 31. Mai 2018 beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) im Rahmen der Erstaufnahme , Erstversorgung nach § 42a beziehungsweise 42 SGB VIII und im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen nach §§ 27 SGB VIII Personal im Umfang von 178,46 VZÄ beschäftigt. Die Angaben enthalten alle Berufsgruppen in den Einrichtungen , also auch Sprach- und Kulturmittlung, Leitung und Hauswirtschaft sowie den Fachdienst Flüchtlinge (11,69 VZÄ). Bei den VZÄ ist auch Personal von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung enthalten, welches noch im Schwerpunkt auf junge Flüchtlinge ausgerichtet ist. Auf die Betreuung von 39 jungen volljährigen Ausländern in den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF), die als unbegleitet minderjährig eingereist sind, entfallen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:3 rechnerisch 13 VZÄ zuzüglich anteiliger Leitungs- und Hauswirtschaftskräfte. Anteiliges Betreuungspersonal für einzelne, in anderen Betreuungsangeboten (zum Beispiel Ambulant Betreutes Wohnen, Jugendwohnungen) des LEB lebende junge volljährige Ausländer wird aufgrund des geringen rechnerischen Anteils nicht explizit ausgewiesen und ist deshalb unberücksichtigt geblieben. In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sind 11,28 VZÄ im Bereich der Amtsvormundschaften mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern beschäftigt. Weiterhin sind Beschäftigte im ZKF eingesetzt, die sowohl der BASFI als auch der BIS zugeordnet sind. 24. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ welcher Bezirke beschäftigten sich im Mai 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Siehe Anlage 3. 25. In welchen mit der Flüchtlingsverwaltung beauftragten Bereichen wurde aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen im Mai Personal abgebaut ? Siehe Drs. 21/12359. 26. Wie viel Personal wurde bei den Trägern der Unterkünfte im Mai 2018 reduziert? Nach Auskunft der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen f & w, ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH, Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V., Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. sowie Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. konnte für Mai 2018 eine Personalreduktion von 13,9 VZÄ ermittelt werden. Bei den Betreibern der örU erfolgte keine Personalreduzierung. Verfahren 27. Wie viele Asylsachen gingen im Mai 2018 beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Klagen und Rechtsschutzverfahren unterscheiden. Wie viele Verfahren wurden im Mai 2018 jeweils erledigt? Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Im Mai 2018 sind beim Verwaltungsgericht Hamburg 197 Klagen und 67 Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Im selben Zeitraum sind dort 318 Klagen und 84 Eilverfahren in Asylsachen erledigt worden. 28. Wie viele Asylsachen gingen im Mai 2018 beim Oberverwaltungsgericht ein? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind im Mai 2018 insgesamt 36 Verfahren in Asylsachen eingegangen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 13 Anlage 1 Untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (Stand 31.05.2018) Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung GB Regelangebote Altona I W601 Notkestraße 97 96 0 1 W619 Luruper Hauptstraße 391 0 266 125 W625 Kroonhorst 303 149 69 85 W703 Björnsonweg (im Belegungsaufbau ) 100 1 17 82 W714 Holmbrook 192 6 107 79 W743 Pavillondorf Sieversstücken 558 213 137 208 W787 Alsenstraße 74 41 21 12 W835 Blomkamp 424 55 236 133 Summe 2139 561 853 725 Altona_II W711 August-Kirch-Straße 479 44 243 192 W775 Holstenkamp 146 32 73 41 W807 Notkestraße 620 36 339 245 W824 Sibeliusstraße 223 15 45 163 W869 Albert - Einstein - Ring 433 0 313 120 W923 Bahrenfelder Straße 13 0 3 10 W924 Eimsbüttler Straße 140 26 54 60 W925 Grünewaldstraße 15 1 9 5 W926 Waidmannstraße 98 8 41 49 W927 Max-Brauer-Allee 13 0 6 7 W928 Borselstraße 7 0 7 0 Summe 2187 162 1133 892 Harburg W610 Rotbergfeld (im Belegungsaufbau ) 92 0 18 74 W617 Neuenfelder Fährdeich 271 0 181 90 W700 Wetternstraße 190 48 49 93 W728 Am Radeland 158 9 108 41 W734 Lewenwerder 322 38 197 87 W742 Am Aschenland 452 55 155 242 W782 Winsener Straße 282 17 125 140 W788 Sinstorfer Kirchweg 296 21 176 99 W789 Cuxhavener Str. 186 22 92 72 W914 Osterbaum 10 6 0 4 W918 Stader Str.106a 25 6 2 17 W950 WS Transit 187 60 68 59 W982 Am Röhricht 607 0 430 177 Summe 3078 282 1601 1195 Bergedorf W611 Achterdwars 153 149 2 2 W627 Ladenbeker Furtweg 169 89 36 44 W727 Brookkehre 433 152 145 136 W732 Pavillondorf Curslack I 555 129 275 151 W738 Curslack II 321 91 81 149 W748 Sandwisch 87 22 29 36 W806 Kurt-A.Körber-Chaussee 26 1 18 7 Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W828 Rahel-Varnhagen-Weg 286 47 123 116 W836 Weidenbaumsweg 173 3 67 103 W840 Sülzbrack 220 0 129 91 W951 Nettelnburg (Belegungsstopp aufgrund anstehender Schließung) 141 13 66 62 Summe 2564 696 971 897 Wandsbek_I W613 Bargteheider Straße 130 125 1 4 W623 Großlohe 151 89 23 39 W648 Sieker Landstraße 11 48 1 32 15 W690 Kielkoppelstraße 86 0 17 69 W735 Pavillondorf Waldweg 134 22 37 75 W752 Rahlstedter Straße 114 1 82 31 W783 Waldreiterring 13 5 1 7 W785 Meilerstraße 318 5 170 143 W817 Sieker Landstraße 61 263 21 98 144 W819 Grunewaldstraße 632 49 430 153 W830 August-Krogmann-Straße 90 90 0 0 Summe 1979 408 891 680 Wandsbek_II W650 Moosrosenweg 93 11 41 41 W723 Volksdorfer Grenzweg 165 21 93 51 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee 203 76 40 87 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 289 237 4 48 W749 Litzowstraße 109 32 38 39 W750 Lademannbogen 158 3 74 81 W751 Bahngärten 116 79 12 25 W790 Flughafenstraße 234 88 68 78 W825 Duvenstedter Damm 234 19 151 64 W834 Rodenbeker Straße 327 0 197 130 W841 Am Stadtrand 682 9 427 246 W861 Walddörferstraße 252 0 119 133 W909 Kirchhofstwiete 39 0 16 23 Summe 2901 575 1280 1046 Mitte_I W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 92 90 2 0 W651 Kirchenpauerstraße 680 6 383 291 W718 Eiffestraße 48 318 30 217 71 W786 Wendenstraße 146 20 74 52 W805 Friesenstraße 442 0 268 174 W812 Hinrichsenstraße 147 23 88 36 W831 SNP Grüner Deich 164 35 48 81 W837 Eiffestraße 398 183 2 87 94 Summe 2172 206 1167 799 Mitte_II W620 Billbrook 612 127 305 180 W626 Horner Geest 131 119 6 6 W767 Georg-Wilhelm-Straße 111 54 27 30 W771 Pavillondorf Mattkamp 325 66 123 136 W776 An der Hafenbahn (Unterbelegung auf Grund umfangreicher Sanierungen) 210 45 54 111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 15 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W778 Billbrookdeich 115 114 1 0 W818 Am Veringhof 134 9 92 33 W833 SNP Weddestraße 251 12 113 126 W839 Schlenzigstraße 340 0 146 194 W900 Billstieg 641 115 341 185 Summe 2870 661 1208 1001 Nord_I W615 Hornkamp 75 71 1 3 W653 Maienweg 191 13 124 54 W658 Paul-Stritter-Weg 38 0 22 16 W701 Langenhorner Chaussee 73 1 40 32 W715 Eschenweg 282 63 146 73 W745 Alsterberg 251 98 93 60 W755 Jugendpark Langenhorn 356 95 110 151 W774 Erdkampsweg 78 5 46 27 W827 Fibigerstraße 223 2 148 73 W846 Kiwittsmoor 498 3 365 130 W849 Große Horst 431 1** 265 165 Summe 2496 352 1360 784 Nord_II W649 Averhoffstraße (im Belegungsaufbau ) 135 1 8 126 W675 Dehnhaide/Krausestr. 64 1 34 29 W704 Freiligrathstraße 324 27 223 74 W707 Holsteinischer Kamp 92 26 42 24 W709 Borsteler Chaussee 43 25 5 13 W717 Hufnerstraße 207 8 144 55 W733 Pavillondorf Tessenowweg 442 187 112 143 W801 Heinrich-Hertz-Straße 106 1 59 46 W820 Opitzstraße 311 26 211 74 Summe 1724 302 838 584 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 26 25 0 1 W612 Bornmoor 178 178 0 0 W622 Wegenkamp 66 51 3 12 W712 Sophienterrasse 154 0 113 41 W726 Pinneberger Straße 146 8 51 87 W736 Holsteiner Chaussee 159 154 1 4 W784 Grandweg (im Belegungsabbau ) 28 3 16 9 W804 Lohkoppelweg 29 0 20 9 W847 Kollaustraße 138 19 49 70 W862 Große Bahnstraße (im Belegungsaufbau) 168 1** 28 139 W903 Hornackredder 16 13 0 3 Summe 1108 452 281 375 Summe Regelangebote 25218 4657 11583 8978 GB Spezialangebote W677 JEP Hinrichsenstraße 19 19 0 0 UPW_/_Altona W646 UPW Suurheid (im Belegungsaufbau ) 293 0 233 60 Summe 293 0 233 60 UPW_/_Bergedorf W867 UPW Am Gleisdreieck 2494 0 1933 561 Summe 2494 0 1933 561 Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung UPW_Eimsbüttel W641 UPW Duvenacker (im Belegungsaufbau) 346 0 206 140 Summe 346 0 206 140 UPW_/_Wandsbek W645 Butterbauernstieg (im Belegungsaufbau ) 187 0 139 48 W842 Poppenbüttler Berg (im Belegungsaufbau) 430 0 392 38 W857 UPW Raja-Ilinauk-Straße 803 0 740 63 W863 Elfsaal 347 0 296 51 Summe 1767 0 1567 200 Summe Spezialangebote 4919 19 3939 961 Gesamtsumme örU 30137 4676 15522 9939 * Bei dieser Personengruppe ist aufgrund der Mitteilungen des BAMF in Kürze mit einem offiziellen Statuswechsel zu rechnen, somit konnten sie für die Unterkunft mit der Perspektive Wohnen als Bewohner ausgewählt werden. ** Diese Personen haben einen Flüchtlingshintergrund und wurden über den Bezirk in die örU vermittelt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 17 Anlage 2 1. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Erstversorgung nach § 42 und § 42a SGB VIII nach Herkunftsländern Stichtag 31.05.2018, Quelle: LEB Herkunftsland m w Gesamt Afghanistan 20 1 21 Somalia 11 5 16 Eritrea 7 5 12 Guinea 7 2 9 Iran 3 1 4 Albanien 1 1 Syrien 2 1 3 Serbien u. Montenegro 3 3 Marokko 2 2 Mazedonien 1 1 Ghana 1 1 Gambia 1 1 Äthiopien 1 1 Kongo 1 1 Saudi-Arabien 1 1 Irak 1 1 Gesamt 63 18 78 2. Unbegleitete Ausländer in Hilfen zur Erziehung nach § 27 und Volljährigenhilfe nach § 41, einschließlich BEF, nach Herkunftsländern Stichtag 31.05.2018, Quelle: JUS-IT, DWH minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: afghanisch 118 16 505 31 670 eritreisch 23 4 148 50 225 syrisch 46 4 132 182 somalisch 11 6 100 39 156 ägyptisch 26 120 2 148 guineisch 7 2 34 10 53 gambisch 3 11 5 19 irakisch 5 3 13 21 iranisch 3 3 6 3 15 albanisch 6 2 2 2 12 beninisch 2 10 12 palästinensisch 2 7 9 nigerianisch 2 2 4 8 algerisch 1 4 1 6 guinea-bissauisch 1 4 5 pakistanisch 1 4 5 angolanisch 1 2 3 äthiopisch 2 1 3 indisch 3 3 ghanaisch 1 2 3 ivorisch 2 2 4 marokkanisch 1 2 3 serbisch 2 2 sierra-leonisch 2 2 4 armenisch 1 1 burkinisch 1 1 chinesisch 1 1 jemenitisch 1 1 libanesisch 1 1 Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: montenegrinisch 1 1 russisch 1 1 salomonisch 1 1 sudanesisch 1 1 tschechisch 1 1 tunesisch 1 1 ukrainisch 1 1 vietnamesisch 1 1 Summe: 263 41 1121 159 1584 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13466 19 Anlage 3 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter /-innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäfti - gungsvolumen ) HH-Mitte JA 1 - Asyl 16 14,4 inkl. Leitung JA - KTB 20 16,4 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GA 4 – TBC Sondereinsatz Konzept Röntgen GAL 15 8 12,40 6,60 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GS - Allg. Sozialhilfe 70 62,19 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Altona GS 65 61,97 inkl. Leitung Hierbei handelt es sich sowohl um die damals zusätzlich eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Versorgung von Flüchtlingen beschäftigt sind. Alles sind Mischaufgaben; der Anteil an Flüchtlingsbetreuung ist nicht gesondert darzustellen. GA, Abteilung Medizinische Erstversorgung von Flüchtlingen 16 12,26 Die Steigerung ist mit dem Abbau von Honorarkräften und der abschließenden Besetzung der vakanten Stellen zu erklären. JA 3 ASD 6 15 13,82 Inkl. Leitung und Geschäftszimmer Steigerung aufgrund der Besetzung bisher vakanter Stellen. SR 2 2 inkl. Leitung SR1 Eimsbüttel1 JA2/ASD3 Asyl 6 4,5 geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA2 3 0,75 Angebote der Mütterberatung in Flüchtlingsreinrichtungen (Testbetrieb ohne eigene Ressource) geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA1/GA3 4 0,75 hygienische Überwachung Flüchtlingseinrichtungen ; med.- gutachterliche Fragestellungen bei Flüchtlingen GS 33 29,64 SR 2 1,83 1 Im Bezirk Eimsbüttel sind weiterhin fünf Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsvolumen von 1 VZÄ im Netzwerkmanagement JA tätig. Drucksache 21/13466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter /-innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäfti - gungsvolumen ) HH-Nord JA2/ASD-M 16 13,85 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ JA Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Wandsbek JA2/ASD Asyl 10 8,77 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Bergedorf JA/ASD2 Abschnitt umF/ Flüchtlinge 4 3 SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 JA/KTB GS SR im Übrigen GA IS Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Harburg GA 34 28,07 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GS 63 57,91 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. JA 97 87,29 Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. JA1 ASD 4 6 5,41 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit Zuwanderern. SR 3 2,5 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit dem Thema Zuwanderung .