BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13469 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Daniel Oetzel (FDP) vom 15.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Fehlgeschlagene Schulplanung der Behörde für die Grundschule Marschweg – Warum weigert sich die Schulbehörde einen dritten Klassenzug einzurichten? Die problematische Situation bezüglich der Schulplanung an der Grundschule Marschweg bleibt ungelöst.1 Vonseiten der Elternvertreter wird seit Mitte März 2018 und somit vor dem Versand der Elternbescheide der BSB für den Jahrgang 2018 die Einrichtung eines dritten Klassenzuges gefordert.2 Dies sei angesichts des geplanten Wohnungsbaus und der in den kommenden Jahren zu erwartenden Zuzüge dringend erforderlich. Der Behörde wird vorgeworfen , dass nur mit einem Ist-Wert, nicht aber mit einem voraussehbaren Soll-Wert aufgrund der Zuzüge gerechnet wird. Schon jetzt können nicht alle Schüler an der Schule ihrer Wahl einen Platz bekommen: Nach den Anmeldungen für die Grundschule Marschweg war es dazu gekommen, dass in acht Fällen nicht dem Erstwunsch nachgekommen werden konnte. Aus einem Antwortschreiben des Senats geht hervor, dass der Senat die schulische Situation vor Ort aber als grundsätzlich positiv beurteilt.3 Der Elternrat hat die BSB für die mangelhafte Planung kritisiert, da die Grundschule Marschweg für viele Familien in den nächsten Jahren die „regional zuständige Schule“ sein wird. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Einrichtung der IV-Klasse an der Grundschule Marschweg diskutiert.4 Diese wird von den Elternvertretern ausdrücklich nicht abgelehnt. Es wird vielmehr darauf hingewiesen , dass gewährleistet sein müsste, dass ein Übergang von der IV-Klasse in die Regelklasse an der gleichen Schule möglich ist. Ein durch das Fehlen eines weiteren Klassenzuges erzwungener Schulwechsel wäre einer erfolgreichen Integration nicht zuträglich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Rissen können die drei Grundschulen Iserbarg, Marschweg und Lehmkuhlenweg nach dem Ausbau der Schule Lehmkuhlenweg pro Klassenstufe 253 Schülerinnen und Schüler in elf Parallelklassen aufnehmen. Damit sind gute Voraussetzungen gegeben, die zum kommenden Schuljahr angemeldeten 215 Erstklässler in zehn 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/elbvororte/article213969907/Eltern-veraergert-ueber- Schulplanung.html (Stand 15.06.18). 2 https://www.elternrat-marschweg.de/wp-content/uploads/2018/05/ausschusss-14.-Mai-2018- Elternrat-Marschweg-argumente-für-forderungen.pdf (Stand 15.06.2018). 3 https://www.elternrat-marschweg.de/wp-content/uploads/2018/05/Schulorganisation- Rissen.pdf (Stand 15.06.2018). 4 https://www.elternrat-marschweg.de/wp-content/uploads/2018/05/ausschusss-14.-Mai-2018- Elternrat-Marschweg-argumente-für-forderungen.pdf (Stand 15.06.2018). Drucksache 21/13469 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Klassen aufzunehmen, zumal in der Region in den letzten Jahren kein überdurchschnittlicher Schülerzuwachs zu verzeichnen war, im Schuljahr 2012/2013 hatten sich 208 Erstklässler an den drei Standorten angemeldet. Die zuständige Behörde hat vor diesem Hintergrund und aufgrund der Anmeldezahlen entschieden, wie im letzten Jahr zehn erste Klassen mit durchschnittlich 21,5 Schülerinnen und Schülern in der Region einzurichten (Iserbarg vier, Marschweg zwei und Lehmkuhlenweg vier Klassen). Somit wird die Sollgröße von 23 Schülern pro Klasse in vielen Klassen nicht erreicht, sodass es möglich ist, nachträglich bis zu 15 weitere Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. In der Regel nimmt eine Schule bis zu ihrer im Schulentwicklungsplan festgelegten Obergrenze alle Schülerinnen und Schüler auf. Die Aufnahme wird so organisiert, dass kleine Klassen entstehen: an Grundschulen in sozial schwieriger Lage 17 bis 19 Schülerinnen und Schüler, an allen anderen Grund- und Stadtteilschulen 21 bis 23 und an Gymnasien 25 bis 28 Schülerinnen und Schüler. Lässt sich die Zahl der Kinder nicht auf entsprechend große Klassen aufteilen, wird „auf- oder abgerundet“. Das heißt: Hat eine Schule Anmeldungen für weniger als die Hälfte einer Klasse, wechseln die Kinder an eine andere Schule. Ist dagegen mehr als die Hälfte angemeldet, wird die Klasse mit Kindern anderer Schulen aufgefüllt. Genau so wurde in Rissen verfahren: Da die Schule Marschweg Anmeldungen für umgerechnet rund 2,3 Klassen mit je 23 Kindern hatte, wurde in diesem Fall abgerundet . Acht Kinder wurden entsprechend ihrer Zweitwünsche deshalb an andere Schulen verwiesen, um dort Klassen aufzufüllen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum hat die die BSB in Anbetracht der geplanten und erwarteten Zuzüge von Familien nicht drei Züge an der Grundschule Marschweg ab dem Jahrgang 2018 Jahre eingerichtet? 2. Warum berücksichtigt die BSB den unmittelbar bevorstehenden Zuzug von Neu-Rissenern und geflüchteten Familien mit nur 15 freien Plätzen (an den Grundschulen Iserbarg und Lehmkuhle) für Jahrgang 2018? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. und 4. sowie Drs. 21/12948 und 21/12870. 3. Wie lässt sich die Aussage der BSB aus Anfang Mai 2018, dass 15 Plätze ausreichend seien, mit der Aussage der BSB aus Ende Mai vereinbaren , dass man bei dem zu erwartenden Zuzug mit 24 Kindern pro Jahrgang rechnen würde? 4. Die BSB bezieht für die Schulplanung in Rissen die Grundschule Sülldorf mit ein – inwiefern bezieht sie auch den geplanten Wohnungsbau in Sülldorf für die drei Grundschulen (und später weiterführenden Schulen) mit ein? Bitte unter Nennung konkreter Zahlen darstellen. Unter Berücksichtigung der Bauvorhaben Rissen 45, 51 und 52 sowie Sülldorf 23 und 24 wird derzeit von rund 805 Wohneinheiten bis Ende 2019 und insgesamt maximal 1.000 bis 1.050 Wohneinheiten bis 2022 im Einzugsbereich der drei Grundschulen Iserbarg, Marschweg und Lehmkuhlenweg ausgegangen. Die rund 805 Wohneinheiten entsprechen erwartungsgemäß der Schülerschaft einer zusätzlichen Klasse pro Jahrgang und somit der im Schulentwicklungsplan vorgesehenen Zügigkeit. Eine zusätzliche Klasse pro Jahrgang hat über alle Jahrgänge (VSK bis Jahrgang 11) gerechnet durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler. In den ersten Klassen, die zum 01.08.2018 eingerichtet werden, stehen mit 15 Plätzen noch erhebliche Aufnahmekapazitäten für Zugänge im laufenden Schuljahr zur Verfügung . Dauerhaft stehen zusätzliche Kapazitäten an den drei Grundschulen zur Verfügung , um regelhaft elf Parallelklassen einrichten zu können, siehe Vorbemerkung. Sollte es im Folgenden zu einem Mehrbedarf kommen, könnten somit Schülerinnen und Schüler im Umfang eines weiteren Zugs an den drei Grundschulen versorgt werden . Im Übrigen siehe Drs. 21/12597. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13469 3 5. Welche zwingenden Sachgründe stehen aus Sicht des Senats oder der zuständigen Behörde einer Aufnahme der bisher nicht an der Grundschule Marschweg aufgenommenen Schüler beziehungsweise einer Einrichtung von drei Zügen an der Grundschule Marschweg entgegen? 6. Mindestens vier der vom Marschweg abgelehnten, künftigen Erstklässler haben einen Schulweg von 2.050 m bis 2.300 m Länge zu der ihnen nun zugewiesenen Schule. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Kinder den Weg nicht in der Gruppe zurücklegen können, da die Kinder der unmittelbaren Umgebung fast ausnahmslos zum Marschweg gehen. Wie schätzen der Senat und die BSB die Zumutbarkeit bezüglich des Schulwegs ein? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/12948 und 21/12870. 7. Liegen vonseiten des Senats oder zuständigen Behörde Planungen bezüglich einer zukünftigen Einführung eines dritten Klassenzuges an der Grundschule Marschweg innerhalb dieses Jahrgangs vor? Wenn ja: bitte im Detail darstellen. Wenn nein: warum nicht? Nein. Siehe Drs. 21/12948 und 21/12870. 8. Wie geht die BSB mit der Eventualität um, dass Kinder der künftigen VSK 2018/2019 am Marschweg aufgrund ihres Entwicklungsstandes doch noch in die erste Klasse wechseln können und sollen? Es haben elf Kinder für die VSK am Marschweg eine Platzzusage erhalten, die bereits zum VSK-Beginn sechs Jahre sind oder unmittelbar danach werden. Bislang war an der Grundschule Marschweg ein Aufrücken in solchen Fällen möglich. So sind im laufenden Schuljahr zwei der sogenannten Kann-Kinder beispielsweise nach den Herbstferien noch von der VSK in die erste Klasse „gesprungen“. Wohin sollen diese Kinder in die Regelklasse wechseln, wenn der Jahrgang 2018/2019 keinen Zuwachs am Marschweg zulässt? Zur Vorschulklasse im Schuljahr 2018/2019 können alle Kinder angemeldet werden, die zwischen dem 02.07.2012 und dem 01.01.2014 geboren sind. Der Besuch einer Vorschulklasse ist gemäß § 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz kein Aufnahmetatbestand im Folgejahr für die Aufnahme in eine erste Klasse an derselben Schule. Gleiches gilt für eventuelle unterjährige Wechsel in eine erste Klasse. Diese Wechsel sind nicht regelhaft vorgesehen und stellen keinen Grund dar, Plätze in ersten Klassen vorzuhalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/12870. 9. Wie beurteilt der Senat oder die zuständige Behörde die derzeitige Problematik vor dem Hintergrund der Einhaltung des Bürgervertrags für Rissen ? Die zuständige Behörde sieht die Umsetzung des Bürgervertrages durch diese Organisationsentscheidung in keiner Weise als beeinträchtigt an. 10. An welchen Schulen sollen die Kinder der IV-Klasse an der Grundschule Marschweg in die Regelklassen wechseln? 11. Wie beurteilt der Senat oder die zuständige Behörde das Risiko, dass der durch den fehlenden dritten Klassenzug erzwungene Wechsel an eine andere Schule nach Abschluss der IV-Klasse Marschweg einen negativen Effekt auf die Integration eines Schülers haben könnte? 12. Wie beurteilt der Senat oder die zuständige Behörde das Risiko, dass der durch den fehlenden dritten Klassenzug erzwungene Wechsel an eine andere Schule nach Abschluss der IV-Klasse Marschweg dazu führen könnte, dass an der anderen Schule der bisher genannte Verteilungsschlüssel von maximal vier Kindern mit Fluchthintergrund pro Kinder pro Klasse) überschritten wird (beispielsweise in Sülldorf an der Grundschule Lehmkuhle oder in Rissen an der Grundschule Iserbarg)? Drucksache 21/13469 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zum Zeitpunkt des nach pädagogischen Gesichtspunkten zu gestaltenden Überganges wird unter Berücksichtigung des aktuellen Wohnortes und der zur Verfügung stehenden Plätze individuell entschieden, auf welcher Schule das Kind künftig die Regelklasse besuchen wird. Da die Geflüchteten häufig den Wohnort wechseln, ist eine Festlegung auf eine Zielschule zeitlich weit vor dem Zeitpunkt des Übergangs nicht sachdienlich. Schulwechsel sind auch nach dem Übergang aufgrund der besonderen Lebenssituation der geflüchteten Schülerinnen und Schüler üblich und werden nicht als integrationsgefährdend eingeschätzt. Im Sinne einer funktionierenden Integration sollen IVK-Schülerinnen und Schüler ausdrücklich nicht alle am gleichen Standort in die Regelklassen wechseln. Vielmehr werden die bereits in einer Klasse beschulten IVK-Übergänger, die Anschlussförderung erhalten, bei der Schulauswahl berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Anzahl potentiell aufnahmefähiger Schulen und der in dem Verhältnis geringen Anzahl von IVK- Kindern sind hier keine Engpässe zu erwarten.