BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13470 21. Wahlperiode 22.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 15.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Klarstellung der Informations- und Mitwirkungsrechte der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten von Kindern in Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen In einer kürzlich ergangenen Empfehlung der BSB wird Schulen empfohlen, den Informations- und Mitwirkungsrechten der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten von Kindern in Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen in Form von Elternabenden nach §32 HmbSG nachzukommen und diese gegebenenfalls mit zwei bis drei Dolmetschern durchzuführen.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in der Vorbemerkung der Fragestellerin getroffene Aussage, wonach die Empfehlung der für Bildung zuständigen Behörde zu den Informations- und Mitwirkungsrechten erst kürzlich ergangen sei, ist unrichtig. Vielmehr wurde sie bereits im Januar 2017 im Internet unter www.hamburg.de/schule-fuer-fluechtlinge veröffentlicht. Anlass waren von Schulen geäußerte Verfahrensfragen zur Durchführung von Elternabenden in Basisklassen sowie Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und zur Übernahme der Elternvertretung. Die Erfüllung der Informations- und Mitwirkungsrechte der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten wird für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler und die Integration beziehungsweise Teilhabe der Eltern als wichtig erachtet. § 32 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) gilt daher ohne Einschränkung auch für die Basisklassen und die IVK. Hiernach sind Schülerinnen und Schüler und ihre Sorgeberechtigten in allen wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren. Die Information soll frühestmöglich und in angemessenem Umfang erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum gab es jetzt diesen Hinweis beziehungsweise diese Klarstellung? 2. Wurde bis zu diesem Hinweis der Schulbehörde in Basisklassen beziehungsweise Internationalen Vorbereitungsklassen auf dieses Mitwirkungsrecht der Eltern verzichtet? Wenn ja: warum? Wenn nein: Wie wurde es bisher umgesetzt? Nein. Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 6. 3. Wie viele zusätzliche Dolmetscher werden für die Umsetzung der neuen Empfehlung benötigt, wenn jetzt regelmäßig in allen Basis- und IV-Klas- 1 http://www.hamburg.de/contentblob/7775844/2f9ca4d81853ad249f79b422ecd9759e/ data/faq-ergaenzungen.pdf (Stand 15.06.2018). Drucksache 21/13470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sen die Elternabende mit zwei bis drei Dolmetschern durchgeführt werden ? Der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern wird nicht zentral erhoben. Die Schulen entscheiden selbstständig, wie viele und welche Dolmetscher sie beauftragen . Die erforderlichen Ressourcen werden von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet. Siehe hierzu auch Drs. 21/10576. 4. Auf welche Weise soll die Lehrkraft aus Sicht der Bildungsbehörde zu solchen Elternabenden mehrsprachig einladen und sicherstellen, dass auch alle Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten von Kindern in Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen von ihrem Mitwirkungsrecht erfahren? Die Schulen entscheiden selbstständig über die Form der Einladung. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Informationen vor. 5. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die Bildungsbehörde die Wichtigkeit der Erfüllung der Informations- und Mitwirkungsrechte der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten von Kindern in Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen in Form von Elternabenden nach §32 HmbSG in Bezug auf den Lernerfolg des Schülers und die Integration beziehungsweise die Teilhabe der Eltern? Siehe Vorbemerkung. 6. Wann und wie wird den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten von Kindern in Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen vermittelt , dass Eltern in Deutschland in Bezug auf die Bildung ihrer Kinder mit Rechten ausgestattet sind? Wird bei der Information beziehungsweise Vermittlung ein eventueller Unterschied zur bisherigen Bildungskultur im Heimatland dargestellt, damit diese die Möglichkeiten der Teilhabe klar erkennen und nutzen können? Eltern von Schülerinnen und Schülern aus Basisklassen und IVK werden regelhaft über ihre Mitwirkungsrechte informiert. Zeitpunkt und Form werden durch die Einzelschule selbständig festgelegt. Die zuständige Behörde unterstützt die Schulen bei der Kommunikation mit den Eltern durch unterschiedliche Maßnahmen, zum Beispiel durch umfassende, mehrsprachige Broschüren und Elternratgeber, im Rahmen von Projekten der Elternkooperation (Projekt Schulmentoren, Sprach- und Kulturmittler, Family Literacy Hamburg) und sonstige Informationsmedien wie zum Beispiel den Film „Schule in Hamburg verstehen“ (siehe www.hamburg.de/schulmentoren).