BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13474 21. Wahlperiode 26.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 18.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Beschädigung von Fahrzeugen und Brücken durch zu hohe Fahrzeuge in Hamburg (III) Immer wieder bleiben zu hohe Fahrzeuge unter Brücken und in anderen Unterführungen in Hamburg stecken. Dabei werden oftmals die Fahrzeuge oder sogar Brücken beschädigt, so wie beispielsweise am 3. Februar 2018 die Eisenbahnbrücke Bovestraße, Ecke Bahngärten in Hamburg-Wandsbek. Zuletzt berichtete der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 26. September 2017 (Drs. 21/10489) über eine Reihe von Brückenanfahrschäden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der AKN Eisenbahn AG (AKN) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele und welche Brücken erlitten in Hamburg 2017 und 2018 jeweils Anfahrschäden durch zu hohe Fahrzeuge? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln . 2. Welche Reparaturkosten sind dabei entstanden? 3. Wurden die Schäden zwischenzeitlich durch die Verursacher oder deren Versicherung vollständig beglichen? Falls nein, in welchen Fällen und warum nicht? An folgenden Brücken sind im abgefragten Zeitraum Anfahrschäden durch zu hohe Fahrzeuge entstanden: Bauwerksname Bezirk Jahr Halstenbeker Straße Eimsbüttel 2017 Halstenbeker Straße Eimsbüttel 2017 Ehestorfer Weg Harburg 2018 Veddeler Brückenstraße Mitte 2018 Alsterkrugchausseetunnel Nord 2018 Die geschätzten Gesamtkosten der aufgeführten Anfahrschäden belaufen sich auf rund 17.000 Euro. Die Schadensabwicklung an Brückenbauwerken erfordert ein umfangreiches Verfahren. Nach Feststellung eines Schadens müssen die Bauwerke intensiv begutachtet werden. Erst danach wird ein Instandsetzungskonzept entwickelt und die Kosten für eine Erstattung ermittelt. Die Abrechnung mit dem Verursacher beziehungsweise der Versicherung erfolgt erst nach Abschluss aller Arbeiten. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 19. Juni 2018 entstanden folgende Anprallschäden an den Brücken der HOCHBAHN: Drucksache 21/13474 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Brücke Bezirk Jahr Sthamerstraße Wandsbek 2017 Holsteinischer Kamp Nord 2017 Barmbeker Markt Nord 2017 Dehnhaide Nord 2017 Barmbeker Markt Nord 2018 Die geschätzten Gesamtkosten der aufgeführten Schäden belaufen sich auf rund 14.000 Euro. Soweit der Verursachende ermittelbar ist wurden beziehungsweise werden die Schäden regelmäßig der Versicherung des Unfallverursachenden gemeldet. Die Schadenserstattung durch die jeweilige Versicherung erfolgt nach Sach- und Rechtslage und/oder – sofern mit der jeweiligen Versicherung ein solches vereinbart wurde – nach Teilungsabkommen bis zu dem im jeweiligen Teilungsabkommen vereinbarten Betrag. Im Bereich der HPA kam es im Jahr 2017 zu einem Anfahrschaden. Es wurde die Spülrohrbrücke in der Straße Moorburger Hauptdeich im Bezirk Harburg durch einen hohen Lkw angefahren. Es entstanden Reparaturkosten in Höhe von 13.300 Euro. Eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung erfolgt in Kürze. Im Verantwortungsbereich der AKN sind in den Jahren 2017 und 2018 keine Anfahrschäden entstanden. Die DB AG konnte hierzu in der zur Verfügung stehenden Zeit keine Daten liefern. 4. Zu welchem Ergebnis führten jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen derartiger Beschädigungen, die noch nicht aufgrund der kurzen Speicherfristen gelöscht werden mussten? Derzeit steht kein Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit der Beschädigung von Fahrzeugen und Brücken durch zu hohe Fahrzeuge. 5. Auf welche Weise wurden gegebenenfalls zwischenzeitlich Maßnahmen ergriffen, um derartigen Beschädigungen vorzubeugen? Bauwerke, die nicht den allgemeinen Durchfahrtshöhen entsprechen, sind vor Ort durch Durchfahrtshöhenbeschränkungen gekennzeichnet und beschildert.