BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13487 21. Wahlperiode 26.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Die Kleinsten schützen – Verkehrserziehung an Kitas und Schulen sowie Unfallprävention in deren Umfeld Nachdem die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kindern in Hamburg seit 2011 zunächst erfreulicherweise zurückgegangen war, hat es seit 2014 wieder einen leichten Anstieg auf 572 Fälle im Jahr 2017 gegeben. Diese wurden in etwa zur Hälfte von Kindern selbst verursacht, wie aus der Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage im März dieses Jahres (Drs. 21/12146) hervorging. Der Verkehrserziehung an Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen sowie der Unfallprävention in deren Umfeld fällt daher weiterhin eine wichtige Funktion zu. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: I. Verkehrserziehung an Kitas und Schulen 1. Wie hat sich die Zahl der Verkehrslehrerstellen bei der Polizei Hamburg inklusive des Besetzungsumfangs und der Vakanzen seit 2015 entwickelt ? Bitte jahresweise zu den Stichtagen 1.1. und 1.7 aufschlüsseln jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl, den Beschäftigungsumfang in VZÄ sowie die Zahl der Vakanzen angeben. Stichtag Stellen Freie Stellenanteile VPK *) Anzahl Mitarbeiter **) 01.01.2015 71 4,74 69,38 72 01.07.2015 71 3,09 68,33 71 01.01.2016 71 3,54 69,06 73 01.07.2016 71 2,39 70,66 75 01.01.2017 71 1,94 68,87 74 01.07.2017 71 3,89 69,22 74 01.01.2018 71 1,94 68,87 74 *) verfügbare Personalkapazität **) einschließlich Handpuppenspieler, Jugendverkehrsschule und Polizeiverkehrslehrer an Sonderschulen 2. Inwiefern hat sich das „Forum Verkehrssicherheit Hamburg“ seit 2015 mit der Verkehrserziehung an Kitas und Schulen beschäftigt? Welche konkreten Maßnahmen wurden aus dieser Beschäftigung abgeleitet und wann durchgeführt? Zu den Arbeitskreisen (AK) zählt auch der AK Kinder des Forums Verkehrssicherheit, der seine Arbeit insbesondere auf die Gestaltung und Durchführung von gemeinsamen Verkehrssicherheitsaktionen konzentriert. Drucksache 21/13487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unterstützt wird hiermit auch Mobilitätserziehung im Rahmen des Schulunterrichts, welche in der fachlichen Verantwortung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und mit starker personeller Unterstützung der Polizeiverkehrslehrer und -lehrerinnen (PVKL) durchgeführt wird. Der AK Kinder entwickelt und konzipiert Aktionen , die dann punktuell in Kooperation (beispielsweise mit Schulen) stattfinden (siehe hierzu auch I. 5.). Das Forum an sich ist nicht mit der Aufgabe der Mobilitätserziehung betraut. Dies gilt in gleicher Weise für den Bereich der Kindertagesstätten (Kita), welche ebenfalls von PVKL betreut werden. 3. Inwiefern planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden aktuell Verbesserungen beziehungsweise Veränderungen bei der Verkehrserziehung an a) Kitas? b) Schulen? 4. Nach welchen Lehrplänen beziehungsweise Vorgaben erfolgt die Verkehrserziehung an Kitas in Hamburg? Die schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist als Aufgabengebiet in den Bildungsplänen der Grundschule, der Stadteilschule, des Gymnasiums und der gymnasialen Oberstufe verankert. Sie wird in enger und bewährter Kooperation der BSB und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) mit Unterstützung externer Partner durchgeführt (siehe auch Drs. 21/13418). Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung wird vor allem mit in Hamburg erstellten Lehrmaterialien durchgeführt. Aktuell wird ein neues Schüler-Arbeitsheft „Sicher unterwegs – mit meinem Fahrrad“ für die Jahrgangsstufen 3 und 4 erstellt; die Auslieferung ist für das kommende Schuljahr vorgesehen. Überdies wird das Schüler- Arbeitsheft „Wir fahren mit dem HVV“ zurzeit überarbeitet. Das hamburgweit einheitlich verwendete Lehrmaterial wie zum Beispiel „Schulwegtrainer “ und „Fahrradtagebuch“ wird derzeit in enger Abstimmung zwischen der BSB und der Polizei aktualisiert. 5. Inwiefern wurden in der laufenden Wahlperiode spezielle Veranstaltungen und/oder Kampagnen zur Förderung der Verkehrserziehung an a) Kitas, b) Schulen in Hamburg durchgeführt? In Kooperation der Lehrkräfte an Grundschulen mit den PVKL der BIS wird in jedem Jahr zu Beginn des Schuljahres für Schülerinnen und Schüler im ersten und zweiten Jahrgang das Schulwegtraining als verbindliche Unterrichtseinheit durchgeführt. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 der Grundschulen findet – ebenfalls in Zusammenarbeit mit den PVKL – die verbindliche Radfahrausbildung mit theoretischen und praktischen Lerninhalten statt. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 wird die Radfahrausbildung in Projektform vertieft. In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule beziehungsweise den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Schulen der Sekundarstufe I führen Schulen in Kooperation mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) das HVV-Projekt „Selbstständig werden: Mit Bus und Bahn durch Hamburg“ durch, jährlich nehmen circa 20.000 Schülerinnen und Schüler teil. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 bis 10 werden auf dem Übungsplatz der Verkehrswacht Mofaprojekte angeboten. Im laufenden Jahr wurden bisher zwölf Kurse mit praktischen Projektwochen für insgesamt circa 200 Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Auch hier ist die Polizei inhaltlich und personell eingebunden. Zu Beginn des Schuljahrs 2018/2019 wird – insgesamt bereits zum 21. Mal – unter Federführung der BSB die Aktion „Schultüte“ durchgeführt. In ganz Hamburg werden Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13487 3 in der Einschulungswoche rund 25.000 Info-Schultüten an Hamburgs Autofahrer verteilt . Sie machen auf die Schulanfängerinnen und -anfänger aufmerksam und fordern zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr auf. Am Wettbewerb „Zu-Fuß-zur-Schule“ nehmen jährlich etwa 60 Grundschulen mit rund 14.000 Schülerinnen und Schülern teil. Der Wettbewerb findet in diesem Jahr am 14. September statt. Im Jahr 2015 wurde das Programm „Hamburgs Kinder lernen sicher und souverän rollern“ entwickelt. Es bietet ausgewählten Grundschulen in sozialen Brennpunkten die Möglichkeit, motorische Defizite der Kinder mit Hilfe von Ballonrollern zu bearbeiten . Hierzu erhalten Grundschulen fünf Rollerklassensätze leihweise für ein halbes Jahr mit der Maßgabe, die Rollerausbildung in das schulinterne Curriculum für das Aufgabengebiet Verkehrserziehung aufzunehmen. Unterstützend besteht ein Fortbildungsangebot am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung der BSB. Im Anschluss an die Rollerausbildung können die Schulen die Roller für die weitere Nutzung zum Selbstkostenpreis erwerben. Mittlerweile sind 20 Hamburger Schulen mit Rollern ausgestattet; im Sommer 2018 werden fünf weitere Schulen folgen. In jedem Frühjahr wird eine mehrwöchige Aktion „Rücksicht auf Kinder“ durchgeführt, die jeweils ein besonderes Thema aufgreift. 2018 war dies das Thema „Gefährliche Situationen zu Schulbeginn“. In der 20. und 21. Kalenderwoche besuchten Polizeiverkehrslehrkräfte mit dem Infomobil der Polizei vor Schulbeginn verschiedene Schulen. Gemeinsam mit Vertretern der Elternräte wurden Sorgeberechtigte, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, angesprochen, um sie zu einer Verhaltensänderung zu motivieren. Anschließend fand ein Fußgängertraining mit einer Klasse der Schule statt, in das auch Sorgeberechtigte einbezogen wurden. Hierbei wurde verdeutlicht, wie Kinder zu umsichtigen Verkehrsteilnehmern erzogen werden. An jedem Tag der beiden Aktionswochen wurde jeweils eine andere Schule besucht. Im Übrigen siehe Drs. 21/13418. PVKL und mobile Jugendverkehrsschulen der Polizei vermitteln Inhalte auf Grundlage der Rahmenpläne der BSB (Stand Februar 2010). Zielgruppe der vorschulischen Verkehrserziehung sind Kinder vom fünften Lebensjahr bis zur Schulreife in Kindergärten und Kindertagesstätten (Kita). Die vorgesehenen Unterrichtsinhalte sind „Kind als Fußgänger im Straßenverkehr“ und hierbei insbesondere Benutzung des Gehwegs, Überqueren der Fahrbahn an Lichtzeichenanlagen/Fußgängerüberwegen und das Verhältnis zu Radfahrern und Kraftfahrern. Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung wird als Teilaspekt des Bildungsbereichs Körper , Bewegung und Gesundheit in den „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“ aufgegriffen. Die pädagogischen Fachkräfte sind angehalten, die Kinder auf Gefahren im Verkehr hinzuweisen und richtiges Verkehrsverhalten einzuüben. Die Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern bildet die Grundlage, diese dabei zu unterstützen ihre Kinder im Straßenverkehr gut zu begleiten und als Vorbild zu agieren. Darüber hinaus führten zahlreiche Kitas verschiedener Träger und Verbände im letzten Kitajahr die „Aktion Verkehrsfuchs“ der Hamburger Polizeiverkehrslehrer durch, um die Kinder auch für die Schule verkehrssicher zu machen. Die „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“, die den verbindlichen Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen bilden, werden 2018/2019 weiterentwickelt . Die Verkehrserziehung wird hierbei im Bereich Bewegungsförderung berücksichtigt . Bewährte Aktionen zum Schulbeginn: Jahr 2015 2016 2017 Aktion „Schultüte“ zum Schulbeginn 24 20 24 „Zu Fuß zur Schule“-Tag an vielen Hamburger Grundschulen 1210 1292 1499 Seit 2017 ist die Aktion „Fahrradfuchs“ fester Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei. Analog zur Aktion „Verkehrsfuchs“ bieten PVKL kostenlose Wochen- Drucksache 21/13487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 kurse in den Schulferien an. Sie führen die Kinder schrittweise an Verkehrssituationen heran und üben täglich richtige Verhaltensweisen im Straßenverkehr. 2017 nahmen an diesem Verkehrssicherheitstraining für junge Radfahrer bei 24 Veranstaltungen insgesamt 287 Kinder der Klassen 2 bis 4 teil. Zum Beginn eines Schuljahres werden darüber hinaus die bewährten Aktionen „Schultüte “ und „Zu Fuß zur Schule“ durchgeführt sowie besondere Themenschwerpunkte im Rahmen von Aktionswochen vermittelt. Die in den Jahren 2015 bis 2018 durchgeführten Aktionswochen, die unter Beteiligung des Forums Verkehrssicherheit und seiner Arbeitskreise durchgeführt wurden, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Jahr 2015 2016 2017 2018 Aktion „Rücksicht auf Kinder ... kommt an“ Verkehrssicherheitsaktion zur Senkung der Verkehrsunfälle mit Kindern 16. bis 28. April Thema Geschwindigkeit 13. bis 27. April Thema Rückhaltesysteme 15. bis 19. Mai Thema Gefahren beim Abbiegen 14. bis 25. Mai Thema Elterntaxi Aktion „Fahrrad – schon gecheckt“ Verkehrssicherheitsaktion , um das Fahrradfahren in Hamburg sicherer zu machen Juni Thema Abbiegeunfälle Juni Thema Benutzung von Radfahrstreifen / Schutzstreifen Juni Thema „toter Winkel“/Abbiegeunfälle April Thema Geisterradler Im Übrigen gab es seit 2015 pro Jahr rund 65 Sonderveranstaltungen, darunter Ferienprogramm „Planten un Blomen“ „HIT-Tag“ der Polizei Ferienprogramm Bücherhalle Farmsen Verkehrssicherheitstage der Polizei in Stadtteil- und Einkaufszentren sowie an verschiedenen Wochenenden in Schulen/Freiluftschulen Tage der offenen Tür an Polizeikommissariaten Fahrradtage Aktionen „Leuchtwesten“ und „Laufbus“ Auch der von der Polizei unterstütze Plakat- und Liederwettbewerb ist seit vielen Jahren eine feste Säule der Verkehrssicherheitsarbeit. Schulkinder entwickeln einmal jährlich auf künstlerische Art und Weise ein Gefahrenbewusstsein für Risiken des Straßenverkehrs. Erwachsene können die Verkehrswelt durch Kinderaugen sehen und werden sensibilisiert. Darüber hinaus führen Polizeikommissariate regelmäßig Kontrollen der Verkehrssicherheit von Fahrrädern in Bereichen von Schulen durch. II. Unfallprävention im Umfeld von Kitas und Schulen 6. Wie viele Dialogdisplays gibt es aktuell wo in Hamburg und welche davon befinden sich in unmittelbarer Nähe von Kitas oder Schulen? Derzeit sind 26 Dialogdisplays an den folgenden Standorten installiert, davon befinden sich fünf in der Nähe von Schulen oder Kitas. Bezirk Standort Nähe von Kita/Schule Hamburg-Mitte Niedergeorgswerder Deich 57 nein Hamburg-Mitte Dannerallee 12 ja Hamburg-Mitte Harburger Chaussee ggü. 27 nein Hamburg-Mitte Harburger Chaussee 111 nein Hamburg-Mitte Eiffestr. 498 nein Hamburg-Mitte Eiffestr. ggü. 618 nein Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13487 5 Bezirk Standort Nähe von Kita/Schule Altona Lüttkamp 50 nein Altona Tinsdaler Heideweg 23 nein Eimsbüttel Grindelhof ggü. 37 nein Eimsbüttel Vizelinstr. 33 ja Eimsbüttel Harvestehuder Weg ggü. 6 nein Eimsbüttel Harvestehuder Weg 40 nein Hamburg-Nord Rübenkamp 123 ja Hamburg-Nord Semperstr. 14 nein Hamburg-Nord Semperstr. 17 nein Wandsbek Hummelsbüttler Hauptstr. 105 ja Wandsbek Saseler Weg 49 ja Bergedorf Alte Holstenstr. nein Bergedorf Weidenbaumsw. nein Bergedorf Bergedorfer Str. 128 nein Bergedorf Holtenklinker Str. 43 nein Harburg Bremer Str./Appelbütteler Weg nein Harburg Bremer Str./Vogelhüttenberg nein Harburg Marschkamper Deich 80 nein Harburg Winsener Str. ggü. Nr. 33 nein Harburg Winsener Str. vor Nr. 63 nein 7. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Aufstellung weiterer Dialogdisplays in unmittelbarer Nähe zu Kitas und/oder Schulen? Wenn ja, wo genau? Die Aufstellung von Dialogdisplays in der Nähe von Schulen ist laut Auskunft der dafür zuständigen Bezirksämter derzeit nicht geplant. 8. Inwiefern hat sich das „Forum Verkehrssicherheit Hamburg“ seit 2015 mit der Unfallprävention im Umfeld von Kitas und Schulen beschäftigt? Welche konkreten Maßnahmen wurden aus dieser Beschäftigung abgeleitet und wann durchgeführt? Die in der Antwort zu I. 5. genannten Aktionen sprechen in erster Linie das Umfeld der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Kinder in den Kitas an, insbesondere erwachsene Verkehrsteilnehmer und deren Verhalten im Straßenverkehr. Hervorzuheben sind dabei die Aktion „Rücksicht auf Kinder“ und die Schultütenaktion, wie anhand der dargestellten Inhalte deutlich wird. 9. Wann genau und mit welchen Teilnehmern hat der Arbeitskreis „Kinder“ des „Forums Verkehrssicherheit Hamburg“ seit 2015 getagt? Welche Beschlüsse wurden hierbei jeweils gefasst und welche konkreten Maßnahmen wurden aus diesen Beschlüssen seither abgeleitet? Im Vordergrund der Arbeitskreissitzungen stehen der interdisziplinäre Informationsaustausch und die Koordination gemeinsamer Aktivitäten. Die daraus resultierenden Aktionen (siehe hierzu Antwort zu I. 5.) sind als Beschlüsse und damit direkt verbundene Maßnahmen anzusehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1586 und 21/3358. 10. Wie viele Verkehrsgroßkontrollen wurden seit 2015 in Hamburg im unmittelbaren Umfeld von Kitas und Schulen durchgeführt? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Jahr 2015 2016 2017 2018 Anzahl Verkehrsgroßkontrollen 8 3 3 - 11. Welche Straßen vor welchen Kitas und Schulen in Hamburg gelten aktuell als Unfallhäufungsstellen? 12. Welchen Maßnahmen zur Entschärfung dieser Unfallhäufungsstellen vor Kitas und Schulen sind seitens der Unfallkommission geplant? Drucksache 21/13487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Fragen wäre ein manueller Abgleich der mehr als 1.000 Unfallhäufungsstellen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Von den 26 durch die Unfallkommission aktuell bearbeiteten Unfallhäufungsstellen befindet sich keine an Straßen vor Kita oder Schulen. 13. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wurden seit 2015 in Hamburg im unmittelbaren Umfeld von a) Kitas, b) Schulen durchgeführt? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln . Bei der statistischen Erfassung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen wird registriert , ob der Messort in einem sogenannten schützenswerten Bereich liegt. Als „schützenswerte Bereiche“ im Sinne der Erfassung gelten neben Schulen, Kindergärten , Kita und Seniorenheimen auch Sport- und Freizeitstätten, die von Kindern genutzt werden sowie Schulwegbereiche in der näheren Umgebung von Schulen. In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Geschwindigkeitsmesseinheiten in „schützenswerten Bereichen“ für die Jahre 2015 bis 2017 dargestellt: Jahr 2015 2016 2017 Anzahl Messeinheiten 2.600 2.826 2.598 Seit 2018 werden bei der statistischen Erfassung nicht mehr nur Messeinheiten, sondern zusätzlich die Messstunden dokumentiert, um auch stationäre und teilstationäre Messungen vergleichbar einbeziehen zu können. Polizeiintern erfolgen Auswertungen nur noch nach Messstunden. Im 1. Quartal 2018 wurden bei 873 Messeinheiten 1.656 Messstunden in „schützenswerten Bereichen“ registriert.