BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13488 21. Wahlperiode 26.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 18.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten im Fokus – Ein Querschnitt der Hamburger Szene (Mai 2018) (II) Die salafistische Szene Hamburgs unterliegt seit Jahren einem rasanten Wachstum. Jüngsten Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz zufolge gab es im April 2018 bereits 798 Salafisten in der Hansestadt.1 Vor diesem Hintergrund ist es nötig, hier regelmäßig die aktuellen Daten abzufragen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die erfragten Daten werden beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg aufgrund der programmierten Abläufe zu bestimmten Stichtagen aus den Dateien generiert. Außerhalb dieser Stichtage wäre eine händische Auswertung der Dateien erforderlich, dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Stichtag der Abfrage ist der 15. Juni 2018. Im Übrigen siehe Drs. 21/12998. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie war die Struktur der salafistischen Szene im Mai 2018 in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ihrer Angehörigen beschaffen? Bitte anhand von Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln sowie die bislang nach Syrien Gereisten gesondert nennen. 2. Wie viele von diesen Leuten verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft ? Bitte die jeweiligen Kombinationen einzeln nennen. Salafisten davon Jihadisten Männer Frauen Männer Frauen unter 18 Jahre 17 0 16 0 18-21 Jahre 121 20 87 10 22-25 Jahre 125 21 78 4 26-34 Jahre 222 46 120 15 35 Jahre u.ä. 174 37 85 5 Ohne Geb.datum 1 0 0 0 Summe 660 124 386 34 Gesamtsumme 784* 420* 1 Confer Drs. 21/12955. Drucksache 21/13488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Salafisten 784 davon Jihadisten 420 Afghanistan 69 57 Deutschland 436 178 nur deutsch 224 74 dopp. Staatsangeh. 212 104 Irak 8 8 Libanon 5 5 Marokko 17 12 Russland 17 5 Syrien 45 37 Tunesien 7 Türkei 51 23 Somalia 46 46 Sonstige 78 47 nicht bekannt 5 2 Summe 784* 420* Syrienreisende Männer Frauen unter 18 Jahre 4 0 18-21 Jahre 3 6 22-25 Jahre 15 2 26-34 Jahre 35 5 35 Jahre u.ä. 11 3 Ohne Geb.- datum 0 0 Summe 68 16 Gesamtsumme 84* Staatsangehörigkeit Syrienreisende Deutschland 56 nur deutsch 23 dopp. Staatsangeh. 33 Libanon 4 Syrien 4 Tunesien 2 Türkei 8 Jordanien 2 Sonstige 8 Gesamtsumme 84* * Die Zahl bezieht sich auf die in Hamburg gemeldeten Personen. Eine weitere differenzierte statistische Auswertung liegt nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele bosnische, serbische, kroatische, mazedonische, albanische, kosovarische, tunesische, algerische, marokkanische, libysche, ägyptische , irakische, syrische, libanesische, afghanische und russische Staatsbürger waren zum 1. Juni 2018 in Hamburg registriert? Die im Jahr 2018 bis zum 31. Mai im Ankunftszentrum eingetroffenen Personen (vor Verteilungsentscheidung) sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Herkunftsland Zugang in 2018 (Stand: 31.05.2018) Bosnien und Herzegowina 12 Serbien 56 Kroatien - Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 93 Albanien 99 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13488 3 Herkunftsland Zugang in 2018 (Stand: 31.05.2018) Kosovo 29 Tunesien 8 Algerien 35 Marokko 32 Libyen 47 Ägypten 55 Irak 284 Syrien 429 Libanon 7 Afghanistan 562 Russische Föderation 76 Im hamburgischen Melderegister waren zum 31. Dezember 2017 19.459 afghanische Staatsangehörige registriert. Im Übrigen siehe Drs. 21/10721 und 21/12998. 4. Wie viele Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten sind seit dem 1. Mai 2018 strafrechtlich in Hamburg in Erscheinung getreten? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit jeweils gesondert aufschlüsseln. Statistische verwertbare Daten im Sinne der Fragestellung liegen der zuständigen Behörde derzeit abschließend nicht vor. Hinsichtlich der eingeschränkten Auswertbarkeit der Zahlen zu Tatverdächtigen anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), siehe Drs. 21/12998. 5. Wie viele Personen mit einer der oben genannten Staatsangehörigkeiten sitzen zum 1. Juni 2018 in Hamburger Justizvollzugsanstalten ein? Afghanistan 73 Ägypten 16 Albanien 41 Algerien 39 Bosnien und Herzegowina 18 Irak 15 Kosovo 10 Kroatien 8 Libanon 8 Libyen 9 Marokko 47 Mazedonien 18 Russische Föderation 9 Serbien 44 Syrien 15 Tunesien 9 6. Gegen wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, wurde im Mai 2018 in Hamburg ermittelt? Gegen wie viele von ihnen wurde im Mai 2018 prozessiert? 7. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, sind zwischen dem 30. April 2018 und dem 1. Juni 2018 im Rahmen von strafrechtlichen Prozessen verurteilt worden ? Siehe Drs. 21/10721 und 21/12998. Entscheidungen in den beiden gerichtlichen Verfahren , auf welche in den vorbezeichneten Drucksachen hingewiesen wird, fallen nicht in den in Frage 7. aufgeführten Zeitraum. 8. Gibt es Belege dafür, dass die salafistischen Szenen Hamburgs und anderer Regionen des In- oder Auslands im Mai 2018 stärker miteinander vernetzt sind als zuvor? Nein.